Versicherungsschutz
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.
Als Berufskrankheit kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden. Diesen Einwirkungen müssen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein. Die derzeit anerkennungsfähigen Berufskrankheiten finden Sie in der Anlage 1 zur BKV.
Liste der Berufskrankheiten
Die Liste der Berufskrankheiten wird von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Ist eine Erkrankung nicht in der BK-Liste enthalten, gibt es die Möglichkeit, in Einzelfällen eine Erkrankung "wie eine Berufskrankheit" anzuerkennen, sofern entsprechende neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft vorliegen.
Näheres zu den Berufskrankheiten finden Sie in den Merkblättern sowie wissenschaftlichen Begründungen zur BK-Liste.
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Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Hierzu sind Unternehmer und Ärzte verpflichtet.