Sonnenstrahlung

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Sonnenstrahlung schenkt uns Wärme, Licht und damit auch Wohlbefinden. Auf der Haut wird durch die natürliche UV-Strahlung auch ein wichtiges Vitamin, das Vitamin D3 gebildet. „Gesunde Bräune“ – für viel Menschen gehört dies zu einem gepflegten Äußeren. Ein Übermaß an Sonnenstrahlung aber schadet unserer Haut und unseren Augen – akut und langfristig!
Daher ist Sonnenschutz wichtig – im Beruf wie in der Freizeit!

Gesundheitsgefahren

Neben der Hitze geht von der Sonne im Wesentlichen eine Gefährdung durch UV-Strahlung aus. Hierbei gilt: Je stärker und länger die Strahlung einwirkt, desto größer ist die Gesundheitsgefahr. 

Akute Schäden nach hoher Belastung durch Sonnenstrahlung sind:

  • Sonnenbrand
  • Horn- und Bindehautentzündung des Auges
  • Hitzeschäden: Austrocknung, Hitzschlag, Sonnenstich

Chronische Schäden nach langfristigen Belastungen sind: 

  • vorzeitige Hautalterung
  • bestimmte Formen des Hautkrebses
  • Linsentrübung des Auges (Grauer Star)
Sonnenbrand am Oberarm wird mit einer Lupe untersucht; © Tsikhan Kuprevich / 123RF.com

Gefährdungsbeurteilung - Erkennen-Beurteilen-Schützen

Ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin ist verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit möglichst vermieden oder die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird (§4 Arbeitsschutzgesetz). Anhand der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zu ermitteln, welche Maßnahmen dazu erforderlich sind (§3 Arbeitsschutzgesetz). Die Arbeitsstättenverordnung sieht für Arbeitsplätze im Freien einen Schutz vor Witterungseinflüssen sowie die Bereitstellung von geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen vor (ArbStättV Anhang 5.1).
 

Die Exposition der im Freien tätigen Beschäftigten gegenüber Sonnenstrahlung hängt ab von:

  • der Dauer der Tätigkeit im Freien.
  • der Tages- und Jahreszeit: In den sonnenreichen Monaten April – September und in der Zeit von etwa 11-16 Uhr (MESZ) ist die Sonnenstrahlung besonders hoch.
  • den geographischen Faktoren des Aufenthaltsortes (Höhe und Lage/Breitengrad) z. B. bei Tätigkeiten im Ausland. 
  • Bewölkung mindert die UV-Strahlung.
Uhr und Sonne; © magann - Fotolia.com

UV-Index

Der UV-Index ist das weltweit einheitliche Maß für den gemessenen bzw. prognostizierten Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Bestrahlungsstärke, der von der Sonne während des Tages auf einer horizontalen Fläche an der Erdoberfläche hervorgerufen bzw. erwartet wird. Der UV-Index stellt für Arbeitgeber eine Orientierungshilfe bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten im Freien und der Festlegung der Schutzmaßnahmen dar. Bereits ab einem UV-Index 3, der Mitte März bis Mitte Oktober bei sonnigen Tagesabschnitten in Deutschland erreicht werden kann, können Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Der UV-Index kann an verschiedenen Stellen im Internet tagesaktuell oder auch als Prognose für die nächsten Tage abgerufen werden.

Tabelle: UV-Index; Grafik: BGHM

Schutzmaßnahmen - TOP Schutz bei Arbeiten im Freien

Die Schutzmaßnahmen werden gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach der Hierarchie des TOP-Prinzips angewendet. Schutzmaßnahmen können beispielsweise sein:

Technische Schutzmaßnahmen – Schatten schützt!

  • Verwendung von Überdachungen oder Unterstellmöglichkeit auch für Pausen.
  • Nutzung von Sonnenschirmen oder Sonnensegeln.
  • Einbau von UV-absorbierenden Fenstern und Klimaanlagen in Fahrzeugen.
  • Schaffung gut durchlüfteter Bereiche zur Vermeidung eines Hitzestaus.

Organisatorische Schutzmaßnahmen – Sonne meiden!  

  • Zeitliche Beschränkung der Aufenthaltszeit in der Sonne.
  • Meidung der strahlungsintensiven Zeiten in den Monaten April bis September von 11 bis 16 Uhr (MESZ).
  • Arbeitsbeginn in den frühen Morgenstunden.
  • Verlegung von Arbeiten im Freien in abgeschattete Bereiche.
  • Anpassung von Art und Umfang der Pausen an die Tageszeit (Schatten).
  • Erledigung körperlich anstrengender Arbeiten möglichst früh morgens oder spät nachmittags. 
  • regelmäßige Unterweisung.
  • gegebenenfalls Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß Arbeitsmedizinischer Regel (AMR) 13.3.
Sonnenstrahlung: Grafik: BGHM

Persönliche Schutzmaßnahmen – nur wer mitmacht ist gut geschützt!

  • Benutzung von textilem Sonnenschutz, d.h. geeignete den ganzen Körper bedeckende Bekleidung und/oder persönliche Schutzausrüstung (lange Hose, langärmeliges Hemd/Shirt, ggf. Schutzhandschuhe).
  • Das Tragen von Kopfbedeckungen wie Helm, Mützen, Kappen, die auch Nacken und Ohren schützen.
  • Tragen von Sonnenbrillen für den gewerblichen Bereich gemäß DGUV Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“. Hinweis: zu stark getönte Gläser sind nicht für den Straßenverkehr geeignet.
  • Anwendung von geeigneten UV-Schutzmitteln für die von der Kleidung nicht bedeckten Körperteile (z. B. Gesicht, Hände). Informationen zur Auswahl und Benutzung geeigneter UV-Schutzmittel finden Sie hier

Unterweisung

Die Unterweisung enthält abgeleitet aus der Gefährdungsbeurteilung immer nähere Angaben zu den Gesundheitsgefährdungen sowie die Schutzmaßnahmen, die zur Vermeidung der Gefährdung zu treffen sind. Die Beschäftigten sollten auch darauf hingewiesen werden, dass Sonnenstrahlung und die gleichzeitige Einnahme von bestimmten Medikamenten u.U. zu einer erhöhten Lichtempfindlichkeit der Haut führen kann. Hierzu ist ärztlicher Sachverstand einzubeziehen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Aktiv gegen Hautkrebs
Schutzmaßnahmen lohnen sich

Bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde und mehr je Tag ist den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) und die zugehörende Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.3.

Weiterführende Informationen und Downloads