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Unfall- und BK-Anzeige

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Versicherungsschutz

Verkehrsunfall
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Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück. Der Gesundheitsschaden muss Folge des Unfalls sein.

Umwege können versichert sein, wenn diese zum Beispiel notwendig sind wegen einer Umleitung, einer schnelleren Verbindung, bei Fahrgemeinschaften oder um Kinder vor der Arbeit in den Kindergarten oder in die Schule zu bringen.

Wird der direkte Weg von der Arbeit aus privaten Gründen unterbrochen, besteht für die Dauer der Unterbrechung kein Versicherungsschutz. Bei Fortsetzung des Weges innerhalb von zwei Stunden lebt dieser aber wieder auf.  

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Was tun nach einem Arbeits- oder Wegeunfall?

Siehe Hinweis hier.