Kurzarbeitergeld

Bei Kurzarbeit haben Beschäftigte gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einen persönlichen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG). Insofern handelt es sich in der Unfallversicherung um kein nachweispflichtiges Entgelt.

Das Unternehmen zahlt das KUG lediglich im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit an die Beschäftigten aus. Das KUG ist folglich keine Gegenleistung des Unternehmens für unselbständige Arbeit.

Beispielberechnung

Angestellter (verheiratet, Lohnsteuerklasse III, Kinderfreibetrag 1,0) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden und einem Bruttogehalt von 2.500 Euro. Aufgrund von Kurzarbeit wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 30 Stunden und das Bruttogehalt auf 1.875 Euro reduziert.

  Brutto   rechnerischer Leistungssatz(*)
SOLL-Entgelt: 2.500 Euro   1.232,02 Euro
IST-Entgelt: 1.875 Euro - 979,90 Euro
    = 252,12 Euro

FIKTIVES Entgelt: 500 Euro (80 % der Differenz zwischen SOLL- und IST-Entgelt)

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist lediglich das IST-Entgelt (hier: 1.875 Euro) nachweispflichtig. Das fiktive Entgelt ist im Gegensatz zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Unfallversicherung nicht nachweispflichtig.

(*) =Errechneter Wert, entnommen aus der Tabelle der Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung des KUG)

Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

Viele Unternehmen zahlen zum KUG einen Zuschuss. Ob und in welcher Höhe sich hieraus eine Beitragspflicht in der Unfallversicherung ergibt, richtet sich nach folgender Regelung:

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Sozialversicherungsentgeltverordnung sind Zuschüsse zum KUG dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, so weit sie zusammen mit dem KUG 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem SOLL-Entgelt und dem IST-Entgelt (fiktives Entgelt) nicht übersteigen.

Berechnung

(Sachverhalt wie oben beschrieben)

Fiktives Entgelt: 500,00 Euro
KUG: 252,12 Euro
Differenz: 247,88 Euro

Folglich wäre in dem Beispiel ein Zuschuss zum KUG von bis zu 247,88 Euro in der Unfallversicherung nicht nachweispflichtig. Sofern höhere Zuschüsse gezahlt werden, ist nur der übersteigende Betrag in der Unfallversicherung nachweispflichtig.