Lohnnachweis
Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, nach Ablauf eines Kalenderjahres
- die Arbeitsentgelte der Versicherten,
- die geleisteten Arbeitsstunden und
- die Anzahl der Versicherten
mit dem Lohnnachweis DIGITAL zu melden.
Die Höhe der gemeldeten Arbeitsentgelte ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrags.
Höchstjahresarbeitsverdienst
Pro Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und Beschäftigungsverhältnis ist das Arbeitsentgelt bis zum Höchstjahresarbeitsverdienst meldepflichtig. Haben Beschäftigte mehrere Arbeitsverhältnisse im Laufe des Jahres, ist das Arbeitsentgelt aus jedem dieser Arbeitsverhältnisse bis zur Höhe des Höchstbetrages zu melden.
Übersicht der jeweils gültigen Höchstjahresarbeitsverdienste:
ab 01.01.2024 | 96.000,00 EUR |
01.01.2023 - 31.12.2023 | 93.000,00 EUR |
01.01.2019 - 31.12.2022 | 90.000,00 EUR |
Für die freiwillige Versicherung gilt ebenfalls der jeweils genannte Betrag als Höchstversicherungssumme.
Weitere Informationen zum unfallversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt finden Sie im aktuellen Arbeitsentgeltkatalog.
Sind im Meldejahr keine Versicherten (Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte) beschäftigt worden, entfällt die Meldung. In diesem Fall ist auch kein Stammdatenabruf durchzuführen bzw. ein bereits erfolgter Stammdatenabruf zu stornieren, da wir ansonsten eine Meldung von Ihnen erwarten.
Weitere Informationen
- Kurzarbeit
- Energiepreispauschale (siehe Arbeitsentgeltkatalog)
- Inflationsausgleichsprämie (siehe Arbeitsentgeltkatalog)