Versicherungsschutz und Leistungen

  • Pflegerin bei der Arbeit

    Versicherungsschutz

  • Unfallanzeige

    Unfallmeldung

  • Therapie: Physiobehandlung einer Patientin

    Heilbehandlung und Reha

  • Hand am Rollstuhl

    Teilhabe und Rehabilitation

  • Pflegerin bei der Arbeit

    Pflegeleistungen

  • Rollstuhlfahrerin vorm Geldautomaten

    Geldleistungen

Wer ist versichert?

Beschäftigte aus Holz und Metall verarbeitenden Betrieben sind automatisch und ohne eigenen Beitrag bei der BGHM gesetzlich unfallversichert. Basis für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch (SGB VII). Näheres erfahren Sie hier:

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst:

Gesetzlich geforderte Voraussetzung ist: Die zu versichernden Risiken stehen in einem inneren Zusammenhang mit den betrieblichen Tätigkeit

Was leisten wir?

Wenn trotz vorbeugender Maßnahmen etwas passiert: Die BGHM ist für Sie da!

Was ist im Schadensfall zu tun?

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind gesetzlich verpflichtet, Unfälle sowie Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit der BGHM anzuzeigen. Auch besteht die Pflicht, sich nach einem Unfall bei Durchgangsärzten vorzustellen. Diese sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Näheres erfahren Sie hier: