Vorschussverfahren

Damit die Berufsgenossenschaft Holz und Metall im Laufe des Jahres ihrer Leistungsverpflichtung jederzeit gegenüber den Versicherten nachkommen kann, hat sie die Möglichkeit Vorschüsse auf die voraussichtlich anfallenden Beiträge zu erheben. Von dieser Möglichkeit hat die Berufsgenossenschaft Holz und Metall Gebrauch gemacht.

Sie erleichtert damit den Mitgliedern die Finanzierung des Beitrages, weil nicht erst im April die volle Summe des Beitrages entrichtet werden muss, sondern durch Vorschüsse auf den Beitrag, dieser in kleineren Raten gezahlt werden kann. Zur Zahlung der Vorschüsse werden alle Unternehmen aufgefordert, deren Beitrag zur Berufsgenossenschaft im Vorjahr mehr als 500,00 Euro betragen hat.

Auf die Umlagebeiträge werden Raten am

  • 15.02.
  • 15.08. und
  • 15.11.

des Umlagejahres fällig. Die Höhe beträgt jeweils 28% des Beitrages des letzten abgerechneten Jahres. Berücksichtigt werden folgende Umlagen:

  • Basis- und Strukturumlage
  • Umlage Überaltlastausgleich nach Neurenten
  • Umlage Überaltlastausgleich nach Entgelten
Icon Büroklammer

Sollten sich die zu erwartenden Lohnsummen erheblich reduzieren oder erhöhen besteht die Möglichkeit, die Höhe der Vorschüsse anpassen zu lassen. Hierzu bitten wir Sie, uns den ausgefüllten Antrag auf Vorschussüberprüfung zukommen zu lassen.