Erstversorgung

Die Erstversorgung ist die Versorgung Unfallverletzter durch qualifiziertes und entsprechend geschultes Personal (z. B. Rettungsdienst oder geeignete Gesundheitseinrichtungen). Diese notfallmedizinische Versorgung ist der erste Schritt im Rahmen der von den Unfallversicherungsträgern mit allen geeigneten Mitteln zu erbringenden Leistungen zur Rehabilitation.

Ist nach dem Arbeitsunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, erhalten die Verletzten eine fachärztliche Erstversorgung durch einen Durchgangsarzt.