Stichwortverzeichnis
Lagereinrichtungen
Lagereinrichtungen sind in den unterschiedlichsten Bauarten in fast allen Mitgliedsunternehmen der BGHM anzutreffen.
Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale.
Die folgende Fotogalerie vermittelt einige Eindrücke zu diesen Arbeitsmitteln.
© BGHM
© Jungheinrich GmbH
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Unfallgefahren
Unfallgefahren entstehen häufig durch
- fehlende Standsicherheit,
- Beschädigungen durch Anfahren mit Flurförderzeugen,
- nicht fachgerechte Reparatur oder Änderungen,
- unzureichende Dimensionierung der Lagereinrichtungen,
- Heraus- oder Herabfallen von Lagergut,
- unzulässige Lastverteilung im Regal,
- fehlende Kennzeichnung.
Eine wirksame Schutzmaßnahme gegen Beschädigungen durch das Anfahren des Regals ist beispielsweise das vorgeschriebene Sichern des Regals an den Eckbereichen durch einen wirksamen Anfahrschutz. Dieser Stützenschutz muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen (siehe auch DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen"):
- Höhe: mind. 400 mm
- Stoßfestigkeit: mind. 400 Nm von allen Seiten
- Farbe/Gefahrenkennzeichnung: gelb-schwarz gestreift
- Befestigung: Anfahrschutz darf nicht mit dem Regal verbunden sein
- Darüber hinaus können bei kraftbetriebenen Lagereinrichtungen beispielsweise Quetsch-, Scher- und elektrische Gefährdungen auftreten.
Grundlage für die Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von Regalen ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). In der DIN EN 15512 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung“ und DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ werden die Anforderungen an diese Arbeitsmittel konkretisiert. Für kraftbetriebene Regale müssen zusätzlich die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten werden.
Weitere Vorgaben an den Betrieb und die Prüfung von Lagereinrichtungen und -geräten sind in der DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und –geräte“ und der Betriebssicherheitsverordnung beschrieben. Es sind immer die Herstellerangaben zum Errichten, Kennzeichnen, Betreiben und Reparieren zu beachten. Darüber hinaus sind Anforderungen an das sichere Betreiben von Regalen in der DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ zusammenfassend dargestellt.
Anforderungen an die wiederkehrende Prüfung seitens des Betreibers ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sind Fristen für die Prüfungen aller Arbeitsmittel festzulegen. Diese Prüfungen sind mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person gemäß Herstellerangaben durchzuführen. Darüber hinaus sind an Lagereinrichtungen regelmäßige Sichtprüfungen in kürzeren Abständen nach Gefährdungsbeurteilung innerbetrieblich vorzunehmen.
Eine besondere Gefährdung ergibt sich durch sogenannte Schmalganglager. Hierbei handelt es um Gangbreiten, die keine ausreichenden Schutzräume für Fußgänger bei Begegnung mit Flurförderzeugen von beidseitig mindestens 0,5 m bieten. Vorgaben zum sicheren Betrieb solcher Arbeitsmittel sind in der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ definiert. Ergänzende Hinweise dazu sind in der DIN 15185-2 „Flurförderzeuge - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: bzw. der DGUV Information 208-030 „Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen“ enthalten.
Häufig gestellte Fragen betreffen die Prüfung und Instandsetzung von Regalen
Die Betriebssicherheitsverordnung enthält im § 10 grundsätzliche Aussagen zur Prüfung:
„Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen zu lassen.“
Der Unternehmer muss grundsätzlich selbst prüfen, ob seine Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen und ob solche Schäden zu gefährlichen Situationen führen können. Stellt er fest, dass beides zutrifft, muss er Prüfungen durchführen lassen. Dies gilt grundsätzlich für alle Regale. Regale, die von Hand be- und entladen werden, sind zwar nicht ausgenommen, in der Regel können hier aber Schäden verursachende Einflüsse oder Gefährdungen ausgeschlossen werden, so dass auf regelmäßige Prüfungen nach § 10 BetrSichV verzichtet werden kann. Detaillierte Angaben zur Prüfung von Regalen werden in der DIN EN 15635 gemacht.
Werden bei der Prüfung Schäden festgestellt, stellt sich sofort die Frage, wie diese zu beheben sind!
Der ehemalige Fachausschuss „Förder- und Lagertechnik“ (jetzt Fachbereich „Handel und Logistik“) hat in seiner Sitzung am 16.02.2011 mit Vertretern von Regalherstellern und Firmen die Regalreparaturen anbieten die Frage nach der Zulässigkeit von Reparaturen diskutiert. Der Fachausschuss kam zu folgendem Ergebnis:
„Reparaturen an Regalen dürfen grundsätzlich auch von Firmen durchgeführt werden, die nicht der Hersteller des Regals sind, auch ohne dessen Zustimmung. Voraussetzungen hierfür sind: Der Reparateur garantiert und bescheinigt dem Betreiber, dass die Tragfähigkeit des Regals mindestens so gut ist wie im Neuzustand. Auf Anforderung von Behörden (zum Beispiel Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft), muss der Reparateur einen Nachweis über eine ausreichende Tragfähigkeit vorlegen. Der Nachweis kann durch Berechnung und/ oder durch Versuche geführt werden.“
Vertikale Lagerung von Holzwerkstoffplatten
Vertikale Lagerung hat u.a. den Vorteil, dass auf jede einzelne Platte leicht zugegriffen werden kann. Platten oder größere Plattenabschnitte nie ungesichert anlehnen! Das Abstützen einzelner Platten oder gar ganzer Plattenpakete durch Personen („Blättern“) ist verboten. Dies führt zu schwersten Unfällen, da die erforderlichen Stützkräfte von Personen nicht aufgebracht werden können. Bei der Dimensionierung der Lagereinrichtung müssen die erheblichen seitlichen Stützkräfte und zusätzliche Stoßkräfte beim Blättern berücksichtigt werden. Die Fächer dürfen höchstens 0,5 m breit sein.
Das Einbringen und Entnehmen von Platten kann durch vorgesetzte Rollen und einen glatten Bodenbelag erleichtert werden. Für kleine Lager kann auch eine frei bewegliche Bodenrolle eingesetzt werden. In seitlich offenen Gestellen dürfen nur Platten gleicher Sorte und Abmessungen gelagert werden. Platten dürfen nur einzeln von vorne abgenommen werden. Ein „Blättern“ im Paket ist verboten.
© schreinerwissen.de
Plattenlager mit vorgesetzten Rollen
Seitlich offenes Gestell
Weiterführende Informationen und Downloads
Normen
- DIN EN 15095 Kraftbetriebene verschiebbare Paletten- und Fachbodenregale, Umlaufregale und Lagerlifte - Sicherheitsanforderungen
- DIN EN 15512 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - verstellbare Palettenregale - Grundlagen der statischen Bemessung
- DIN EN 15620 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Verstellbare Palettenregale - Grenzabweichungen, Verformungen und Freiräume
- DIN EN 15629 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Spezifikation von Lagereinrichtungen
- DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen
- DIN EN 16681 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Verstellbare Palettenregale - Leitsätze für die erdbebensichere Bemessung
- DIN 15185-2 Flurförderzeuge - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Einsatz in Schmalgängen
Die Normen erhalten Sie beim Beuth-Verlag www.beuth.de
- DGUV Information 208-043 Sicherheit von Regalen
- DGUV Information 208-020 "Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen" (Link: DGUV)
- DGUV Informationen 208-030 Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen
- DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ (Link: DGUV)
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