Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 1.09.2022) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.bghm.de).
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 1.09.2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
Trotz größter Bemühungen sind nachfolgend aufgeführten Inhalte derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Inhalte erfolgt schrittweise.
- Seit Frühjahr 2019 werden statt PDFs vermehrt Informationen in vollständig digitaler Form (Content) bereitgestellt. Insbesondere die Kernvorschriften DGUV Vorschrift 1, Vorschrift 2 und Vorschrift 68 sowie die Reihen Arbeitsschutz Kompakt und BGHM Magazin (www.bghm-magazin.de) sind bereits barrierefrei zugänglich. Ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt und werden schrittweise aufbereitet oder abgelöst. Seit September 2022 werden darüber hinaus nur noch in gesonderten Ausnahmefällen (z.B. Plakate) PDFs online gestellt. Sollten Sie dennoch auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Für PDFs von Publikationen oder Formularen, die uns von Dritten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren. - Videos auf www.bghm.de sind nur zum Teil untertitelt. Die Videos liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor. Für Filmmaterial, das uns von Dritten, z. B. von der DGUV zur Verfügung gestellt wurde (z. B. Erklärfilme) können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
- Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
- Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sowie die Seite „Was ist die BGHM?“ sowie das Inhaltsverzeichnis sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bghm.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Online-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Telefon: +49 6131 802-0
E-Mail: Barrierefreiheit@bghm.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de