Die Selbstverwaltung der BGHM
Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung Konrad Steininger (l.) und Michael Schleich (r.) und die Vorsitzenden des Vorstandes Professor Dr. Eckhard Kreßel (2. v. r.) und Bernhard Wagner (2. v. l.).
Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der BGHM setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Versichertenvertreter zusammen. Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind mit denen eines Parlaments zu vergleichen. Neben dem Erlass von autonomem Recht wie Satzung, Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrtarif oder Dienstordnung, stellt sie den jährlichen Haushalt fest. Darüber hinaus wählt die Vertreterversammlung den Vorstand.
Vorsitzende der Vertreterversammlung sind Michael Schleich aus der Gruppe der Versicherten und Konrad Steininger aus der Gruppe der Arbeitgebervertreter.
Die Selbstverwaltung der BGHM im Videoporträt
Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich ebenfalls aus Vertretern der Arbeitgeber- und Versichertenvertreter zusammen. Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt. Seine Aufgaben gleichen denen einer Regierung. Er vertritt die Berufsgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Hierbei beschließt er als ausführendes Organ der BGHM beispielsweise über die Aufstellung des Haushaltes, die Erhebung der Umlage und der Beitragsvorschüsse, über die Zuführung zur Rücklage und über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie die Errichtung von Gebäuden. Beratend steht die Geschäftsführung dem Vorstand zur Seite.
Vorsitzende des Vorstandes sind Professor Dr. Eckhard Kreßel aus der Gruppe der Arbeitgebervertreter und Bernhard Wagner aus der Gruppe der Versichertenvertreter.
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) nimmt gesetzliche Aufgaben wahr. Sie ist in ihrer Rechtsform eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsorgane, die für die Berufsgenossenschaft handeln, sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Diese Gremien der Berufsgenossenschaft besetzen Arbeitgeber und Versicherte ehrenamtlich. Sie bringen ihre Erfahrungen aus den Betrieben und ihren Sachverstand ein und ermöglichen so praxisnahe Entscheidungen. Ziel ist ein Höchstmaß an Transparenz und Akzeptanz für alle Seiten. Rechtsgrundlage für die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften ist das Sozialgesetzbuch (IV. Buch).
Arbeitgeber- und Versichertenvertreter wechseln sich im Vorsitz von Vorstand und Vertreterversammlung im regelmäßigen Turnus ab. Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Die Arbeitgeber- und Versichertenvertreter wählen ihre Mitglieder für die Vertreterversammlung der BGHM. Die Vertreterversammlung wählt dann den Vorstand. Die Vertreterversammlung entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten. Der Vorstand leitet die BGHM und vertritt sie nach außen. Dabei steht die Geschäftsführung ihm beratend zur Seite.
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