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Radlader in der Holzbranche

Radlader mit großvolumiger Leichtgutschaufel vor Spänehaufen
Abb. 1: Radlader mit Leichtgutschaufel
© BGHM
Radlader mit Stammgreifer transportiert große Baumstämme
Abb. 2: Radlader mit Stammgreifer
© BGHM
Monitore ergonomisch mittig, rechts und links angeordnet
Abb. 3: Ergonomische Monitorposition und -größe
© BGHM

Gefahren

Sichtfeldeinschränkungen beim Betrieb von Radladern (Abb. 1) mit großvolumigen Schaufeln und Stammgreifern (Abb. 2) erhöhen das Risiko schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle für Fahrende, Beschäftigte, Zulieferfirmen und Besucherinnen und Besucher. Sie müssen daher in der Gefährdungsbeurteilung besonders berücksichtigt werden. Folgende Gefahrenpunkte sind zu beachten:

  • An- und Überfahren von Personen, Kollisionen mit anderen Fahrzeugen, Sachschäden durch Anstoßen an Gebäuden und abgestellten LKW. Dies gilt besonders bei der Vorwärts- und Rückwärtsfahrt aufgrund fehlender Sicht.
  • Abstürzen/Umknicken beim Auf- und Absteigen von der Fahrerkabine sowie bei Arbeiten auf der Motorhaube (z. B. Luftfilterwechsel oder Reinigung der Scheiben und Spiegel).
  • Kippen, z. B. bei schneller Kurvenfahrt, beim Befahren von Spänehaufen oder unebenem bzw. unbefestigtem Gelände.
  • Abstürzendes Ladegut und Verschütten von Personen
  • Verletzung durch Anstoßen an festen Hindernissen, z. B. Gullydeckel, Gebäudekanten etc.
  • Gefährdung durch Lärm
  • Verbrennung an heißen Motorteilen
  • Brand und Explosion aufgrund leicht entzündlicher, abgelagerter Stäube im Bereich des Motors und am Abgassystem
  • Verletzung bei Instandhaltungsarbeiten am Hydrauliksystem durch absinkendes Hubgerüst

Qualifizierung und Unterweisung

Der Unternehmer oder die Unternehmerin ermittelt aufgrund der anfallenden Tätigkeiten und den sich daraus ergebenden Gefährdungen, welche Qualifikationen und Informationen für ein sicheres Arbeiten erforderlich sind.

Inhalt, Umfang und Dauer der Qualifizierung und Unterweisung richten sich nach:

  • Verschiedenartigkeit der zu verrichtenden Tätigkeiten
    • Beladen von LKW mit Schüttgut: Einsatz von Leichtgutschaufeln
    • Transport von palettierter Ware: Ladegabel
    • Transport von Rundholz: Rundholzgreifer
    • Eigenständiges Wechseln der Ausrüstungen
    • Wartung, Instandsetzung und Reinigung nach Vorgabe des Herstellers
    • usw.
  • Vorkenntnissen der zu schulenden Personen in Theorie und Praxis
    Sind die Beschäftigten für die sichere Bedienung und Verwendung der Lader bereits qualifiziert, d.h. sie besitzen Fachkenntnis, Kompetenzen und Fertigkeiten (möglicherweise auch zu Instandhaltung, Überprüfung, …), dann müssen diese nicht erneut in einer Schulung vermittelt werden (siehe TRBS-1116 und Punkt 5 des DGUV Grundsatzes 301-005).
  • Anzahl der zu Schulenden, deren Sprachkenntnisse, Anzahl und Verschiedenartigkeit der möglichen Fahrzeuge einschließlich auswechselbarer Ladevorrichtungen
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Wichtig ist auch eine regelmäßig zu wiederholende betriebliche Unterweisung auf Basis der konkreten Gefährdungsbeurteilung. Der Schwerpunkt der Unterweisung liegt auf der sicheren Durchführung der unterschiedlichen Tätigkeiten.

Gesichtspunkte für sicheres Arbeiten und Unterweisungsinhalte:

  • Ausreichendes Gesichtsfeld vor Fahrantritt 
  • Angepasste Geschwindigkeiten 
  • Kommunikation mit gefährdeten Personen, die z.B. einen LKW fahren oder für die Einweisung zuständig sind.
  • Ständige visuelle Kontrolle des Fahrweges bei Vorwärts- und Rückwärtsfahrt durch die Person am Steuer
  • Anleitung von LKW-Fahrenden oder betriebsfremden Personen zur sicheren Arbeitsweise (z. B. Freihalten von Verkehrsflächen, Verwendung vorhandener Rampen oder Gerüste zur Ladungssicherung, Egalisierung der Ladung und Verzurren der Abdeckplane beim LKW; BGHM I 108)

Bei der Unterweisung ist der DGUV Grundsatz 301-005 „Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern“ zu beachten.

Persönliche Schutzausrüstung nutzen

  • Warnweste über enganliegender Kleidung
  • Sicherheitsschuhe 
  • Gegebenenfalls Gehörschutz und Schutzbrille

Vor dem Arbeiten

  • Vor Aufnahme der Arbeit muss sich der Fahrer oder die Fahrerin vom betriebssicheren Zustand der Maschine überzeugen.
  • Für jede Radlader-Schaufel-Kombination prüfen, ob Fahrende genügend Sicht auf den Fahrweg haben (FBHM-109). Vereinfachtes Verfahren zur Überprüfung des Sichtfeldes mit betriebsüblich gefüllter Schaufel durchführen: 
    • Können Fahrende eine gebückte Person erkennen, die sich im Abstand von 1 Meter vor oder hinter dem Fahrzeug aufhält?
    • Können Fahrende eine Person im Abstand von 12 Meter vor und hinter dem Fahrzeug vollständig sehen?
  • Bei nicht ausreichender Sicht nachrüsten, z. B. ein Kamera-Monitor-System (Abb. 3) für Vorwärts-/ Rückwärtsfahrt, ergänzt durch Sensoren zur automatischen Personen- und Hinderniserkennung.
  • Vor jedem Arbeitseinsatz die einwandfreie Funktion des Kamera-Monitor-Systems, der Scheinwerfer und die Positionen der installierten Spiegel prüfen.
  • Schmutzige Frontscheiben, Spiegel und Front- und Rückwärtskameras mehrmals am Tag reinigen.
  • Prüfen, ob sichere Aufstiege, Haltegriffe, Trittflächen und Absturzsicherungen am Radlader vorhanden sind.
  • Beim Auf- und Absteigen vom Radlader immer Haltegriffe benutzen, nicht abspringen.
  • Haben Fahrende keine ausreichende Sicht auf den Fahrbereich, muss eine zusätzliche Person die Einweisung übernehmen, dabei Warnkleidung tragen und auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten.
  • Die Beförderung von Personen ist nur auf den entsprechenden Sitzen für (Mit-)Fahrende zulässig.
  • Betriebsanweisung für das sichere Betreiben der Radlader einschließlich der auswechselbaren Ausrüstungen erstellen.
  • Beschäftigungsbeschränkungen beachten: Für das Fahren, die Bedienung und die Wartung der Radlader darf nur Personal eingesetzt werden, das
    • unterwiesen,
    • schriftlich beauftragt,
    • mindestens 18 Jahre alt und 
    • zum Führen eines Radladers geeignet ist.
  • Gefahrstellen durch Verkehrswege-Management entschärfen: Trennung von Fahr- und Gehwegen, Gegenverkehr vermeiden, Fußverkehr minimieren (FBHM-109).

Während der Arbeiten (Betrieb)

  • Radlader nur so verwenden, wie es der Hersteller in der Bedienungsanleitung vorsieht. Im Zweifel an die Herstellerfirma wenden.
  • Sicherheitsgurt anlegen.
  • Personen dürfen nicht unter die angehobene Leichtgutschaufel oder den Stammgreifer treten.
  • Die Person, die den Radlader fährt, informiert die Personen über sichere Aufenthaltsorte, die den Gefahrenbereich betriebsbedingt betreten müssen (um z.B. einen LKW zu fahren oder mit Hackschnitzel beladen zu müssen).
  • Radlader-Fahrende führen keine Fahr- und Hub-Bewegungen durch, solange sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
  • Fahrzeug und Leichtgutschaufel nicht überladen. Sichtverhältnisse beachten.
  • Vorwärtsfahrt bei voller Schaufel: Für den Fahrenden muss die Sicht von 12 m nach vorne auf den Boden immer gegeben sein.
  • Sicherheitsabstände zu festen Hindernissen einhalten.
  • Angepasste Geschwindigkeit: Nur so schnell fahren, dass der Radlader innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann.
  • Fenster und Türen der Kabine geschlossen halten, um Staub- und Lärmeinwirkung zu reduzieren.
  • Zulässige Durchfahrtshöhen und Durchfahrtsbreiten beachten.
  • Bei Störungen Schaufel oder Stammgreifer absenken, Motor ausschalten, Vorgesetzte informieren.

Nach dem Arbeiten

  • Schaufel oder Stammgreifer absetzen.
  • Motor abstellen.
  • Maschine gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern.
  • Maschine sowie Scheiben, Spiegel und Kameras reinigen.
  • Fahrerkabine sauber halten.
  • Bei Arbeiten am Hydrauliksystem Hubgerüst absenken oder unterbauen.
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Die Inhalte zu "Vor, während und nach dem Arbeiten" können Sie sich auch im praktischen Format "Arbeitsschutz Kompakt" ansehen und herunterladen.

Öffentlicher Verkehrsbereich

Werden Radlader im öffentlichen Verkehrsbereich eingesetzt, ist die Straßenverkehrsordnung hinsichtlich Bau- und Ausrüstung und erforderlicher Fahrerlaubnis (Führerschein) zu beachten. Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Weiterführende Informationen und Downloads