Arbeitsschutz Kompakt Nr. 134
Lagern und Stapeln von Platten
Bild 1: Vertikale Lagerung
Bild 2: Offenes Lagergestell, Schräglagerung
Bild 3: Flexible Stütze verwenden
Bild 4: Horizontale Lagerung von Plattenstapeln
© BGHM
© BGHM
Vor dem Einlagern:
- Für neu angelieferte Holzwerkstoffplatten muss genügend freie Lagerkapazität zur Verfügung stehen.
- Übermäßige Belastung der Beschäftigten durch schweres Heben und Tragen vermeiden. Für das Abladen und den innerbetrieblichen Transport müssen im Betrieb geeignete Transporthilfsmittel für Plattenmaterialien in ausreichender Anzahl vorhanden sein (z. B. Wagen für den manuellen Transport, Hebezeuge, Flurförderzeuge).
- Persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe mit rutschhemmender Beschichtung und Schutzschuhe (mind. S1) tragen.
- Der Boden und der Bodenbelag im Bereich der Plattenlager müssen ausreichend tragfähig sein und die Beanspruchungen sicher aufnehmen können.
- Darauf achten, dass Transportwege freigehalten, Niveauunterschiede gemieden und größere Unebenheiten wie Schlaglöcher und Schwellen beseitigt werden..
Vertikale Lagerung:
- Platten oder größere Plattenabschnitte auch bei der Zwischenlagerung nicht ungesichert anlehnen (Neigungswinkel 10° und gegen Wegrutschen sichern).
- Damit kein „Umblättern“ der Platten erforderlich ist, Platten möglichst sortenrein einlagern.
- Das Abstützen einzelner Platten oder gar ganzer Plattenpakete durch Personen (z. B. beim „Blättern“) ist nicht zulässig.
- Für das vertikale Lagern von Platten müssen geeignete Einrichtungen (siehe Bild 1) vorhanden sein (Fächerbreite max. 0,5 m).
- Lagereinrichtung müssen den erheblichen seitlichen Stützkräften und zusätzlichen Stoßkräften beim Blättern standhalten.
- Zur leichteren Entnahme Lagerboden mit einem gleitfähigen Belag ausstatten und vor dem Lager eine Rolle anbringen, die ungefähr 5 mm über die Oberkante des Lagerbodens hinausragt (Bild 1).
Horizontale Lagerung:
- Lagerregale für liegende Plattenlagerung (Bild 4) müssen aufgrund des hohen Plattengewichts ausreichend stabil sein.
- Zulässige Fach- und Feldlasten müssen an den Regalen durch Aufschrift angegeben sein.
- In Eckbereichen muss ein wirksamer, gelb-schwarz gestreifter Anfahrschutz vorgesehen werden (Mindesthöhe 400 mm, Stoßfestigkeit 400 Joule). Anfahrschutz nicht mit dem Regal verbinden.
- Bei der Lagerung auf Stapelhölzern nur gleich hohe Stapelhölzer benutzen.
- Stapelhölzer mit einem Mindestquerschnitt von 80 mm x 80 mm einsetzen damit die Gabeln von Hubwagen und Gabelstaplern problemlos eingeschoben werden können.
- Stapelhölzer genau übereinander positionieren.
- In geschlossenen Räumen dürfen Plattenstapel die 6-fache Höhe der Stapelbreite bzw. des Abstands der äußeren Stapelhölzer nicht überschreiten.
Lagerung in offenen Gestellen
- Platten müssen immer geneigt im Gestell stehen (Bild 2, Neigungswinkel 10°).
- Die Platten nur einzeln und von vorne entnehmen.
- Bei unterschiedlichen Plattenmaterialien ist eine senkrechte Lagerung nur mit zusätzlichen, formschlüssigen Abstützungen wie z. B. steckbare Stützen zulässig (Bild 3).
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Stand: 08/2024