Versicherungsschutz und Leistungen
Wer ist versichert?
Beschäftigte aus Holz und Metall verarbeitenden Betrieben sind automatisch und ohne eigenen Beitrag bei der BGHM gesetzlich unfallversichert. Basis für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch (SGB VII). Näheres erfahren Sie hier:
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst:
Gesetzlich geforderte Voraussetzung ist: Die zu versichernden Risiken stehen in einem inneren Zusammenhang mit den betrieblichen Tätigkeit
Was leisten wir?
Wenn trotz vorbeugender Maßnahmen etwas passiert: Die BGHM ist für Sie da!
- Medizinische Versorgung
- Berufliche und soziale Rehabilitation / Teilhabe
- Pflegeleistungen
- Geldleistungen
- Notfall-Hilfe im Ausland
Was ist im Schadensfall zu tun?
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind gesetzlich verpflichtet, Unfälle sowie Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit der BGHM anzuzeigen. Auch besteht die Pflicht, sich nach einem Unfall bei Durchgangsärzten vorzustellen. Diese sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Näheres erfahren Sie hier: