Fachveranstaltung „Elektromagnetische Felder (EMF) – Beurteilung der Gefährdungen, neue Technologien, Implantate“

am Donnerstag, 29. August 2024 in der Bildungsstätte Nümbrecht

Nach Inkraftsetzen des kompletten staatlichen Regelwerks zum Thema EMF müssen die Arbeitsplätze bezüglich der EMF-Expositionen aktualisiert und überprüft werden.
Unsere Fachexperten werden praktische Wege und unterstützende Werkzeuge zur Beurteilung von Expositionen durch EMF, insbesondere für Personen mit Implantaten, und neue technische Entwicklungen vorstellen.

Programm

09:30 - 09:40 UhrBegrüßung
René Stieper, BGHM
09:40- 10:40UhrMöglichkeit einer vereinfachten Gefährdungsbeurteilung nach EMFV/TREMF
Uwe Struß, BGHM
10:40 - 11:00 UhrKaffeepause
11:00 - 11:50 UhrBewertung nicht sinusförmiger Felder mit dem Softwaretool „BEMF“ & Bestimmung zulässiger Werte
mit der Webanwendung „EMF-LIT“
Dr. Florian Soyka, IFA
11:50 - 12:40 UhrWas muss bei der Bewertung von Arbeitsplätzen für Implantattragende beachtet werden
Dr. Carsten Alteköster, IFA
12:40 - 13:15 UhrMittagspause
13:15 - 14:20 UhrWorkshops
  • EMF sichtbar gemacht mit „AURA“ 
    Ingo Bömmels, IFA
  • Mitarbeitende mit Implantat – Was tun?
    Björn Müller, BGHM
  • Vom Strom zum magnetischen Feld - Beispiel Widerstandsschweißen
    Dr. Karl Pöll, DVS
  • Hilfe bei der Einschätzung der beruflich bedingten EMF-Exposition
    Carsten Diekel, BGHM
14:20 - 15:10 UhrEMF-Exposition durch 5G-Campusnetze in Unternehmen
Prof. Dr.-Ing. Matthias Wuschek, EM-Institut GmbH
15:10 - 16:00 UhrUmsetzung der EMFV in der betrieblichen Praxis
David Brylka, VW AG
16:00 UhrVerabschiedung

Zielgruppe

Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsratsmitglieder, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Sachkundige/Fachkundige elektromagnetische Felder.

Kosten

Die Tagung ist kostenfrei und wird Ihnen als Fortbildung angerechnet. 

Teilnahmebescheinigung

HINWEIS
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit gilt die Tagung als Fortbildungsveranstaltung nach § 5 Abs. 3 ASiG.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer gilt die Tagung als Fortbildungsveranstaltung nach § 2 Abs. 4 DGUV Vorschrift 2 mit Anlage 3 Pkt. 2.

Für Fachkundige in Sinne von §2 Abs. (8) EMFV gilt die Tagung als Fortbildungsveranstaltung.

Veranstaltungsort

Bildungsstätte Nümbrecht
Bitzenweg 15 - 23
51588 Nümbrecht

Anreise / Barrierefreiheit

Hinweise dazu finden Sie hier.