Geldleistungen
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Die Berufsgenossenschaft sichert ihre Versicherten während der Rehabilitation finanziell mit Verletztengeld und Übergangsgeld ab.
Eine Rente wird grundsätzlich erst gezahlt, wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, jedoch auch schon während der beruflichen Rehabilitation neben dem Übergangsgeld.
Zu den Geldleistungen gehören insbesondere:
Die BGHM übernimmt ferner die zur Durchführung der Heilbehandlung oder der beruflichen Teilhabe erforderlichen
- Reisekosten und erbringt
- Haushaltshilfe.