Teilhabe und Rehabilitation

Reha und Teilhabe
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Berufliche und soziale Teilhabe

Ziel der BGHM ist es, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu heilen oder so zu bessern, dass unsere Versicherten ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen können.

Wie hilft die BGHM? - das Reha- und Berufskrankheiten-Management

Die BGHM steuert die gesamte Rehabilitation von der Behandlung im Krankenhaus bis hin zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und im sozialen Leben. Damit erfolgt die Rehabilitation wie aus einer Hand und ermöglicht einen zügigen und reibungslosen Ablauf sowie ein optimales Ergebnis.

Nach einem schweren Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kommt, stehen außerdem unsere erfahrenen Mitarbeiter/innen des Reha- und BK-Managements unterstützend zur Seite. So früh wie möglich - häufig schon während der Akutversorgung - besprechen sie mit den Versicherten ihre Situation und begleiten sie während der gesamten Rehabilitation, bis hin zu einem eigenständigen und selbstbestimmten Leben.

Unter dem Leitbild „Alles aus einer Hand“ finden unsere Reha- und BK-Manager/innen individuelle Lösungen für unsere Versicherten. Sie kooperieren frühzeitig mit den bisherigen Arbeitgebenden, um den Arbeitsplatz zu erhalten, z. B. durch den Einsatz von technischen Arbeitshilfen oder auch mit Qualifizierungsmaßnahmen. Ist eine Weiterarbeit oder Umsetzung am alten Arbeitsplatz nicht mehr möglich, unterstützt die BGHM bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzmöglichkeit oder Maßnahmen der beruflichen Bildung. 

Die soziale Rehabilitation soll die Auswirkungen der Behinderung im Bereich des gesellschaftlichen Lebens ausgleichen. Deshalb unterstützen und beraten unsere Reha- und BK-Manager/innen unsere Versicherten umfassend, damit sie in den Bereichen Mobilität, Freizeit, Kultur und Sport wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. 

    Welche Leistungen gibt es?

    Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:

    • Beratung
    • behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes
    • Zuschüsse an Arbeitgeber
    • Übergangsgeld
    • Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung
    • Aus- und Fortbildung, Umschulung
    • Wohnungshilfe (Umbau der Wohnung, der Sanitäreinrichtungen, etc.)
    • behinderungsgerechte Umbauten von Fahrzeugen (Kfz-Hilfe)
    • Hilfen zur Teilhabe am kulturellen und gemeinschaftlichen Leben
    Icon Büroklammer

    DGUV Job

    Der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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    UN-BRK

    Mit der Erfüllung des gesetzlichen Reha-Auftrages befindet sich die BGHM in Übereinstimmung mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK): Diese hat die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zum Ziel.

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Wenn ein Arbeitnehmer längerfristig oder häufig wegen Krankheit ausfällt, so muss der Arbeitgeber dazu beitragen, dass seine Arbeitskraft erhalten bleibt.  Mehr...