Beitragsberechnung
Beitragsbescheide für unsere Mitgliedsunternehmen
Durch das Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung erhalten Sie Ende April Ihren Beitragsbescheid für das vorangegangene Kalenderjahr. Mit dem Beitragsbescheid 2023 (Versanddatum 25.04.2024) werden die Umlagen auf Grundlage des am 01.01.2019 für die BGHM in Kraft getretenen Gefahrtarifes berechnet.
Die Beitragsfüße (oder auch Umlageziffern) der BGHM für das Umlagejahr 2023 lauten:
- Basis- und Strukturumlage: 4,88
- Umlage Überaltlastausgleich nach Neurenten: 0,40
- Umlage Überaltlastausgleich nach Entgelten: 2,00
Berechnung der Beiträge
Der Beitrag eines Unternehmens errechnet sich nach der Formel:
Arbeitsentgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß (Umlageziffer) : 1000
Die Gefahrklasse ist die jeweilige Gefährdungseinstufung des Unternehmens, die sich aus der Zugehörigkeit zu einem Unternehmenszweig ergibt. Durch die Gefahrklasse wird erreicht, dass die Beiträge nach dem Risiko gestaffelt werden. Die Veranlagung Ihres Unternehmens nach dem Gefahrtarif entnehmen Sie Ihrem Veranlagungsbescheid. Die Berechnung von Gefahrklassen ist gesetzlich geregelt.
Das Arbeitsentgelt ist die vom Unternehmen im Lohnnachweis gemeldete Summe der an die Beschäftigten gezahlten Bruttoentgelte. Näheres können Sie dem Arbeitsentgeltkatalog entnehmen. Sofern ein Lohnnachweis nicht eingereicht wurde, werden die Arbeitsentgelte geschätzt.
Der Beitragsfuß, auch Umlageziffer genannt, errechnet sich aus den im Lohnnachweis gemeldeten Entgeltsummen und den Ausgaben der Berufsgenossenschaft.