Neustrukturierung der Rehabilitation der BGHM

Bezirksverwaltungen zum 1. Januar neu aufgestellt

Zum 1. Januar 2022 bestehen neue Zuständigkeitsbereiche der Bezirksverwaltungen (BVen) der BGHM. Die Zuständigkeitsbereiche der sechs neuen BVen sind ab dann – entsprechend der bestehenden Präventionsbezirke – nach Bundesländergrenzen ausgerichtet.
Der Anspruch des Neuzuschnitts ist es, mit einer einheitlichen Struktur auch in Zukunft die Präsenz der BVen in der Fläche zu gewährleisten und somit weiterhin eine hohe Servicequalität und eine optimale Betreuung der Versicherten sicherzustellen: Dank der Deckungsgleichheit der Zuständigkeitsbereiche mit den Präventionsbezirken ist eine noch stärkere Vernetzung zwischen der Rehabilitation und der Prävention gewährleistet. 
Aus Sicht der BGHM sind die Kenntnisse und Pflege der regionalen Versorgungsnetzwerke vor Ort – etwa bei Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen oder Durchgangsärztinnen und -ärzten – unabdingbar und weiterhin die Grundlage der bedarfsgerechten und individuellen Steuerung der medizinischen Heilbehandlung.
 

Alte Zuständigkeitskarte

Übersicht der Bezirksverwaltungen bis Ende 2021
© BGHM

Bisherige räumliche Zuständigkeitsbereiche der Bezirksverwaltungen (bis Ende 2021)

Neue Zuständigkeitskarte

Übersichtskarte aller Bezirksverwaltungen der BGHM
© BGHM

Neue räumliche Zuständigkeitsbereiche der Bezirksverwaltungen (ab Januar 2022)

Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten können sich im Zuge dieser Neugestaltung die Kontaktdaten der BVen geändert haben. Aus diesem Grund stehen neue Zuständigkeitsplakate zum Aushängen im Betrieb zur Verfügung. Auf einen Blick finden sich darauf die Kontaktdaten der bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für den jeweiligen Betrieb zuständigen Bezirksverwaltungen sowie die zentrale Anschrift der BGHM.