Klima

Thermometer
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Die aktuellen Diskussionen um den Klimawandel rücken das Thema Klima und die Auswirkungen auf den Menschen auch in der Arbeitswelt in den Fokus.

Mit dem Klimawandel verbundene höhere Temperaturen, besonders in den Sommermonaten, machen eine genaue Betrachtung der Einflüsse des Klimas auf den Menschen notwendig. Neben den natürlichen Klimabedingungen treten bei dem arbeitenden Menschen weitere das Raumklima betreffende Faktoren aus dem Arbeitsumfeld und den Arbeitsprozessen auf. Konkrete Einflüsse können sich aus dem Wechsel der Jahreszeiten, kurzfristige Wetteränderungen, Hitzebelastungen aufgrund hoher Prozesstemperaturen und ebenso Kältebelastungen bspw. bei Arbeiten in Kühlhäusern ergeben.

Die das Raumklima prägenden Arbeitsumgebungsfaktoren Temperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung lassen sich mit physikalischen Größen beschreiben und entsprechende Werte mit Messgeräten ermitteln. Deren Wirkungen auf den Menschen sind jedoch von dessen Empfinden abhängig.

Für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung ist das Raumklima und die daraus möglichen Gefährdungen für den Menschen zu beurteilen.

Durch Klimaeinwirkungen können sich Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten ergeben. Arbeitsbedingungen mit Lufttemperaturen über 26°C und unter 12°C können je nach Arbeitsschwere zu Gesundheitsgefährdungen führen. Bei Lufttemperaturen über 30°C müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Steigen die Lufttemperaturen im Raum über 35°C, ist der Raum nur durch Umsetzen von zusätzlichen Maßnahmen weiterhin als Arbeitsraum geeignet. Gleiches gilt bei Lufttemperaturen unter 12°C (ASR A3.5). Extreme Hitze oder Kälte kann lebensgefährlich sein!

    Einflussgrößen

    Jeder Klimazustand lässt sich physikalisch durch vier Größen beschreiben:

    • Lufttemperatur
    • Luftfeuchtigkeit
    • Luftgeschwindigkeit
    • Wärmestrahlung

    Für die Beurteilung sind darüber hinaus tätigkeitsbezogene Größen von Bedeutung, die auf den Wärmeaustausch einwirken:

    • Arbeitsschwere
    • Bekleidung/ Arbeitskleidung
    • Dauer der Einwirkung
    • Akklimatisation
    • Körperhaltung
    • Pausenregelung

    Für die individuelle Empfindung spielen personenbezogene Faktoren eine Rolle:

    • Gesundheitszustand
    • Kondition und Konstitution
    • Gewöhnung
    • Alter und Geschlecht

    Mechanismen des Wärmeaustauschs des menschlichen Körpers

    Die Körperkerntemperatur beträgt beim gesunden Menschen ca. 37°C. Abweichungen von diesem Wert beeinträchtigen seine Gesundheit und sein Leistungsvermögen. Die richtige Balance wird durch den Wärmeaustausch zwischen Mensch und Umgebung erreicht. Dieser erfolgt über

    • Verdunstung (Schwitzen, besonders hoher Anteil bei höheren Temperaturen und körperlicher Anstrengung),
    • Leitung (Hautkontakt zu Oberflächen/ Körpern, i.d.R. geringer Anteil),
    • Atmung (Atemluft, bei körperlicher Anstrengung höherer Anteil),
    • Konvektion (Luftströmung über die Haut)
    • und Strahlung (Infrarot-Strahlung, relativ hoher Anteil, da über gesamte Körperoberfläche)
    Grafik Wärmeabgabe an die Umgebung
    Wärmeabgabe an die Umgebung durch: Verdunstung, Leitung, Atmung, Strahlung, Konvektion (Mechanismen der Wärmeabgabe des menschlichen Körpers, Wärmetausch-Mechanismen)
    © BGHM

    Die Anforderung an die Arbeitsgestaltung ist es, ein gesundheitszuträgliches Raumklima durch Anpassung von Temperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung zu schaffen.

    Klima beurteilen

    Den rechtlichen Rahmen zu Anforderungen an Raumtemperaturen und Lüftung an Arbeitsplätzen bildet nach dem Arbeitsschutzgesetz in der nächsten Ebene die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die technischen Regeln „ASR A3.5 Raumtemperatur" sowie die „ASR A3.6 Lüftung“ konkretisieren die Anforderungen der Verordnung. 

    Bei der Gefährdungsbeurteilung muss zusätzlich die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) berücksichtigt werden. Die daraus resultierende arbeitsmedizinische Regel 13.1 (AMR 13.1) konkretisiert die Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge für „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können“. Bei Tätigkeiten mit allein jahreszeitlich bedingt hoher äußerer Wärmebelastung (sommerliche Hitze) wie beispielsweise an Büroarbeitsplätzen liegt keine Belastung mit extremer Hitze (kein Hitzearbeitsplatz) vor. Zur weiteren Differenzierung können die Kriterien aus der AMR 13.1 und die Ausführungen in Fachbereich AKTUELL „Klimawandel und Hitzearbeit“ FBVW-505 herangezogen werden.

    Arbeitgeber können die Gefährdungsbeurteilung des Klimas mithilfe der "DGUV Information 215-510: Beurteilung des Raumklimas" erstellen. Sie beschreibt eine Vorgehensweise zur Beurteilung, die in vielen Fällen ohne Messung auskommt.

    Bei der Gefährdungsbeurteilung von Hitzearbeitsplätzen können die „DGUV Information 213-002– Hitzearbeit erkennen – beurteilen – schützen“ und die „DGUV Information 213-022 Beurteilung von Hitzearbeit - Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung“ unterstützen.

    Praxisnahe Antworten auf die häufigsten Fragen geben die DGUV Information 215-520 „Klima im Büro", die DGUV Information 215-540 „Klima in Industriehallen“ sowie die DGUV Information 215-530 „Klima im Fahrzeug“.

    Für die Gefährdungsbeurteilung von Kältearbeit wird auf die Information zu „Klima - Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle – Kälte“ auf den Seiten der BAuA und das Factsheet „Kältearbeit“ der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) verwiesen.

    Weiterführende Informationen und Downloads