Lohnnachweis

Ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber liegen auf einem Tabellenblatt. Foto: © Rynio Productions  - Fotolia.com
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Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, nach Ablauf eines Kalenderjahres

  • die Arbeitsentgelte der Versicherten,
  • die geleisteten Arbeitsstunden und
  • die Anzahl der Versicherten

mit dem Lohnnachweis DIGITAL zu melden.

Die Höhe der gemeldeten Arbeitsentgelte ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrags.

Höchstjahresarbeitsverdienst

Pro Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und Beschäftigungsverhältnis ist das Arbeitsentgelt bis zum Höchstjahresarbeitsverdienst meldepflichtig. Haben Beschäftigte mehrere Arbeitsverhältnisse im Laufe des Jahres, ist das Arbeitsentgelt aus jedem dieser Arbeitsverhältnisse bis zur Höhe des Höchstbetrages zu melden.

Übersicht der jeweils gültigen Höchstjahresarbeitsverdienste:

ab 01.01.202496.000,00 EUR
01.01.2023 - 31.12.202393.000,00 EUR
01.01.2019 - 31.12.202290.000,00 EUR

Für die freiwillige Versicherung gilt ebenfalls der jeweils genannte Betrag als Höchstversicherungssumme. 

Weitere Informationen zum unfallversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt finden Sie im aktuellen Arbeitsentgeltkatalog.

Icon Büroklammer

Sind im Meldejahr keine Versicherten (Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte) beschäftigt worden, entfällt die Meldung. In diesem Fall ist auch kein Stammdatenabruf durchzuführen bzw. ein bereits erfolgter Stammdatenabruf zu stornieren, da wir ansonsten eine Meldung von Ihnen erwarten.

Weitere Informationen