Fragen und Antworten zu Seminaren

Seminarangebot

Das vollständige Seminarangebot finden Sie auf unserer Homepage.

Die Seminare der Berufsgenossenschaft Holz und Metall werden im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems auf der Basis des Qualitätsrahmenmodells des Qualitätsverbunds Qualifizierung (QVQ) der DGUV entwickelt, organisiert und durchgeführt. Die Eignung, Aktualität und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems der BGHM wird regelmäßig über Audits nachgewiesen. Die Standards des Qualitätsrahmenmodells sind den Qualitätsstandards der DIN EN ISO 9001 angeglichen.

Die Qualifizierungsprodukte der BGHM folgen konsequent dem Bildungsverständnis der DGUV „Kompetenz Bildung für Sicherheit und Gesundheitsschutz (KoSiG)“. Dieser Ansatz verlangt die aktive Teilnahme zur eigenen Kompetenzerweiterung und fördert damit die Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden.

Das Programm steht allen Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftigten zur Verfügung.

Die Teilnahme von Minderjährigen an den Seminaren muss im Einzelfall geregelt werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich vorab mit uns in Verbindung.

Die Teilnahme von Fachkräften für Arbeitssicherheit überbetrieblicher Dienste ist grundsätzlich möglich.

Bitte übersenden Sie uns hierzu das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt zu.

Hinweis: Die Teilnahme weiterer Interessenten, z.B. Selbstzahler, ist grundsätzlich nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass nur Seminare belegt werden dürfen, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Teilnehmenden erforderlich sind.

Eine Anmeldung ist ausschließlich über Ihren Unfallversicherungsträger möglich, bitte setzen Sie sich daher direkt mit diesem in Verbindung und klären Sie eine Kostenübernahme.

Sollte Ihr Unfallversicherungsträger einer Kostenübernahme zustimmen, erfolgt die Anmeldung durch diesen direkt bei uns.

Die Grundseminare, z.B. SBSB11 und SBSB12, sind einmalig zu besuchen, Weiterbildungsangebote sollten min. alle 5 Jahre genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Seminare belegt werden dürfen, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Teilnehmenden erforderlich sind.

Das entscheiden Sie in Abhängigkeit von der Person, deren Qualifikation, ihrer Kompetenz und der betrieblichen Situation. Die Grundlagenseminare sollten zeitlichen Bezug zueinander haben.

Beispiel Sicherheitsbeauftragte:
Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an den Grundlagenseminaren Teil 1 und Teil 2 innerhalb eines Zeitraumes von 1 bis 2 Jahren.
Im Anschluss an Teil 2 sollten Sie sich zu einem Weiterbildungsseminar anmelden, um Fachkompetenz zu erlangen. Eine Fortbildung kann ca. 5 Jahre später stattfinden.

Das Fortbildungsseminar für Betriebsratsmitglieder SBBR51 sollte in einem kürzeren Abstand zum letzten Grundlagenseminar SBBR12 besucht werden. Das Seminarkonzept sieht vor, dass die Fortbildung zeitnah
- am besten bereits im Folgejahr - stattfinden soll.

Nein, vor der Teilnahme an einem Weiterbildungsseminar müssen lediglich die entsprechenden Grundlagenseminare besucht werden. Ein Fortbildungsseminar muss nicht zwingend vorher geplant werden.

Nein, diese Personen haben mit dem Abschluss ihrer Qualifikation und wegen der ständigen Weiterbildungsverpflichtung keine vergleichbaren Voraussetzungen zu erfüllen. Sie können direkt an Fort- und Weiterbildungsseminaren teilnehmen.

Zielgruppe

  • Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Beauftragte
  • Vorgesetzte, Führungskräfte, Linienverantwortliche
  • Personen, die mittels schriftlicher Pflichtendelegation als Multiplikatoren wie Vorgesetzte handeln
  • Dauerhaft oder temporär tätige Organisationsverantwortliche
  • Anlagen-, Bau- und Montageverantwortliche
  • Planungs-, Konstruktions- und Projektverantwortliche
  • Transport- und Fuhrparkverantwortliche
  • Einkaufs- und Beschaffungsverantwortliche
  • Beauftragte im Sinne einer gesetzlichen Arbeitsschutzvorschrift
  • Ausbilderinnen und Ausbilder in der Berufsausbildung
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
  • Betriebsrätinnen und Betriebsräte
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Beschäftigte, die sich auf eine der o.g. Funktionen vorbereiten, wie z. B. Meisteranwärterinnen und Meisteranwärter, angehende Sicherheitsbeauftragte, künftige Multiplikatoren
  • Assistentinnen und Assistenten von Leitungsebenen

Nein, operativ tätige Beschäftigte haben keine Organisationsverpflichtungen im Arbeitsschutz. Sie sind nicht weisungsbefugt und werden durch den Unternehmer oder die Unternehmerin oder deren Beauftragte qualifiziert, ein- und unterwiesen.

Die BGHM kann diese Personen (nach eigenem Ermessen) für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zulassen. Dies erfolgt z.B. für Betriebsärztetagungen, nicht jedoch für reguläre Seminare.

Eine Verpflichtung gemäß §23 SGB VII besteht hierzu nicht. Jedoch kann die BGHM im Rahmen des §14 SGB VII (mit allen geeigneten Mitteln) Auszubildende qualifizieren. Dies geschieht im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Ressourcen.

Seminarorte

Hier finden Sie unsere Seminarstandorte im Überblick.

Aus Zeit- und Kostengründen wählen Sie bitte den dem Firmen- bzw. Wohnsitz nächstgelegenen Seminarort aus.

Wir erstatten Ihnen für die Anreise zu unserem Seminar pauschal die einmalige An- und Abreise (kürzeste Wegstrecke) zwischen Firmensitz oder Wohnort und Seminarort.

Am ersten Seminartag sollten Sie spätestens eine Stunde vor Seminarbeginn am Veranstaltungsort eintreffen.

Eine Übernachtung bei eintägigen Seminaren ist nicht möglich.

Informationen zur Vortagsanreise:

  • Eine Vorübernachtung ist nur möglich, wenn der Antritt Ihrer Anreise am ersten Seminartag vor 06:00 Uhr erfolgen muss und das Seminar länger als einen Tag dauert.
  • Bei besonderen Witterungsbedingungen kann aus Sicherheitsgründen ebenfalls eine Anreise am Vortag erforderlich sein.

In jedem Fall ist die vorherige Abstimmung mit Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin des Teilnehmermanagements erforderlich (in der Regel bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn).

Anmeldeverfahren / Seminarteilnahme

Die BGHM hat das Anmeldeverfahren für Präsenz- und Online-Seminare weiterentwickelt. So steht das sichere Online-Portal meineBGHM beispielsweise auch Seminarteilnehmenden zur Verfügung.

Daher ist eine Anmeldung von Teilnehmenden nur noch mit Angabe von Namen, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse möglich. Anmeldungen ohne Namen sind nicht mehr möglich. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält das Unternehmen die dazugehörige Buchungsbestätigung über das meineBGHM-Postfach.

Etwa acht Wochen vor dem gebuchten Präsenz-Seminar und vier Wochen vor einem Online-Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Registrierungslink per E-Mail. Nach Bestätigung der Reservierung können Teilnehmende die ausstehenden und bereits abgeschlossenen Seminare einsehen. Im Portal finden Teilnehmende u.a. die Einladung zum angemeldeten Seminar.

Zeitgleich mit den Registrierungslink erhält das Unternehmen eine Einladung als Information über das meineBGHM-Postfach. Sofern Postfachberechtigungen für das Unterkonto vergeben wurden, erfolgt eine Information über das neue Dokument per E-Mail an den Kontonutzer.

Diese Vorteile bietet meineBGHM für Seminarteilnehmende

  • Gesicherter Schriftverkehr mit der BGHM über ein eigenes meineBGHM-Postfach
  • Beantragung der Reisekosten nach Abschluss des Seminars
  • Einsehen und Herunterladen von Seminarergebnissen, z.B. die Fotoprotokolle des Seminars
  • Für Seminare, die nach dem 29. November 2020 stattgefunden haben, können Kopien von Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikaten heruntergeladen werden

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern:

E-Mail: seminar@bghm.de

Ca. acht Wochen vor Beginn eines Präsenzseminars und vier Wochen vor Beginn eines Onlineseminars stellen wir die Einladung in meineBGHM zur Verfügung.

Die Seminarkosten sowie die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und die An- und Abreise trägt die BGHM für ihre Versicherten.  Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Einladung.

Sofern mehrere Beschäftigte eines Unternehmens an einem Seminar teilnehmen, bitten wir Fahrgemeinschaften zu bilden.
Das Unternehmen ist für die Dauer des Seminars zur Zahlung des Arbeitsentgeltes verpflichtet.

Während der An- und Abreise sowie während der Dauer des Seminars sind Sie gesetzlich unfallversichert.

Bitte beachten Sie, dass wir für Schäden an Ihrem Privat- und Firmenfahrzeug nicht aufkommen. Schäden dieser Art werden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt.

Den Teilnehmenden werden

  • aktuelle Erkenntnisse zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vermittelt,
  • Möglichkeiten der praktischen Umsetzung im Betrieb aufgezeigt,
  • rechtliche Fragen beantwortet und die eigene Verantwortung für den Arbeitsschutz bewusst gemacht,
  • Informationen und Anreize zu eigenem sicheren und gesundheitsgerechten Verhalten gegeben.

Die Seminare werden nach didaktischen und methodischen Prinzipien erwachsenengerechten Lernens von erfahrenen Fachpersonen (Aufsichtspersonen, Referentinnen und Referenten, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, Psychologinnen und Psychologen, Juristinnen und Juristen u.a.) durchgeführt.

Ihre berechtigten Erwartungen können nur erfüllt werden, wenn Sie

  • Beschäftigte auswählen, die der genannten Zielgruppe des jeweiligen Seminars angehören und diese die Voraussetzungen erfüllen,
  • nur interessierte Beschäftigte mit ausreichenden Deutschkenntnissen zur Teilnahme anmelden, da auch die Prüfungen ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt werden,
  • Ihre Beschäftigten auffordern, an der Veranstaltung aktiv teilzunehmen, d.h. sich bei Gruppenarbeiten, Diskussionen usw. zu Wort zu melden, Fragen zu stellen u.ä.,
  • Ihre Beschäftigten veranlassen, die Veranstaltung aufmerksam zu begleiten und Vorschläge für Änderungen/Ergänzungen zu machen,
  • mit Ihren Beschäftigten nach der Rückkehr regelmäßig ein Gespräch über das Gelernte, die daraus erwachsenden Vorschläge und deren praktische Umsetzungsmöglichkeiten führen,
  • die Ergebnisse dieser Gespräche sammeln und von Zeit zu Zeit unserer Akademie mitteilen.

Die Seminare der BGHM leben von der Interaktion zwischen unseren Referentinnen und Referenten sowie Ihnen als Teilnehmende. Eine Interaktion kann jedoch nur zustande kommen, wenn unsere Referierenden Sie sehen und hören können. Daher setzten wir für die Erlangung einer Teilnahmebescheinigung in unseren Online-Seminaren die aktive Nutzung einer Kamera voraus. Das schafft Nähe und motoviert aktiver am Online-Seminar mitzuarbeiten.

Teilnahmeordnung für die Erlangung von Bescheinigungen in nicht ortsgebundenen Qualifizierungsmaßnahmen (online-Seminare) der BGHM nach § 23 Abs. 1 SGB VII

§ 1 Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt die Voraussetzungen der Vergabe von Teilnahmebescheinigungen, Prüfungsurkunden und von anderen Zertifikaten (Bescheinigungen), die von Versicherten, Unternehmern, durch andere Unfallversicherungsträger vermittelte Personen, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der BGHM in nicht ortsgebundenen Qualifizierungsmaßnahmen erworben werden können.

§ 2 Voraussetzungen

Voraussetzung für den Erhalt einer Bescheinigung im Sinne des § 1 ist neben der Anmeldung und Zulassung zu der jeweiligen Veranstaltung durch die BGHM die aktive und persönliche Teilnahme an dieser.

§ 3 Aktive Teilnahme

  1. Eine aktive Teilnahme ist nur gegeben, wenn Teilnehmende über eine nach dem jeweiligen Stand der Technik ausreichende Datenleitung und über ein Endgerät, dass Ton- und Bildempfang auf beiden Seiten ermöglicht, verfügen. Grundsätzlich haben Teilnehmende während der ganzen Veranstaltung für die Lernbegleitenden durch Einschalten der Kamera sichtbar zu sein. Gelegentliche kurze Unterbrechungen sind hierbei unschädlich.
  2. Haben Teilnehmende keinen Zugriff auf die genannten technischen Gegebenheiten und werden keine Alternativveranstaltungen in Präsenz angeboten, kann an der Veranstaltung ausnahmsweise auch an zugewiesenen Dienstorten der BGHM teilgenommen werden. Diese Notwendigkeit ist den zuständigen Stellen der BGHM spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

§ 4 Persönliche Teilnahme

  1. Die Teilnahme ist nur durch die angemeldete Person möglich. Diese Person ist verpflichtet, ihren Vor- und Zunamen in dem vorgesehenen Feld des jeweils genutzten Videokonferenztools einzutragen. Nehmen mehrere Personen mit einem Endgerät teil, gilt dies für alle entsprechend.
  2. Auf Verlangen der Lernbegleitenden muss die Identität der Teilnehmenden durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. adäquate Dokumente von Drittstaaten), welcher mittels der Kamera lesbar gemacht wird, nachgewiesen werden. Ist auf diesem Wege eine Identifizierung nicht möglich oder wird diese verweigert oder behindert, kann keine Bescheinigung erlangt werden.

§ 5 Rechte

Wird aufgrund der in dieser Ordnung genannten Tatbestände gegenüber Teilnehmenden die Ausstellung einer Bescheinigung verweigert, können diese gegen diese Entscheidung innerhalb von einem Monat nach Ausspruch der Verweigerung Widerspruch einlegen.

Dieser ist zu richten an

Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Postfach 37 80
55027 Mainz

Mainz, TT/MM/JJJJ

SeminarTerminInformation

Am Ende der Terminliste in meineBGHM für Unternehmen finden Sie die Schaltfläche „Benachrichtigung anmelden“.
Mit Klick auf die Schaltfläche öffnet sich ein Eingabefenster für Ihre E-Mail-Adresse. Geben Sie Ihre Adresse ein und bestätigen Sie mit OK. 

Eine Abmeldung der SeminarTerminInformation kann über den Knotenpunkt „Mein Konto“, „Seminarbenachrichtigung löschen“ in meineBGHM für Unternehmen erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes angemeldete Seminar künftig SeminarTerminInformationen bekommen, d. h. Sie erhalten möglicherweise eine große Anzahl von E-Mails. 

Anmelden zur SeminarTerminInformation

Am Ende der Seminarliste finden Sie bei jedem Seminar die Schaltfläche „Benachrichtigung anmelden“.
Mit Klick auf die Schaltfläche öffnet sich ein Eingabefenster für Ihre E-Mailadresse. Geben Sie eine gültige Adresse ein und bestätigen Sie mit OK.

Abmelden von der SeminarTerminInformation

Eine Abmeldung der SeminarTerminInformation kann über den Knotenpunkt „Mein Konto“, „Seminarbenachrichtigung löschen“ in meineBGHM erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes gewünschte Seminar künftig SeminarTerminInformationen bekommen, d. h. Sie erhalten möglicherweise eine große Anzahl E-Mails. 

Seminare bei anderen Unfallversicherungsträger

Sie melden Ihren Bedarf immer über die BGHM an und begründen die Notwendigkeit. Dies wird von uns geprüft. Bei Zustimmung erteilen wir Ihnen eine Kostenübernahme und leiten Ihre Anmeldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger weiter.

Sollten Sie sich einen Seminarplatz bei einer anderen Berufsgenossenschaft selbst besorgen, lehnen wir die Kostenübernahme ab.

Eine Kostenübernahme für Seminare:

  • welche beruflichen Qualifizierungen (z.B. Fach-/Sachkunde-Seminare) nahekommen
  • eine sogenannte Personenzertifizierung darstellen,
  • nicht dem Rechtsbereich des Arbeitsschutzes zuzuordnen sind oder
  • für die ein Markt besteht (in dem die BGHM nicht mit eigenen Seminarprodukten oder durch Kostenübernahme für sonstige Seminare eingreifen darf),

ist nicht möglich.

Für Seminare bei anderen Berufsgenossenschaften nutzen Sie bitte dieses Anmeldeformular.

Kosten für Seminare bei sonstigen Anbietern werden in keinem Fall übernommen.

MeineBGHM für Seminarteilnehmende

Während des Registrierungsvorgangs haben Sie die Benutzerkennung per E-Mail erhalten.

Sollten Sie die E-Mail nicht mehr vorliegen haben, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir Ihnen diese mitteilen können.

Da Sie die Benutzerkennung für jede weitere Seminarteilnahme zur Verknüpfung Ihres Kontos benötigen, bewahren Sie diese gut auf.

Während des Login-Vorgangs können Sie Ihr Passwort mittels der Funktion „Passwort vergessen“ zurücksetzen. Sie erhalten dazu eine E-Mail mit einem Link. Nach Bestätigung des Links können Sie ein neues Passwort vergeben.

Die Einladung zum Seminar finden Teilnehmende in ihrem meineBGHM-Konto für Seminarteilnehmende an der entsprechenden Seminarteilnahme.

Teilnehmende können im Konto die Seminareinladung, die Teilnahmebescheinigung sowie ggf. die Seminarergebnisse einsehen.
Mit dem Konto ist es nicht möglich Seminare zu buchen, Seminarplätze zu stornieren oder umzubuchen oder Änderungen des Teilnehmenden vorzunehmen.

Ihnen steht – neben den Zugang über einen Internetbrowser – unsere App „meineBGHM“ zur Verfügung, die Sie jederzeit über den Google Play Store oder den Apple App Store auf Ihr Smartphone laden können.
Die Navigation erfolgt ähnlich wie über den Internetbrowser, auch die Funktionen können analog zur Internet-Version genutzt werden.
Zusätzlich ist es aber über die App möglich, die Standortadressen und Bankverbindungen während der Eingabe der Reisekostendaten zu erfassen, falls noch keine vorhanden sind.

Die Abrechnung der erforderlichen Fahrkosten erfolgt über das meineBGHM-Konto für Seminarteilnehmende.

Es werden alle Seminarteilnahmen ab dem 30.11.2020 angezeigt. Seminarteilnahmen vor dem 30.11.2020 können aus technischen Gründen leider nicht angezeigt werden.

Seminarteilnahmen sind direkt nach der Buchung durch das Unternehmen sichtbar.

Es ist nicht möglich, den Unternehmenszugang mit dem Konto für Seminarteilnehmende zu verknüpfen.

Die Registrierung ist vor allem bei Online-Seminaren und -Sprechstunden erforderlich, da im Konto der Konferenzlink zur Teilnahme hinterlegt ist. Zudem ist eine Registrierung auch für Präsenzseminare ratsam, da die Beantragung der erforderlichen Fahrkosten über das Portal erfolgt.

Reservierungsverfahren

Grundsätzlich kann eine Reservierung von jeder versicherten Person der BGHM angestoßen werden.

Versicherter anderer Unfallversicherungsträger wenden Sie bitte an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Reservierungen müssen innerhalb einer Frist von 21 Tagen bestätigt werden. Bei kurzfristigen Reservierungen (Seminar beginnt innerhalb der nächsten 21 Tage), muss eine Bestätigung bis einen Tag vor Seminarbeginn erfolgen.

Erfolgt keine Bestätigung durch das Unternehmen, wird die Reservierung storniert.

Eine Reservierung kann nur von Personen mit einem Zugang zu meineBGHM für Mitgliedsunternehmen (Kategorie Seminare) bestätigt werden.

Eine Reservierung steht im Portal meineBGHM bereits vorbereitet unter den „ausstehenden Seminarteilnehmen“. Neben der Seminarteilnahme selbst ist ein Haken zu finden – mit Klick auf den Haken bestätigen Sie die vorab vorgenommene Reservierung.

Datenschutz und gesetzlicher Auftrag der BGHM

Mit der Anmeldung von Personen werden persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Firmenzugehörigkeit) weitergegeben. Mit der Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten muss die betroffene Person einverstanden sein. Bitte fragen Sie vorher, ob uns die personenbezogenen Daten übermittelt werden dürfen, ggf. auch per E-Mail. Im Internet sind Daten ungeschützt.

Die Onlineanmeldung unter www.bghm.de und über meineBGHM ist per HTTPS verschlüsselt und geschützt.

Personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum, Arbeitgeber, E-Mailadresse, Telefonnummer, Bankverbindung) werden von uns gespeichert und für die ordnungsgemäße Organisation (Unterbringung und Verpflegung, Einladung, Zertifikat/Teilnahmebescheinigung und ggf. Reisekostenerstattung) der Seminare verarbeitet und genutzt. Nur bei Bedarf findet eine Übermittlung Ihrer Daten an den jeweils beteiligten Ausbildungsbeauftragten Ihres Unternehmens statt.

Weitere Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der BGHM finden Sie unter dem Webcode: 3167.

Die BGHM führt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gemäß SGB VII Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Versicherten und Unternehmern/innen durch. Dies realisiert sie im eigenen Ermessen und auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Die BGHM hat den Auftrag, die mit den Maßnahmen im Arbeitsschutz betrauten Personen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten aus- und fortzubilden.

Nein, es besteht hierfür kein Rechtsanspruch. Die Mitgliedsunternehmen müssen im Bedarfsfall andere/eigene Qualifikationsmaßnahmen in Betracht ziehen.

Urheberrecht

Die von der BGHM genutzten Folien sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschließlich für Seminare der Berufsgenossenschaft Holz und Metall bestimmt.

Bitte

  • fertigen Sie keine Screenshots, Fotos oder andere Kopien der im Online-Seminar gezeigten Inhalte an,
  • filmen Sie nicht mit,
  • geben Sie im Anschluss gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Unterlagen nicht an betriebsfremde Personen weiter.

Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis!