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Information an die gemäß §28 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ DGUV Vorschrift 52 durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall für die Prüfung von Kranen ermächtigten Sachverständigen:

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Sie sind nach §28 der DGUV Vorschrift 52 auf Grundlage des DGUV Grundsatz 309-005 zum Sachverständigen für die Prüfung von Kranen ermächtigt. Die Sachverständigen wurden bisher auf der Website der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) (Webcode 597) veröffentlicht. In der Liste für die Prüfung von Kranen werden alle von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen (Einverständniserklärung vorausgesetzt) aufgeführt. Sie bestätigt den Unternehmen, dass die aufgeführten Sachverständigen die Anforderungen der Unfallversicherungsträger und damit auch zugleich die Anforderungen an Prüfsachverständige für Krane nach Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen. Diese Liste dient quasi als Befähigungsnachweis für unsere Mitgliedsunternehmen.

Für die Nennung Ihrer Daten in dieser Liste benötigen wir Ihr Einverständnis. Hierfür bitten wir Sie, die beiliegende Einverständniserklärung auszufüllen und unterschrieben zurück zu senden. Die Rücksendung kann per Briefpost oder per E-Mail (sigrid.paeschel@bghm.de) erfolgen.

Ihre Ermächtigung zum Sachverständigen gemäß §28 der DGUV Vorschrift 52 ist unabhängig von der Einverständniserklärung, sie ist auch ohne die Veröffentlichung Ihrer Daten gültig.

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Zuständiger Fachreferent

Dietmar Kraus

Abteilung Technologien Holz und Metall
Sachgebiet Krane und Hebetechnik, Intralogistik

Arcadiastraße 8
40472 Düsseldorf

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