Ersthelferausbildung
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
Hierfür dürfen nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 erhalten haben.
Ziele
Nach Abschluss des Seminares soll der Laie befähigt sein, die Durchführung lebensrettender Maßnahmen zu vermitteln. Anhand bestimmter äußerer Erscheinungsbilder oder leicht feststellbarer Symptome, wie Blutungen, Atemstillstand, Blutkreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, soll er die Gefahr für Gesundheit und Leben der Verletzten oder Patienten erkennen und ihr sicher begegnen können.
Inhalte
Die Lehrinhalte basieren auf Vorgaben, die zwischen den Berufsgenossenschaften und Rettungsorganisationen abgestimmt wurden, z. B.
- Verhalten beim Auffinden einer Person
- Beachten der eigenen Sicherheit
- Absetzen des Notrufs
- Sichern der Unfallstelle
- Retten aus akuter Gefahr
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzung oder Krankheit mit Störung der Lebensfunktion
Dauer
- Ausbildung 9 Stunden
- Fortbildung 9 Stunden
Kosten
Die Lehrgangspauschale ab 2024 beträgt 42,00 € pro Teilnehmenden.
Achtung: Leisten Sie gegenüber dem Ausbildungsträger keine Zahlungen, sondern weisen Sie ihn auf die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft hin!
Die Berufsgenossenschaft trägt die Kosten für
- den Lehrgang (42,00 € - Grundkurs/1 Tag 9 UE)
und - das Training (42,00 € - Fortbildung/1 Tag 9 UE).
Der Arbeitgeber trägt die Reisekosten und die Kosten für Lohn bzw. Gehalt.
Die Teilnehmerunterlagen sind in den mit dem Ausbildungsträger vereinbarten Pauschalen enthalten.
Eine darüber hinausgehende Erhebung zusätzlicher Gebühren seitens der Ausbildungsstellen bei den Mitgliedsunternehmen oder den Versicherten für einen normalen Erste-Hilfe-Kurs ist nicht zulässig. (DGUV - Fragen und Antworten, Link: DGUV).
Davon unberührt bleiben eventuelle Stornierungsregelungen der Ausbildungsstellen.
Abrechnungsformular zur Ersthelferausbildung
Es werden keine Kostenübernahmebestätigungen durch die BGHM ausgestellt.
Bitte verwenden Sie ausschließlich das Abrechnungsformular.
Bitte tragen Sie die Unternehmensnummer vor dem Ausdrucken elektronisch in das Formular ein.
Bitte senden Sie das Original per Post (kein Fax) an den Ausbildungsträger. Die Unterschrift der Teilnehmer darf erst nach absolvierter Veranstaltung hinzugefügt werden.
Fortbildungsfristen für Ersthelfende
Nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass die Ersthelfenden in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.
Wichtig: Eine Haftung des betrieblichen Ersthelfers steht lediglich bei unterlassener Hilfeleistung (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz), nicht jedoch bei Fristüberschreitung im Raum.
Zahl der Ersthelfer
In Betrieben mit
- bis zu 20 Beschäftigten = mindestens ein Ersthelfer
- mehr als 20 Beschäftigten =
- mindestens 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
- mindestens 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Betrieben.
Ausbildungsstellen
Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer erfolgt durch von der Berufsgenossenschaft anerkannte Stellen. Bitte senden Sie Ihr Abrechnungsformular direkt an diese.
Wichtig: Die Kosten für die Ersthelferausbildung werden nur dann von der BGHM übernommen, wenn sie von einer "ermächtigten Stelle" durchgeführt werden.
Für nähere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: ersthelferausbildung@bghm.de
Telefon: +49 6131 802-13999
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Poststelle „Erste Hilfe“
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Online-Kurse
Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 müssen als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Ziel jedes Erste-Hilfe-Kurses ist die ganzheitliche Handlungskompetenz der Ersthelfenden in Notfallsituationen. Besonderes Augenmerk wird auf das praktische Üben gelegt. Aus diesem Grund sind Online-Kurse für die Erste Hilfe ausgeschlossen (siehe DGUV - FB EH - Ausbildung - FAQs, Link: DGUV)