Pflegeleistung
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Versicherte, die infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, erhalten
- Pflegegeld
- eine Pflegekraft oder
- Heimpflege.
Das Ausmaß der Hilflosigkeit und damit die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Gesundheitsschaden der Versicherten und dem dadurch bedingten Umfang der notwendigen Hilfe.
Wer Angehörige zu Hause pflegt, ist dabei gesetzlich unfallversichert.