Heilmittel

Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern. Es handelt sich um eine die ärztliche Behandlung unterstützende Hilfeleistung und darf nur von entsprechend ausgebildetem Personal erbracht werden.

Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der physikalischen Therapie wie z. B.

  • Massagen
  • Krankengymnastik
  • Packungen und Bäder
  • Erweiterte ambulante Physiotherapie

Bei einem Versicherungsfall sind für diese Behandlungen von den Versicherten keine Eigenanteile zu entrichten.