Stichwortverzeichnis
Lärm und Vibrationen
Lärm und Vibrationen gehören zu den Physikalischen Gefährdungen bzw. Einwirkungen bei der Arbeit und stellen in der Prävention einen wesentlichen Tätigkeitsbereich dar.
Prävention
Ziel der Prävention ist immer die Vermeidung bzw. Reduzierung der Gefährdungen nach dem Prinzip „TOP“ - technische, organisatorische, persönliche Schutzmaßnahmen sowie durch die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Auf den verlinkten Seiten finden Sie ausgewählte Fachinformationen zur Gefährdungsbeurteilung und Prävention bei Belastungen durch Lärm und Vibrationen bei der Arbeit.
Lärm und Geräusche
Geräusche, die als lästig empfunden werden, stören und können zu sogenannten extra-auralen Wirkungen führen. Schon bei niedrigen Pegelwerten kann dann z.B. eine konzentrierte Arbeit im Büro beeinträchtigt werden. Neben der erschwerten Konzentration können auch die Herzfrequenz und der Blutdruck steigen. Es kann Stress entstehen, Ermüdung setzt schneller ein und die Fehlerhäufigkeit steigt.
Lärm (Hörschall) höherer Ausprägung ist z. B. in der Bauindustrie, im Maschinenbau und in der Holz- und Metallbearbeitung zu finden.
Neben den extra-auralen Wirkungen, die auch bei höheren Pegeln weiter auftreten, kann Lärm eine erhöhte Unfallgefahr darstellen und je nach Intensität und Dauer eine gesundheitsgefährdende oder schädigende Wirkung haben. Die Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" gehört zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten.
Vibrationen
Vibrationen können je nach Art, Intensität und Dauer als Hand-Arm-Vibrationen (HAV) oder als Ganzkörper-Vibrationen (GKV) arbeitsbedingte Gesundheitsschädigungen, z.B. Knochen-, Gelenk und Gefäßschäden verursachen und zu anerkannten Berufskrankheiten führen (BK 2103, BK 2104, BG 2110, BK 2113, sowie BK 2114).
Im Arbeitsleben erfordern viele Tätigkeiten den direkten Kontakt zu schwingenden oder vibrierenden Arbeitsgeräten. Dabei werden die Schwingungen mehr oder weniger stark auf den menschlichen Körper übertragen. Deutschlandweit sind viele Beschäftigte diesen Belastungen ausgesetzt, z.B. durch Winkelschleifer, Meißelhämmer, Handkreissägen, Stampfer oder Mähbalken hinsichtlich der HAV, oder auf Fahrzeugen, Baggern, Radladern, Staplern, land- und forstwirtschaftliche Traktoren hinsichtlich der GKV.
Die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich dieser Belastungen ist von fachkundigen Personen durchzuführen und teilweise umfangreich, da zusätzliche Belastungen oder Faktoren, z.B. Kälteeinfüsse oder hohe Greifkräfte zu berücksichtigen sind.
Für eine Beratung zu diesen Themen kontaktieren Sie einfach ihre zuständige Aufsichtsperson oder schreiben uns eine Email.