Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall – BGHM gemäß Art. 13, 14 Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Schutz personenbezogener Daten ist der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ein besonderes Anliegen.
Hier informieren wir Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Die BGHM ist im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung verpflichtet, die erforderlichen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland gehört zu unseren Aufgaben, den Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu verhindern. Nach einem Arbeitsunfall oder dem Auftreten einer Berufskrankheit tragen wir die Kosten, entschädigen die Versicherten und sorgen für eine umfassende Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Eine Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch uns nur, soweit dies zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist. Eine Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die für einen konkreten Zweck erhoben wurden, ist nur zulässig, wenn sie für eine andere Aufgabe zwingend erforderlich sind, die uns gesetzlich zugewiesen wurde.
Eine vollständige Übersicht unserer Aufgaben ist in § 199 SGB VII geregelt:
- die Feststellung der Zuständigkeit und des Versicherungsstatus,
- die Erbringung der Leistungen nach dem Dritten Kapitel (SGB VII) einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Abrechnung der Leistungen,
- die Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beitragsberechnungsgrundlagen und Bei-trägen nach dem Sechsten Kapitel (SGB VII),
- die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen,
- die Verhütung von Versicherungsfällen, die Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe nach dem Zweiten Kapitel,
- die Erforschung von Risiken und Gesundheitsgefahren für die Versicherten.
- Gesetz (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i.V.m. den jeweiligen Vorschriften des Sozialgesetzbuches)
Ihre personenbezogenen Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis.
Das bedeutet, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nur im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) verarbeiten. Unsere Beschäftigten erhalten nur dann Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten, wenn sie diese zur Aufgabenerfüllung benötigen.
Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben sind wir gesetzlich befugt und verpflichtet, alle für die Beurteilung Ihres Versicherungsfalles erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Gesetzliche Grundlage hierfür sind insbesondere die Datenschutzgrundverordnung und das Siebte und Zehnte Buch des Sozialgesetzbuches.
Da wir unsere Aufgabe nur mit vollständigen Daten erfüllen können, haben Sie in diesem Umfang auch eine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I. Wenn Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann es sein, dass wir nicht ermitteln können, ob Ihr Anspruch zutreffend ist. Damit gingen Nachteile für Sie einher.
Als Unternehmer haben Sie eine Mitteilungs- und Auskunftspflicht nach § 192 SGB VII.
Die Mitgliedsunternehmen sind nach dem Gesetz berechtigt und verpflichtet, Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle an ihren Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden (§ 193 SGB VII). Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall ist deshalb ab dem Eingang der Meldung die verantwortliche Stelle für den Schutz dieser Sozialdaten, die dem Sozialgeheimnis unterliegen (§ 35 SGB I). Das neue Datenschutzrecht ab 25.5.2018 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) ändert daran nichts und fordert auch keine diesbezüglichen Maßnahmen der meldenden Unternehmen. Es ist lediglich - wie bisher schon - auf die Sicherheit des gewählten Meldeweges zu achten.
Soweit möglich werden wir versuchen die erforderlichen personenbezogenen Daten direkt bei Ihnen zu erheben. Da das nicht immer möglich ist, gibt es gesetzliche Ausnahmen von diesem Direkterhebungsgrundsatz. Die Daten dürfen dann bei anderen Stellen angefordert werden, wie z.B. von Ihren behandelnden Ärzten, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse. In diesem Fall haben Sie das Recht über die übermittelten Daten informiert zu werden.
- Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO)
Soweit eine Datenverarbeitung mit Ihrer Einwilligung als sinnvoll erachtet wird, werden wir Ihnen bei der Einholung Ihrer Einwilligung, die Vor- und Nachteile Ihrer freien Entscheidung erläutern.
Relevante personenbezogene Daten bei einem Versicherungsfall sind
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum etc.)
- Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse etc.)
- Abwicklungsdaten (Unfallaktenzeichen, Kontoverbindung etc.)
- Angaben zum Versicherungsfall (Unfallhergang, Diagnosen, Arztberichte, Gutachten, Vorerkrankungen, Jahresarbeitsverdienst etc.)
- Regressdaten (Zeugenaussagen, Sachverständige, Angaben von Ermittlungsbehörden, Haftpflichtversicherer, Schädiger etc.)
Relevante personenbezogene Daten/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmers als Beitragsschuldner sind:
- Angaben zum Unternehmen
- Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefonnummer etc.)
- Abwicklungsdaten (Unternehmensnummer, Kontoverbindung etc.)
- Relevante Beitragsdaten (Lohnsumme, Gefahrtarife etc.)
- Präventionsunterlagen (Prüfberichte etc.)
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten an Stellen außerhalb der BGHM nur dann, wenn uns das Gesetz diese Übermittlung erlaubt oder Sie uns eine Einwilligung erteilt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten außerhalb der BGHM können insbesondere sein:
- Leistungserbringende Stellen (z.B. Ärzte und Ärztinnen, Gutachter, Krankenhäuser, Reha-Zentren, Hilfsmitteldienstleistende, Apotheken)
- Unfallbetrieb oder zuständige Einrichtung (z.B. Arbeitgeber, Hochschule, Schule, Kindergarten, Hilfeleistungsunternehmen)
- Andere Leistungsträger (z.B. die Krankenversicherung zur Abwicklung der Auszahlung von Entgeltersatzleistungen, Postrentendienst zur Auszahlung von Renten)
- Andere Unfallversicherungsträger (z.B. für gemeinsame Vorsorgedateien)
- Beteiligte im Regressverfahren (z.B. Unfallbeteiligte, Zeugen, Haftpflichtversicherung, Polizei)
- Organe der Rechtspflege und Dienstleister (z.B. Rechtsanwälte, Gerichte, Insolvenzverwalter, Geldinstitute)
- Der Spitzenverband der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. für Statistiken, Unternehmerverzeichnis)
- Staatliche Arbeitsschutzbehörden
Eine Übermittlung an ein Land außerhalb der Europäischen Union bzw. an ein Land ohne angemessenen Datenschutzniveau oder an eine internationale Organisation findet regelmäßig nicht statt.
In Ausnahmefällen kann eine Übermittlung in Ihrem Interesse zur Leistungserbringung erforderlich sein (z.B. Behandlung im Ausland).
Die Daten werden solange gespeichert, wie wir Sie zur Erfüllung unserer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben einschließlich Aufbewahrungspflichten benötigen.
Die Speicherdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispiele:
Soweit es sich um Rechnungsdaten oder rechnungsbegründende Unterlagen handelt, ist eine Aufbewahrungspflicht von sechs bzw. zehn Jahren vorgeschrieben.
Soweit es sich um Unfalldaten oder Angaben im Zusammenhang mit Berufskrankheiten handelt, hängt die Speicherdauer davon ab, wie lange die Daten auch nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens erforderlich sein können (z.B. bei Folgebeschwerden).
Soweit es sich um Akten zur Veranlagung der Unternehmen zum Gefahrtarif handelt (Fragebogen, Veranlagungsbescheide usw.) ist die Aufbewahrung bis zum Ablauf der folgenden Tarifperiode erforderlich.
Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen und die wir verarbeiten. Daneben haben Sie ein Recht auf Einsicht in alle Sie betreffenden Akten, die die BGHM über Sie führt. Einschränkungen sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgesehen, insbesondere wenn in Ihrem eigenen Interesse einzelne Angaben unmittelbar von einem Arzt erläutert werden sollten oder wenn Rechte Dritter betroffen sind.
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Dafür müssen allerdings die Voraussetzungen dieser Vorschriften erfüllt sein.
Wie oben beschrieben, beruht die Datenverarbeitung in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich auf einer gesetzlichen Grundlage. In diesen Fällen steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.
Soweit die Datenverarbeitung jedoch mit Ihrer Einwilligung vorgenommen wurde, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Allerdings gilt der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit. Die bis zu dem Zeitpunkt Ihres Widerrufs vorgenommene Datenverarbeitung bleibt damit rechtmäßig.
Den Widerruf müssen Sie gegenüber der BGHM erklären. Sie finden unsere Kontaktdaten auf der ersten Seite dieses Hinweises.
Sollten Sie der Ansicht sein bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, können Sie sich auch an die für die BGHM zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Als Unternehmerin bzw. Unternehmer sind Sie im Hinblick auf die Gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet, Art und Gegenstand Ihres Unternehmens und andere Tatsachen gemäß § 192 Abs. 1 SGB VII dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen.
Die öffentliche Verwaltung unter Einschluss der Gesetzlichen Unfallversicherung ist dazu verpflichtet, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, wird bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) für alle Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung ein einheitliches Unternehmensnummersystem aufgebaut. Alle Unternehmerinnen bzw. Unternehmer erhalten mit Wirkung zum 01.01.2023 eine neue, 15-stellige Unternehmensnummer.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zwecke der Prüfung Ihres Vertragsangebotes und der Entscheidung über dessen eventuelle Annahme oder um einen eventuellen Vertrag mit Ihnen zu schließen und durchführen zu können auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 lit. b DSGVO.
Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- Angaben zum Unternehmen
- Kontaktdaten (Namen, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse etc.)
- Abwicklungsdaten (Vertragsdaten, Kontoverbindung etc.)
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie sie zur Erfüllung unserer gesetzlichen bzw. vertraglichen oder satzungsgemäßen Pflichten benötigt werden.
Soweit es sich um Rechnungsdaten oder rechnungsbegründende Unterlagen handelt, ist eine Aufbewahrungspflicht von sechs bzw. zehn Jahren vorgeschrieben.
Rechtsgrundlage für die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten sind die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Stellen außerhalb der BGHM weiter. Die Daten werden auf Servern innerhalb Deutschlands gespeichert und nach 6 Monaten gelöscht.
Sofern Sie uns Informationen übermitteln, die für die Personalauswahl irrelevant sind (z. B. Bewerbung mit Foto und Hinweis auf Religionszugehörigkeit), ergibt sich das Recht zur Speicherung dieser Informationen aus Art. 6 Abs. 1 a und Art. 9 Abs. 2 a DS-GVO (freiwillige Einwilligung). Wir verarbeiten diese Daten jedoch nicht weiter und legen sie unserer Personalentscheidung nicht zugrunde.
Im Bewerbungsverfahren der BGHM erfolgt weder eine automatische Entscheidungsfindung noch ein Profiling.
Eine Datenerhebung bei Dritten erfolgt nur nach Ihrer vorherigen Einwilligung.
Ihr Unternehmen hat für Sie eine Auslandsversicherung nach § 140 SGB VII in Verbindung mit der Richtlinie für die Auslandsversicherung der BGHM abgeschlossen. Die Erhebung Ihrer Daten beruht auf § 199 SGB VII in Verbindung mit der Richtlinie für die Auslandsversicherung der BGHM.
Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum)
- Angaben zum Auslandseinsatz (Versicherungszeitraum, Entsendestaat)
Bei der Veranstaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht, auf denen auch Sie möglicherweise zu erkennen sind. Die BGHM wird das Bild- und Tonmaterial für unterschiedliche Zwecke, wie zur Veröffentlichung auf unseren Webseiten oder in Drucksachen, verwenden. Selbstverständlich werden wir mit dem Material sensibel umgehen und sind uns der damit verbundenen Verantwortung bewusst. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, weisen Sie bitte die Fotografin/den Fotografen oder uns darauf hin.
Die BGHM setzt zum Zweck der Wahrung des Hausrechts, des Schutzes der Beschäftigten und der Sicherung der Gebäude und Liegenschaften Videoüberwachung ein (Art. 6 Abs.1 f DSGVO, § 4 BDSG).
Die Videoüberwachung erfolgt in Form von Beobachtung mittels Echtzeit-Monitoring, d.h. der Übertragung und Darstellung von Live-Bildern. Die BGHM als Verantwortliche speichert keine Daten.
Die Videoüberwachung beschränkt sich auf Außenbereiche von Gebäuden und Parkplätze sowie Tiefgaragen und Eingangsbereiche der BGHM.
Der öffentliche Verkehrsraum wird von den Kameras nicht erfasst. Die überwachten Flächen sind auf das erforderliche Maß beschränkt und nach der DIN-Norm 33450 deutlich, mit Nennung der BGHM als Verantwortliche, gekennzeichnet. Dies gilt auch für Attrappen und funktionslose Kameras.