Versicherungsschutz

© goodluz / Fotolia.com
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Wer ist versichert?

Beschäftigte

Bei der BGHM sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den Mitgliedsbetrieben beschäftigt sind, gesetzlich unfallversichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine dauerhafte oder nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt. Auch Praktikanten stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz hängt nicht von der Höhe des Einkommens ab und besteht auch dann, wenn der Betrieb noch nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet wurde oder wenn der Unternehmer keine Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung gezahlt hat.

Unternehmer und Unternehmerinnen

können eine freiwillige Versicherung abschließen. Sie sind nicht pflichtversichert. Für sie beginnt der Versicherungsschutz erst nach ihrer Anmeldung.

Weitere Personen

Bestimmte Personengruppen, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind, sich aber auf der Unternehmensstätte aufhalten, sind nach der Satzung der BGHM unfallversichert. Ebenfalls kraft Satzung versichert sind die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst: