Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer (drohenden) Berufskrankheit sorgt die BGHM dafür, dass die Verletzten und Erkrankten eine optimale medizinische Behandlung und Rehabilitation erhalten.
Bereits in der Akutphase ist durch abgestufte Verfahren sichergestellt, dass z. B. Verletzte sofort nach einem Arbeitsunfall zu unfallmedizinisch besonders qualifizierten Ärzten (z. B. Durchgangsärzte) oder Krankenhäusern gelangen.
Wie hilft die BGHM?
Mit einem Netzwerk von Ärzten, Therapeuten und Kliniken sowie einem guten Rehabilitationsmanagement kümmern wir uns darum, dass ein frühzeitiger und nachhaltiger Heilerfolg erreicht wird. Bei schweren Verletzungen nehmen unsere Reha-Manager/innen frühzeitig Kontakt mit den Versicherten auf, häufig bereits während des stationären Aufenthaltes und sind die zentralen Ansprechpersonen während des Heilverfahrens. Sie steuern und koordinieren die medizinische Behandlung sowie die Wiedereingliederung in den Beruf und in das soziale Umfeld. Gemeinsam mit den Versicherten, Ärzten, Therapeuten u. a. wird frühzeitig ein individueller Reha-Plan mit allen Maßnahmen abgestimmt.
Unsere Leistungen
Das Leistungsangebot an Heilbehandlung und medizinischen Rehabilitation umfasst insbesondere:
- Erstversorgung
- Ärztliche Behandlung
- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel
- Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel
- Belastungserprobung
Dazu gehören auch ergänzende Leistungen zur Durchführung der Maßnahmen:
Alle Rehabilitationsleistungen werden von der BGHM ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zuzahlungen der Versicherten erbracht. Die Kosten der Heilbehandlung rechnen die Ärzte bzw. Krankenhäuser direkt mit der Berufsgenossenschaft ab.
Zur finanziellen Absicherung siehe: Geldleistungen.