Information zu Anschlagpuffern

Information an die gemäß §28 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52) durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall für die Prüfung von Kranen ermächtigten Sachverständigen:

Wir haben Kenntnis darüber erhalten, dass es in einem Unternehmen am 09.11.2015 zu einem Beinahe-Unfall gekommen ist:

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Zuständiger Fachreferent

Dietmar Kraus

Abteilung Technologien Holz und Metall
Sachgebiet Krane und Hebetechnik, Intralogistik

Arcadiastraße 8
40472 Düsseldorf

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