Arbeitsschutzorganisation und Gütesiegel "Sicher mit System"

"Sicher mit System" ist das Arbeitsschutz-Gütesiegel der BGHM
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Sie wollen für Ihren Betrieb den Arbeitsschutz rechtssicher aufbauen und einem fortwährenden Verbesserungs­prozess unterziehen?
Ihr Betrieb soll zu einer Referenz bei „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ werden?
Sie möchten ihren Mitarbeitern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld bieten?
Sie möchten eine „Kultur der Prävention“ in Ihrem Betrieb etablieren?
Sie wollen auch gegenüber Ihren Kunden die Güte ihres Arbeitsschutzes zeigen und damit werben können? – Dann sollten Sie sich für das Gütesiegel „Sicher mit System“ interessieren.

Das "Gütesiegel - Sicher mit System" ist das Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit der BGHM. Es beruht auf dem Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme.

  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen der BGHM bis 250 Mitarbeiter
  • kostenfreie Teilnahme auf freiwilliger Basis
  • Unterstützung bei der Optimierung der Arbeitsschutzorganisation durch Beratung und Information
  • Begutachtung der Arbeitsschutzorganisation und ihrer Umsetzung durch die BGHM als neutrale Stelle
  • Nach erfolgreicher Begutachtung Verleihung des Gütesiegels „Sicher mit System“
  • Gültigkeitsdauer: drei Jahre
  • Das Gütesiegel „Sicher mit System“ darf öffentlichkeits- und werbewirksam verwendet werden

Und so funktioniert’s: Verfahrensablauf zum Gütesiegel „Sicher mit System“:

Mehrere hundert Unternehmen haben bereits das Gütesiegel „Sicher mit System“ erfolgreich eingeführt. Häufig führen diese Betriebe die Auszeichnung seit vielen Jahren.
Schauen Sie doch mal in die Liste der Betriebe mit Gütesiegel. Vielleicht ist ihr Nachbarbetrieb auch schon dabei.  

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit das Gütesiegel „Sicher mit System“ um ein Gesundheitsmanagementsystem („Gesund und Sicher mit System“) zu erweitern. Bitte melden Sie sich dazu bei Ihrem regionalen Ansprechpartner. 

Nähere Informationen finden Sie in den Download-Dokumenten.

Verfahrensablauf vom Gütesiegel
© BGHM

Wenn Sie sich für das Gütesiegel „Sicher mit System“ interessieren und an einer Begutachtung teilnehmen wollen, stellen Sie bitte einen Leistungsantrag in „meineBGHM“, Sie nehmen dann, nach einer Vorprüfung, an dem Beratungs- und Begutachtungsverfahren teil. 

Vielleicht versuchen Sie es einmal, die Vorbereitung über den Leitfaden Arbeitsschutzorganisation vorzunehmen. Alle wichtigen Anforderungen, die für eine erfolgreiche Begutachtung wichtig sind, werden dort behandelt. Maßnahmenpläne unterstützen Sie das jeweilige Thema begutachtungskonform vorzubereiten. Links führen Sie zu hilfreichen Informationen unserer Website oder verweisen auf wertvolle Arbeitshilfen. Der Leitfaden ist wie ein Puzzle zum Aufbau des Arbeitsschutzmanagementsystems zu verstehen, es enthält allerdings nur 21 Teile – das sollte doch zu schaffen sein. 

Trotzdem kein Interesse? Nun, der Leitfaden ist auch verwendbar, wenn Sie einzelne Arbeitsschutzprozesse rechtskonform aufbauen wollen. Das könnte vielleicht nach einem Besichtigungsschreiben Ihrer zuständigen Aufsichtsperson der Fall sein. Vielleicht ist es schon ein einziger Baustein, der dem angesprochenen Mangel begegnen kann. Schauen Sie mal rein, der Appetit kommt beim Stöbern. 

Der Leitfaden Arbeitsschutzorganisation besteht aus den folgenden Abschnitten

Für alle Betriebe erforderlich

Der Erfolg eines Arbeitsschutzmanagementsystem hängt entscheidend von einer über-schneidungsfreien Aufbauorganisation der Zuständigkeiten und der Wahrnehmung von Führungsverantwortung ab. Regeln Sie daher eindeutig, wer für welchen Bereich zuständig ist und eine bereichsbezogene Führungsverantwortung wahrnimmt. Organisieren Sie eine Vertreterregelung. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

Bedenken Sie bitte, dass je nach Eigenart des Betriebs ggf. weitere Personen mit besonderen Aufgaben zum Arbeitsschutz zu bestellen sind. Neben den bereits verlinkten Arbeitshilfen gibt es weitere, die Sie auf der Homepage finden. 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation der Zuständigkeiten und der Verantwortung diesen Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie nach einer erfolgreichen Begutachtung die „Zuständigkeit und Verantwortung“ regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden.

Zu einer rechtskonformen Aufbauorganisation gehört auch die Bestellung spezialisierter Per-sonen im Arbeitsschutz. Dazu gehören die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer und (ggf.) Strahlenschutz – oder Laserschutzbeauftragte. Diese unterstützen betriebliche Führungskräfte und die Geschäftsleitung bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Bestellen Sie regelkonform eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt/bzw. eine Betriebsärztin. Zur regelkonformen Bestellung gehört auch die Ausweisung eines Zeitanteils für den betriebsspezifischen Teil der Betreuung DGUV V2 (Anhang 4). Dieser ist regelmäßig neu zu ermitteln.
  •  Stellen Sie sicher, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt/die Betriebsärztin regelmäßig einen Tätigkeitsbericht erstellen. 
  • Sollte ihr Unternehmen weniger als 51 Beschäftigte haben, können Sie sich auch für die alternative Betreuung (Unternehmermodell) entscheiden und an den dafür erforderlichen Seminaren der BGHM teilnehmen. 
  • Bestellen Sie, soweit erforderlich, Sicherheitsbeauftragte und richten Sie einen Arbeitsschutzausschuss ein.
  • Nutzen Sie die Ergebnisse aus dem Arbeitsschutzausschuss zur Weiterentwicklung des Arbeitsschutzmanagementsystems. Protokollieren Sie die Ergebnisse und richten Sie eine Terminverfolgung ein. Halten Sie die Termine nach. 
  • Bilden Sie die erforderliche Anzahl an Ersthelfern aus und lassen diese regelmäßig fortbilden.
  • Benennen Sie eine Person, die sich fortlaufend um die Pflege und Weiterentwicklung des Arbeitsschutzmanagementsystems kümmert (AMS-Beauftragter). 
  • Bestellen Sie, soweit erforderlich, Laserschutzbeauftragte und Strahlenschutzbeauftragte. 
  • Binden Sie alle in dem notwendigen Maß in die betriebliche Organisation ein. Dies kann durch Stellenbeschreibungen, gemeinsame Begehungen und Meetings erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die Einbindung aller Beauftragten in die betrieblichen Arbeitsschutzprozesse eine besondere Bedeutung hat. Die Wirksamkeit der Beauftragten kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie schon weit im Vorfeld betrieblicher Entscheidungen einbezogen sind. 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Beauftragtenorganisation diesen Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie nach einer erfolgreichen Begutachtung die Beauftragtenorganisation regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen (sh. Thema Begehungen und Organisationsüberprüfung), können Sie diesen Auditplan verwenden.

Für einen erfolgreichen Arbeitsschutz ist eine transparente Kommunikation aller Ziele, Maßnahmen, Ergebnisse und angedachter Weiterentwicklungen von entscheidender Bedeutung. Arbeitsschutzprozesse werden damit gestützt, eine Beteiligung der Mitarbeitenden gewährleis-tet eine dauernde Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Regeln Sie alle Informationsflüsse zum Arbeitsschutz, dies betrifft den Informationsfluss zwischen den Arbeitsschutzexperten und anderen Abteilungen, aber auch zwischen Mitarbeitern und Führungskräften.
  • Regeln Sie, wie die Verständigung mit fremdsprachigen Mitarbeitenden erfolgen soll. Der Erfolg des Arbeitsschutzes ist auch von diesen Menschen abhängig.
  • Richten Sie für alle Mitarbeitenden Beteiligungsmöglichkeiten im Arbeitsschutz ein. Möglichkeiten sind zum Beispiel:
  • Regeln Sie, wie die Vorschläge und Hinweise der Mitarbeitenden aufgegriffen und bearbeitet werden sollen. Denken Sie dabei immer auch an eine kurzfristige und qualifizierte Rückmeldung an die Hinweisgebenden.
  • Regeln Sie, wie der Betriebsrat in den Arbeitsschutz eingebunden wird.

Sie haben in Ihrem Unternehmen andere Instrumente zur Kommunikation und Mitarbeiterbeteiligung gewählt? Das ist gut und hilfreich, solange diese Instrumente eine durchlässige und zielführende Kommunikation ermöglichen.
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation zum Thema Kommunikation und Mitarbeiterbeteiligung diesen Maßnahmenplan verwenden.
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, die Kommunikation und Mitarbeiterbeteiligung regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diesen Auditplan verwenden.

Der Arbeitsschutz lebt nicht allein von Dokumenten, trotzdem sind diese wichtig. Dieser Ab-schnitt legt fest, wie der Betrieb interne und externe Dokumente lenkt, aktualisiert und weiterverwendet. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Regeln Sie, wie interne Dokumente im Arbeitsschutz erstellt und gelenkt werden. Damit ist gemeint, dass es für die Erstellung, Änderung und Freigabe der Dokumente einen Verantwortlichen geben muss. 
  • Regeln Sie, wie die Pflege der Dokumente zu erfolgen hat. 
  • Regeln Sie, wie alle Aufzeichnungen im Arbeitsschutz geführt werden sollen. Dies kann z.B. in Form einer Dokumentenmatrix erfolgen. Regeln Sie auch die Art der Archivierung. 
  • Regeln Sie, wie erforderliche externe Dokumente gelenkt werden sollen. Dazu gehören z.B. die Beschaffung und Auswertung von Regelwerken, Medien und Normen.
  • Regeln Sie, wie mit behördlichen Unterlagen umgegangen werden soll. Beschreiben Sie den Weg der Dokumente im Unternehmen, ihre Kontrolle und Ablage. Beschreiben Sie, wie die Inhalte behördlicher Dokumente Eingang in ihre KVP / To-Do-Liste finden. 
  • Legen Sie fest, wann und wie mit externen Stellen (Amt für Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft, Prüfstellen, Presse) kommuniziert wird. 

Beachten Sie bitte, dass dieser Abschnitt mit den Abschnitten „03 Kommunikation und Mitar-beiterbeteiligung“, „16 Notfälle“ und „21 Managementreview“ vernetzt ist. 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation zum Thema  Information und Dokumentenlenkung diesen Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, die Information und Dokumentenlenkung regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diesen Auditplan verwenden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Planungsinstrument im Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber ermittelt und beurteilt systematisch bestehende Gefährdungen für seine Beschäftigten. Abgeleitete Maßnahmen sollen die Risiken bestehender Gefährdungen minimieren. Die abschließende Wirkungskontrolle dient der Frage, ob die ergriffenen Maßnahmen das Risiko ausreichend minimiert haben, oder ob zusätzliche Maßnahmen angezeigt sind. Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell sein, das bedeutet mindestens, dass regelmäßig bzw. anlassbezogen ihre Aktualität zu überprüfen ist.
Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist auch die Betrachtung psychischer Belastungen, Anforderungen des Explosionsschutzes und die Berücksichtigung der Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz. Unterhalten Betriebe Baustellen, so sind diese ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. 
Der bis hierhin beschrieben Prozess der Gefährdungsbeurteilung unterliegt nach §6 ArbSchG einer Dokumentationspflicht. Die gewählte Form der Dokumentation ist frei, eine tabellarische Darstellung hat sich bewährt. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

Legen Sie das Verfahren zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung fest. Dazu gehört:

  • die Vorgehensweise
  • die Regelung der Zuständigkeiten 
  • die Regelung, wer an dem Prozess mitwirkt
  • die Anlässe zur Durchführung und Aktualisierung
  • die Zuständigkeiten für die Maßnahmenplanung, die Wirkungskontrolle
  • die Festlegung der Dokumentationsform
  • die Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Personengruppen

Die BGHM stellt ihren Mitgliedsbetrieben eine Online-Hilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung („Gefährdungsbeurteilung online“) und eine entsprechende Papierversion zur Verfügung. 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für das Thema Gefährdungsbeurteilung diesen Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden. 

Wenn Schutzmaßnahmen ergriffen werden, haben technische Schutzmaßnahmen grund-sätzlich Vorrang vor organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen. Zu den personenbezogenen Maßnahmen gehört der Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Sie kommen zum Einsatz, wenn technische Schutzmaßnahmen keine ausreichende Schutzwirkung haben oder diese nicht zur Verfügung stehen. Der Nachteil von PSA ist, dass ihre Schutzwirkung willensabhängig ist. Beschäftigte, die PSA nicht benutzen, profitieren nicht von deren Schutzwirkung. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat der Unternehmer jedoch den Schutz der Beschäftigte, unabhängig von der Art der eingesetzten Schutzmaßnahmen, zu gewährleisten. 
Wenn PSA eingesetzt wird, ist dies bei einem Arbeitsschutzmanagementsystem sicher und gesundheitsgerecht zu organisieren.
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Ermitteln Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung tätigkeitsbezogen, welche PSA be-nutzt werden soll.
  • Erstellen Sie daraus eine tätigkeitsspezifische PSA-Liste oder PSA-Matrix. 
  • Sorgen Sie dafür, dass die Einkaufabteilung nach dieser Liste oder Matrix die Be-schaffung vornimmt. 
  • Unterweisen Sie die Beschäftigten über den sicherheitsgerechten Umgang mit der PSA und über die Tätigkeiten, bei der diese benutzt werden sollen. 
  • Üben Sie mit den Beschäftigten den sicherheitsgerechten Gebrauch, lassen Sie sich ggf. die die Sifa oder den Betriebsarzt unterstützen. 
  • Organisieren Sie die regelmäßigen Prüfungen der PSA. Dies gilt insbesondere für die PSA gegen Absturz oder für bestimmte Atemschutzausrüstungen. 
  • Binden Sie Ihre Mitarbeiter in die Auswahl der PSA ein, um deren Akzeptanz zu erhöhen.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Benutzung der PSA und setzen Sie dies durch. 

Weitere Informationen zur Persönlichen Schutzausrüstung finden Sie hier auf der Homepage
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Persönliche Schutzausrüstung regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen dienen der Gesunderhaltung der Beschäftigten. In der Regel werden diese Vorsorgen durch den Betriebsarzt /die Betriebsärztin durchgeführt. Welche Beschäftigten einer solchen Vorsorge zuzuführen sind, geht aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung hervor. Zu unterscheiden ist nach Pflichtvorsorgen, die z.B. bei Überschreitung von Gefahrstoffgrenzwerten erforderlich sind, nach Angebotsvorsorgen, z.B. bei Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen, und nach Wunschvorsorgen, die auf Wunsch eines/einer Beschäftigten durchgeführt werden. 
Für die Durchführung von Eignungsuntersuchungen gelten besondere Anforderungen, die in der DGUV-Information 250-010 (Link: DGUV) beschrieben sind. 
Seit Sommer 2022 sind die ehemaligen G-Bezeichnungen für Arbeitsmedizinische Vorsorgen entfallen und durch die „Arbeitsmedizinische Empfehlungen“ ersetzt worden. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Lassen Sie sich bei allen folgenden Punkten bedarfsweise durch Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin unterstützen. 
  • Ermitteln Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Pflicht- und Angebotsvorsorgen. 
  • Organisieren Sie die Durchführung der Vorsorgen. 
  • Ermöglichen Sie Wunschvorsorgen Ihrer Beschäftigten. 
  • Erstellen Sie anhand der Teilnahmerückmeldungen eine Vorsorgekartei. 
  • Organisieren Sie eine Terminverfolgung für die Folgetermine. 
  • Betriebsärzte sind nach § 6 (4) ArbMedVV angehalten, die Erkenntnisse arbeitsmedizinischer Vorsorge auszuwerten. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für den Beschäftigten oder die Beschäftigte oder andere Beschäftigte nicht ausreichen, so hat der Arzt oder die Ärztin dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes vorzuschlagen. Stellen Sie dies sicher und fragen Sie gezielt nach. 
  • Bei Umgang mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen und Gemischen sind nachgehende Untersuchungen für die Beschäftigten über die GVS (Link : DGUV) bzw. ODIN (Link: DGUV) zu organisieren. 

Weitere Informationen und Hilfestellungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge finden Sie auf der Homepage
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Arbeitsmedizinische Vorsorge regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden.

Betrieblich verursachter Lärm kann Ursache für die Berufskrankheit „Lärmschwerhörigkeit“ sein. Bei der BGHM ist dies noch immer die häufigste Berufskrankheit. Sie kommt schleichend, aber, bei entsprechenden Geräuschpegeln im Betrieb, mit hoher Zuverlässigkeit. Unternehmer haben im Zuge ihrer Fürsorgepflicht für die Beschäftigten das Entstehen von Berufskrankheiten zu verhindern. Dies lässt sich durch technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen erreichen. Personenbezogene Maßnahmen (Persönliche Schutzausrüstungen, PSA) dürfen nur dann zusätzlich zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Einsatz kommen, wenn diese keinen ausreichenden Erfolg zeigen. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Ermitteln Sie für Ihren Betrieb etwaige Lärmbereiche. Dabei kann Sie die BGHM unterstützen, sprechen Sie dazu bitte Ihre zuständige Aufsichtsperson an.
  • Lassen Sie die Ergebnisse Ihrer Ermittlung in die Gefährdungsbeurteilung einfließen.
  • Legen Sie ein Lärmkataster an, in dem die Lärmbereiche verzeichnet sind. 
  • Erstellen Sie ein Lärmminderungsprogramm und bearbeiten Sie es. 
  • Legen Sie technische Schutzmaßnahmen fest, ergänzen Sie diese ggf. durch organisatorische Schutzmaßnahmen. 
  • Wenn die ergriffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, ergänzen Sie sie mit personenbezogenen Maßnahmen (PSA). 
  • Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter zu den Schutzmaßnahmen bei Lärmarbeiten. 

Weitere Informationen und Hilfestellungen zum Thema Lärm finden Sie auf der Homepage
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Lärm regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden. 

Nahezu jedes Unternehmen verwendet heutzutage Gefahrstoffe. Gefahrstoffe tragen diese Bezeichnung, weil von diesen Stoffen bei Ihrer Verwendung besondere Gefahren für den Menschen ausgehen. Die Gefahren können sehr unterschiedlich sein. Sie betreffen die Gesundheit (toxische Auswirkungen, Sensibilisierungen, …), aber auch die Sicherheit allgemein (Explosionsgefahr, …). Zu den Gefahrstoffen zählen auch Stoffe ohne gefährliche Eigenschaften, die infolge Ihrer Verwendung zu einem gefährlichen Stoff werden (z.B. Kühlschmierstoffe). Im Blick behalten muss man aber auch Verfahren, die Gefahrstoffe entstehen lassen (z.B. das Schweißen). 
Im Rahmen der Fürsorgepflicht für die Beschäftigten des Betriebs gilt es die Auswirkungen des Gefahrstoffeinsatzes so zu begrenzen, dass Mitarbeitende nicht gefährdet werden. 
Schutzmaßnahmen werden in der Rangfolge das S-T-O-P – Prinzips ergriffen:

  • Substitution (Ersatz durch ungefährlichen Stoff)
  • Technische Schutzmaßnahmen
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Personenbezogene Schutzmaßnahmen

Lassen Sie sich ggf. durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin/Ihren Betriebsarzt bzw. durch die BGHM beraten und unterstützen. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Ermitteln Sie, welche Gefahrstoffe verwendet werden oder ggf. entstehen. 
  • Bewerten Sie das Ausmaß der Exposition für Ihre Beschäftigten, holen Sie sich dazu ggf. Unterstützung. 
  • Legen Sie Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip fest und setzen diese um. 
  • Legen Sie fest, welche Arbeitsmedizinische Vorsorge nötig ist. 
  • Erstellen Sie ein Arbeitsstoffverzeichnis und pflegen dieses. 
  • Sammeln Sie zu allen in Verwendung befindlichen Gefahrstoffen die Sicherheitsdatenblätter. 
  • Regeln Sie die Beschaffung, die Ersatzstoffsuche und das Freigabeverfahren. 
  • Legen Sie fest, wie die Auswahl, die Benutzung und die Prüfung der PSA erfolgen soll. 

Weitere Informationen zum Thema Gefahrstoffe finden Sie auf der Homepage und in den Arbeitshilfen im Downloadbereich zum Gütesiegel „Sicher mit System“
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Gefahrstoffe regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden. 
 

Ähnlich wie beim Thema Lärm ist das Thema Hautschutz durch ein sehr hohes Berufskrankheitengeschehen geprägt. Es handelt sich um die zweithäufigste Berufskrankheit bei der BGHM. Im Vorfeld ihrer Entstehung ist sie, wie beim Thema Lärm, durch Präventionsmaßnahmen sehr gut positiv beeinflussbar. 
Hautkrankheiten entstehen durch den Kontakt mit Gefahrstoffen, wie z.B. Kühlschmierstoffe oder Lösemittel, bzw. durch andauernde Feuchtarbeit. Hautprobleme müssen dabei nicht schon beim ersten Kontakt auftreten, sondern oftmals erst nach jahrelanger Tätigkeit. Betriebe sind angehalten, dem wirkungsvoll vorzubeugen. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Ermitteln Sie über die Gefährdungsbeurteilung alle hautbelastenden Tätigkeiten. 
  • Erstellen Sie einen Hautschutzplan für die hautbelastenden Tätigkeiten und veröffentlichen Sie diesen. 
  • Beschaffen Sie anhand des Hautschutzplans die erforderlichen Hautschutzmittel und stellen Sie diese den Beschäftigten zur Verfügung. 
  • Unterweisen Sie die Beschäftigten in der Anwendung der Hautschutzmittel. 
  • Lassen Sie sich bei Bedarf durch Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin bzw. über Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen. 

Weitere Informationen zum Thema Hautschutz finden Sie auf der Homepage und in den Arbeitshilfen im Downloadbereich zum Gütesiegel „Sicher mit System“
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, den Hautschutz regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden.

Sicheres und gesundes Arbeiten setzt ausreichend qualifizierte Beschäftigte voraus. Es kommt darauf an, dass der „richtige Mann/Frau am richtigen Ort“ seiner Arbeit nachgeht. Es geht in diesem Abschnitt also darum, dass je nach Tätigkeit die erforderlichen Qualifikationen ermittelt worden sind und dass für diese Tätigkeiten nur solche Mitarbeitende eingesetzt werden, die diese Qualifikationen mitbringen. 
Eine besondere Rolle spielen in einem Arbeitsschutzmanagementsystem die Qualifikation der Führungskräfte, da sie unternehmerische Sorgfaltspflichten wahrnehmen und so eine Fürsorgepflicht gegenüber den ihnen unterstellten Beschäftigten haben. 
Es geht aber auch um besondere arbeitsschutzrelevante Qualifikationen, z.B. die Fähigkeit einen Gabelstapler oder einen Kran zu führen. Für beide Tätigkeiten ist eine spezielle Ausbildung erforderlich. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Regeln Sie, welche fachlichen Qualifikationen Ihrer Führungskräfte und Mitarbeiter erforderlich sind (z.B. durch eine Qualifikationsmatrix). 
  • Sorgen Sie dafür, dass alle Führungskräfte Ihres Unternehmens über die Führungskräfteseminare der BGHM ausgebildet und in einem höchstens 5-jährigen Turnus fortgebildet werden. 
  • Regeln Sie, welche arbeitsschutzrelevanten Anforderungen darüber hinaus erforderlich sind (z.B. für Führungskräfte, für Kran- oder Staplerfahrer, …). 
  • Organisieren Sie, dass Führungskräfte und Beschäftigte regelmäßig entsprechend der Qualifikationsmatrix aus- und fortgebildet werden.
  • Sammeln und archivieren Sie die Qualifikationsnachweise, aber auch die Nachweise für die regelmäßigen Fortbildungen. 

Weitere Informationen zum Thema Qualifizierung finden Sie auf der Homepage und in den Arbeitshilfen im Downloadbereich zum Gütesiegel „Sicher mit System“
Als Arbeitshilfe bieten wir Ihnen eine Qualifikationsmatrix an. Kleinere Handwerkunternehmen verwenden eine einfachere Form dieser Qualifikationsmatrix. 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Qualifizierung regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden.

Neben der Gefährdungsbeurteilung ist die Unterweisung das wichtigste Instrument zur Steuerung des Mitarbeiterverhaltens. Unfallanalysen zeigen immer wieder, dass das Verhalten der Mitarbeitenden bei etwa 80% aller Unfälle unfallursächlich ist. Dem lässt sich durch Unterweisungen wirkungsvoll begegnen. Welche Themen bei den Unterweisungen angesprochen werden, liefert die Gefährdungsbeurteilung. Beachten Sie, dass Unterweisungen mindestens in jährlichem Abstand durchzuführen sind (Ausnahme bei Unterweisungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz: ½ jährlich). 
Betonen Sie in der Unterweisung, dass die vermittelten Inhalte verbindlich einzuhalten sind und dass sich die Mitarbeiter bei Problemen unbedingt an die betrieblichen Führungskräfte wenden sollen, bevor sie eigenmächtig gegen Sicherheitsanforderungen verstoßen. 
Wichtig dabei ist, dass nach der Unterweisung regelmäßig kontrolliert wird, ob sich die Mitarbeiter gemäß der Unterweisung verhalten. Ist dies nicht der Fall, ist die Unterweisung zu wiederholen. Sollten Mitarbeiter wiederholt gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen, sind u.U. disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Mitarbeitende auf die Frage, warum sie sich so verhalten, keine plausible Antwort geben können. Die Duldung sicherheitswidrigen Verhaltens fördert das sicherheitswidrige Verhalten. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Regeln Sie, wie Unterweisungen in Ihrem Unternehmen geplant und durchgeführt werden sollen. Berücksichtigen Sie Mitarbeitende, die an der Unterweisung nicht teilnehmen konnten.
  • Treffen Sie eine Regelung zur Methodik, berücksichtigen Sie bedarfsweise Sicherheitskurzgespräche
  • Treffen Sie Regelungen zur Unterweisung Betriebsfremder. 
  • Legen Sie die Verantwortlichkeiten für die Unterweisungen fest. 
  • Legen Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung fest, welche Themen vermittelt werden sollen. 
  • Organisieren Sie Unterweisungen anhand einer Matrix (wer erhält welche Unterweisung passend zu seiner Tätigkeit?).
  • Dokumentieren Sie die Unterweisungen, denken Sie an die Unterschrift der zu Unterweisenden. 

Weitere Informationen zum Thema Unterweisung finden Sie auf der Homepage und in den Arbeitshilfen im Downloadbereich zum Gütesiegel „Sicher mit System“
Als Arbeitshilfe bieten wir Ihnen eine Unterweisungsmatrix, ein Formblatt für eine Erstunterweisung, und einen Unterweisungsnachweis nach GefStoffV an. 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Unterweisung regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden. 
 

Jedes Unternehmen arbeitet mit anderen Unternehmen zusammen, entweder als Auftraggeber oder als Auftragnehmer. Dadurch überschneiden sich oftmals örtliche Verantwortungsbereiche der beteiligten Unternehmen. Um Unfälle zu verhindern sind zwei grundlegende Voraussetzungen zu gewährleisten:

  1. Die Mitarbeitenden der beteiligten Unternehmen dürfen sich nicht gegenseitig gefährden, die Arbeiten sind zu koordinieren.
  2. Hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen gilt gleiche Pflicht (und gleiches Recht) für alle. Wenn auf Ihrem Betriebsgelände Mitarbeitende eines anderen Unternehmens tätig werden, gelten Ihre Sicherheitsbestimmungen. Dritte haben sich dem zu fügen.

Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Legen Sie Kriterien für die „sichere“ Auswahl von Fremdfirmen fest. Verlangen Sie Zeugnisse, Referenzen, Zertifikate. Verlangen Sie ggf. einen Nachweis über ein bestehendes Arbeitsschutzmanagementsystem.
  • Erstellen Sie Vorgaben für die sichere Zusammenarbeit, an denen sich Ihre Einkaufsabteilung orientieren wird:
    • Vorgaben zu Abstimmung bei der Gefährdungsbeurteilung 
    • Vorgaben zu vertraglich bindenden Forderungen im Arbeitsschutz (z.B. Sprachbeherrschung)
    • Festlegung der Weisungsbefugnisse (Koordinator)
    • Vereinbarung zum Recht auf Überprüfung von Arbeitsschutzmaßnahmen
    • Regelung zur Meldung von Unfällen und Vorfällen
    • Vorgaben von Kriterien für die Auswahl von Sub-Unternehmen (Genehmigungsvorbehalt)
  • Erstellung eines Fremdfirmenkonzepts
  • Erstellung eines Anforderungsprofils für Leiharbeitnehmer
  • Regelung über die Reaktion bei unsicheren Arbeitsweisen von Fremdfirmen
  • Bewerten Sie die Leistungen der Fremdfirmen hinsichtlich des Arbeitsschutzes

Weitere Informationen zum Thema Beschaffung von Dienstleistungen finden Sie auf der Homepage und in den Arbeitshilfen im Downloadbereich zum Gütesiegel „Sicher mit System“. Unterstützung kann auch die DGUV-Information 215-830 „ Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen“ bieten und die DGUV Information 211-044 "Sicherheit und Gesundheit als Teil der Auftragsvergabe" (Link DGUV)

Als Arbeitshilfe finden Sie 

Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Beschaffung von Dienstleistungen regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden.

Jedes Unternehmen unterhält ein Beschaffungswesen. Normalerweise soll damit die Produktion des Unternehmens sichergestellt werden. Zur Beschaffung gehören aber auch Produkte, die dem Arbeitsschutz dienen oder die Einfluss auf den Arbeitsschutz haben können. Dazu gehören u.a. die Persönliche Schutzausrüstung oder Gefahrstoffe. Die Beschaffungsabteilung benötigt daher Vorgaben unter denen eine sichere Beschaffung erfolgen kann. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Regeln Sie, welche Vorgaben bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln einzuhalten sind.
  • Regeln Sie unter welchen Randbedingungen Arbeitsstoffe zu beschaffen sind.
  • Regeln Sie unter welche Qualitätsanforderungen an Persönliche Schutzausrüstungen zu stellen sind. 
  • Regeln Sie die Einbindung Ihrer Arbeitsschutzexperten, dies gilt auch bei Investitionsvorhaben, Produktionsänderungen und anderweitigen Planungen. 
  • Erstellen Sie Vorgaben für die Wareneingangsprüfung, die Inventarisierung, die Freigabe und die Inbetriebnahme. 

Weitere Informationen zum Thema Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffe finden Sie auf der Homepage der BGHM und in den Arbeitshilfen im Downloadbereich zum Gütesiegel „Sicher mit System“
Als Arbeitshilfe bieten wir Ihnen eine Anlage zum Kaufvertrag an, die die sichere Beschaffung von Arbeitsmitteln unterstützen soll. 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Beschaffung von Produkten regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden.

Nur etwa 5% aller Arbeitsunfälle haben technische Unfallursachen. Dieser geringe Anteil ist u.a. durch die regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen der Arbeitsmittel erklärbar. Diese tragen also maßgeblich zur Sicherheit an den Arbeitsplätzen bei und begründen in einem Arbeitsschutzmanagementsystem ihren besonderen Stellenwert. 
In der Regel werden die üblichen Arbeitsmittel einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft. Die Prüfungen werden dokumentiert, ebenso die Abstellung der Mängel, die bei einer Prüfung aufgefallen sind. Eine zusätzliche vorbeugende Instandhaltung beugt der Mängelentstehung vor. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Legen Sie ein Verfahren zur Ermittlung prüfpflichtiger Anlagen und Betriebsmittel fest. 
  • Legen Sie die Prüffristen fest und erstellen Sie ein Maschinenverzeichnis
  • Organisieren Sie die jährlichen Prüfungen.
  • Regeln Sie die Wartung von Maschinen und Anlagen.
  • Regeln Sie die die systematische Durchführung der Prüfungen anhand einer Prüfmatrix. 
  • Stellen Sie die Qualifikation der befähigten Personen sicher, sofern es eigene Mitarbeiter sind. Erstellen Sie für diese Personen eine Beauftragung
  • Verlangen Sie Qualifikationsnachweise, wenn Sie die Prüfungen an Externe vergeben. 
  • Organisieren Sie die systematische Mängelabstellung und deren Dokumentation
  • Sorgen Sie für eine Vollständigkeit der Prüfdurchführung (kein Unterschied zwischen dem Maschinenkataster und den Prüfaufzeichnungen). 

Weitere Informationen zum Thema Prüfungen finden Sie auf der Homepage und in den Arbeitshilfen im Downloadbereich zum Gütesiegel „Sicher mit System“. Orientierung gibt auch die Technische Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1201. In ihr finden Sie auch Hinweise zu den Prüffristen. 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Prüfungen regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden.

Ziel eines Arbeitsschutzmanagementsystems ist u.a. die Senkung der Unfallzahlen. Gute Managementstrukturen, ein auf Sicherheit und Gesundheit ausgelegtes Führungsverhalten und ein positives Vorbild der Führungskräfte lassen einen Rückgang gegen Null Arbeitsunfälle erwarten. Trotzdem hat der Betrieb ein wirksames Notfallmanagement zu organisieren. Dabei geht es nicht nur um die Erste Hilfe, sondern auch um den Brandfall oder um Umweltschäden. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Ermitteln Sie alle zu erwartenden betrieblichen Notfallsituationen. 
  • Stellen Sie dazu alle erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung, sorgen Sie für deren regelmäßige Prüfungen und Wartungen. 
  • Sorgen Sie für die entsprechenden Qualifikationen der Personen, die bei den ermittelten Notfallsituationen eingesetzt werden (Ersthelfer, Brandschutzhelfer, …). Organisieren Sie regelmäßige Notfalltrainings. 
  • Regeln Sie die Vorgehensweise bei Notfällen oder anderen Betriebsstörungen. 
  • Sorgen Sie dafür, dass Unfallanzeigen spätestens nach drei Tagen die BGHM erreichen. Darüber hinaus informieren Sie die BGHM bei schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen unverzüglich telefonisch (+49 6131 802-0). 
  • Erfassen und analysieren Sie Unfälle und Betriebsstörungen. Leiten Sie Korrekturmaßnahmen ab und passen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung an. 

Weitere Informationen zum Thema „Erste Hilfe“ finden Sie auf der Homepage und in den Arbeitshilfen im Downloadbereich zum Gütesiegel „Sicher mit System“. Für Informationen zur Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stehen ebenfalls Informationen zur Verfügung. Im Zuge schwerer oder tödlicher Unfallereignisse werden unmittelbar beteiligte Kollegen oder Zeugen oftmals traumatisiert. Um langfristigen Folgen vorzubeugen, unterhält die BGHM eine „Psychosoziale Notfallversorgung“, die Sie unter der Rufnummer

0180 5015 744

erreichen können.
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Notfälle regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden.

Für Betriebe mit Gütesiegel erforderlich

In einem Arbeitsschutzmanagementsystem beschreibt die Arbeitsschutzpolitik die generelle Ausrichtung des Unternehmens zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Arbeitsschutzpolitik dient sowohl der Außendarstellung gegenüber Kunden und Partnerbetrieben als auch der Binnendarstellung gegenüber den Beschäftigten. Sie gibt Orientierung über den Wert von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Bitte überlegen Sie sich, was Ihnen im Arbeitsschutz wichtig ist, sowohl für Ihre Beschäftigten als auch für Ihre Kunden.
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Formulieren Sie schriftlich Ihre Arbeitsschutzpolitik
  • Beschreiben Sie darin den Stellenwert von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
  • Wesentlicher Inhalte der Arbeitsschutzpolitik muss Folgendes sein:
    • Selbstverpflichtung zu kontinuierlicher Verbesserung des Arbeitsschutzes (z. B. durch Unfallanalysen, Betriebliches Vorschlagswesen, Kennzahlen usw.)
    • Erwartungen an Mitarbeiter und Führungskräfte (z. B. Vorbild, Engagement, Umsicht, Führungsstil, …)
    • Zusage zur Bereitstellung erforderlicher Finanzmittel (Budget)
    • Zusage zur Einhaltung von Rechtsvorschriften
    • Selbstverpflichtung zur regelmäßigen Festlegung und Verfolgung von Arbeitsschutzzielen
  • Setzen Sie die Arbeitsschutzpolitik durch Unterschrift der Geschäftsleitung in Kraft.
  • Veröffentlichen Sie Ihre Arbeitsschutzpolitik im Unternehmen auf geeignete Weise (z.B. Aushang).
  • Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsschutzpolitik allen Führungskräften und allen Mitarbeitern bekannt ist. 

Um alle Beschäftigten und Führungskräfte auf diese Politik einzuschwören, erstellen Sie die „Gemeinsame Verpflichtung“. Diese ist gegenseitig von der Unternehmensleitung, den Führungskräften und den Beschäftigten zu unterzeichnen und beschreibt konkret wesentliche Erwartungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die „Gemeinsame Verpflichtung“ gibt es als Vorlage für ein Kleinunternehmen, das außer der Geschäftsleitung keine weitere Hierarchieebene hat und für etwas größere Unternehmen, die neben der Geschäftsleitung noch weitere Führungsebenen aufweisen (Verpflichtung zwischen Geschäftsleitung und Führungskräften, Verpflichtung zwischen den Führungskräften und den Mitarbeitern). 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Formulierung der Arbeitsschutzpolitik diesen Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, die Arbeitsschutzpolitik regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden.

In einem Arbeitsschutzmanagementsystem werden Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit permanent fortentwickelt. Um diesen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) aufrechtzuerhalten und ihn an die betrieblichen Bedürfnisse ausgerichtet zu optimieren, ist es erforderlich, regelmäßig Ziele zu Sicherheit und Gesundheit zu entwickeln, diese konsequent zu ver-folgen und die Zielerreichung zu überprüfen (sh. Thema Managementreview). 
Für eine erfolgreiche Begutachtung müssen regelmäßig Ziele und Aktivitäten abgeleitet wer-den, um den KVP-Prozess darstellen zu können. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Legen Sie konkrete Unternehmensziele fest. Diese sind nach den „SMART-Kriterien“ (spezifisch, messbar, aktuell, realistisch, terminiert) zu beschreiben. 
  • Leiten Sie daraus konkrete Ziele für die einzelnen Verantwortungsbereiche Ihrer Führungskräfte ab. Auch diese müssen den SMART-Kriterien gehorchen.
  • Beachten Sie, dass die Ziele so formuliert werden, dass sie keine Maßnahmen enthal-ten. 
  • Beachten Sie, dass Ziele zu gesetzlichen Anforderungen keine Ziele sind (z.B.: …wir garantieren bis Ende des Jahres eine 100%ige Unterweisungsquote). 
  • Regeln Sie, wie die Ziele regelmäßig angepasst werden. 
  • Regeln Sie, wie Sie den Einsatz Ihrer Führungskräfte hinsichtlich der Zielerreichung überprüfen werden. 
  • Leiten Sie aus den Ziele einen konkreten Maßnahmenplan ab. Achten Sie darauf, dass die beschriebenen Maßnahmen zu den Zielen passen. 

Weitere Informationen zum Thema Ziele und Aktivitäten finden Sie auf der Homepage und in den Arbeitshilfen im Downloadbereich zum Gütesiegel „Sicher mit System“. 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Ziele und Aktivitäten regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden. 
 

Der KVP-Gedanke eines Arbeitsschutzmanagementsystems, also eine ständige Verbesserung des Arbeitsschutzes, erfordert eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation. Dabei werden die festgelegten Arbeitsschutz- und Managementprozesse regelmäßig internen Audits unterzogen. So werden Schwachstellen offensichtlich und können (im Rahmen des KVP) beseitigt werden. 
Ein wesentliches Element der Organisationsüberprüfung sind Begehungen der Arbeitsbereiche. Neben technischen Sicherheitsaspekten wird auch das Verhalten der Mitarbeiter betrachtet. Sie liefern wichtige Indizien für die Ausgestaltung einer sicheren Ablauforganisation. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Organisieren Sie regelmäßige Begehungen zum Arbeitsschutz unter Beteiligung aller relevanten Arbeitsschutzexperten (Sifa, Betriebsarzt oder Betriebsärztin, Sibe, …). Berücksichtigen Sie alle Betriebsbereiche, Baustellen und Standorte des Unternehmens. 
  • Stellen Sie eine nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse der Begehungen sicher. 
  • Planen und verfolgen Sie Korrekturmaßnahmen auf Grundlage der Begehungsergebnisse. 
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Arbeitsschutzorganisation durch interne Audits. Dokumentieren Sie die Ergebnisse. 
  • Treffen Sie Regelungen über die Durchführung der internen Audits (System- und Complianceanteil, Auditorganisation, Qualifikation der Auditoren. 
  • Legen Sie Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen fest.
  • Werten Sie die Ergebnisse der Begehungen und der internen Audits für das Managementreview aus. 

Weitere Informationen zum Thema Begehungen und Organisationsüberprüfung finden Sie in den Arbeitshilfen im Downloadbereich zum Gütesiegel „Sicher mit System“. 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Begehungen und Organisationsüberprüfungen regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden. 
Für eine Organisationsüberprüfung des gesamten Managementsystems verwenden Sie bitte die Auditpläne zu allen Themen im SmS-Puzzle. Sie finden auch eine Gesamt-Auditliste aus allen Abschnitte der Montageanleitung.

Für die ständige Verbesserung eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind Kennzahlen und Statistiken unerlässlich, um den Verbesserungsprozess abbilden zu können. Die Arbeitsschutzziele, die Kennzahlen und die Statistiken ergänzen und bedingen einander. Kennzahlen und Statistiken sind ein wesentlicher Baustein zur Steuerung des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP). 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  • Legen Sie fest, welche Statistiken geführt und aktuell gehalten werden sollen. 
  • Legen Sie fest, wer für die Statistiken verantwortlich ist. 
  • Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsschutzziele, die Kennzahlen und die Statistiken zueinander passen. 
  • Verwenden Sie nicht nur reaktive Kennzahlen (Unfallzahlen, …), sondern auch proaktive Kennzahlen (z.B. Benutzungsquote der Persönlichen Schutzausrüstung)
  • Stellen Sie sicher, dass die Statistiken zur Fortentwicklung des Arbeitsschutzmanagementsystems genutzt werden. 

Weitere Informationen zum Thema Statistiken finden Sie in den Arbeitshilfen im Downloadbereich zum Gütesiegel „Sicher mit System“. 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Statistiken regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden. 

Die Managementreview schließt den Regelkreis des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) ab. Sie dient dazu, Ziele und Erreichtes gegeneinander zu stellen und durch deren Abgleich, neue Ziele für den nächsten KVP-Umlauf zu definieren. Die Managementreview obliegt der obersten Führung des Unternehmens und greift die Ergebnisse der internen Audits und der Statistiken auf. 
Für den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems ist dazu folgendes zu tun:

  •  Stellen Sie sicher, dass die oberste Leitung des Unternehmens regelmäßig schriftlich den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bewertet. 
  • Legen Sie fest, welche Informationen für die Managementreview herangezogen wird. 
  • Stellen Sie sicher, dass eine aktuelle Managementreview vorgelegt werden kann. 
  • Stellen Sie sicher, dass die Managementreview 
    • eine klare Stellungnahme der Geschäftsleitung, 
    • eine Zusammenführung von Zielen und Ergebnissen, 
    • die Jahresberichte der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes / der Betriebsärztin,
    • Unfälle und unerwünschte Ereignisse
    • die Ergebnisse von Begehungen und Audits
    • den Stand der Gefährdungsbeurteilung 
    • den Stand der Qualifizierung / Unterweisungen
    • den Stand von Projekten, Schwerpunktaktionen etc.
    • den Stand der Maßnahmenumsetzung
    • den Grad der Zielerreichung
    • die geplanten / zu erwartenden Änderungen und 
    • die Schwerpunkte und Ziele für das Folgejahr enthält. 

Weitere Informationen zum Thema Managementreview finden Sie in den Arbeitshilfen im Downloadbereich zum Gütesiegel „Sicher mit System“. 
Wenn Sie sich auf das Gütesiegel „Sicher mit System“ vorbereiten wollen, sollten Sie für die Organisation dieses Themas folgenden Maßnahmenplan verwenden. 
Wenn Sie, nach einer erfolgreichen Begutachtung, das Thema Managementreview regelmäßig jährlich einer Überprüfung unterziehen, können Sie diese Auditliste verwenden. 
 

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