Stillsetzen im Notfall (Not-Halt / Not-Aus)

Maschinen müssen mit mindestens einer Notbefehlseinrichtung versehen sein, mit der gefahrbringende Bewegungen oder Prozesse schnell und ohne die Entstehung zusätzlicher Gefährdungen stillgesetzt werden können. Hiervon ausgenommen sind handgehaltene oder handgeführte Maschinen oder dazugehörige Produkte sowie solche, bei denen durch das Not-Halt-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann. 

Die Begriffe „Not-Halt“ und „Not-Aus“ beschreiben unterschiedliche Notbefehlseinrichtungen. Der Not-Halt bewirkt durch Stillsetzen die schnellstmögliche Beseitigung von Gefahren durch Bewegungen oder Prozesse, wohingegen der Not-Aus durch Abschalten der betroffenen Stromversorgung elektrische Gefährdungen beseitigt. Die jeweils geeignete Stopp-Kategorie ist auf Basis der Risikobeurteilung auszuwählen.

Allgemeines

Not-Halt und Not-Aus sind ergänzende Schutzmaßnahmen und somit definitionsgemäß keine Maßnahmen zur Reduzierung von Gefahren an einer Maschine und dürfen diese auch nicht ersetzen. Nach erfolgter Betätigung muss der Halt- oder Abschaltbefehl so lange aufrechterhalten bleiben, bis er durch manuelles Zurücksetzen eben jenes Betätigers, an dem der Befehl ausgelöst wurde, beendet wird. Durch das Zurücksetzen darf lediglich das Wieder-in-Gang-Setzen ermöglicht werden; hierfür ist aber eine gesonderte Handlung erforderlich.

Anforderungen

Grundsätzliche Anforderungen an Notbefehlseinrichtungen sind der DIN EN ISO 13850:2016-05 sowie hinsichtlich der elektrischen Ausrüstung den Kapiteln 10.7 (Not-Halt) und 10.8 (Not-Aus) der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2019-06 zu entnehmen.

Die Not-Halt-Funktion muss jederzeit verfügbar und funktionsfähig sowie durch eine einzelne Handlung einer Person auslösbar sein. Sie muss ferner Vorrang vor allen anderen Funktionen und Arbeitsgängen in allen Betriebsarten der Maschine haben und darf der betätigenden Person keine Überlegungen bezüglich der sich ergebenden Folgen abverlangen.

Aus steuerungstechnischer Sicht sind – sofern eine produktspezifische Norm (C-Norm) keine abweichenden Anforderungen erhebt – die Anforderungen der DIN EN ISO 13849-1:2023-12 zu erfüllen, wobei mindestens Performance Level c (PLr=c) gefordert wird.

Not-Aus-SchalterAbbildung 1: Klassische Form einer Notbefehlseinrichtung mit rotem Drucktaster auf gelbem Hintergrund.
Not-Aus-HauptschalterAbbildung 2: Auch eine Netztrenneinrichtung (Hauptschalter) kann für das Stillsetzen im Notfall verwendet werden.

Gestaltungsleitsätze

Notbefehlseinrichtungen müssen leicht zugänglich und erkennbar sein: Betätiger/Stellteile sind in der Farbe Rot auszuführen, ihr Hintergrund – sofern vorhanden und soweit es durchführbar ist – in der Farbe Gelb. 

Zulässige Stellteile sind beispielsweise einfach zu betätigende Drucktaster (siehe Abbildung 1) oder Schalter (siehe Abbildung 2) sowie Drähte, Seile (siehe Abbildung 3), Betätigungsstangen, Griffe oder – in Ermangelung von Alternativen – Fußschalter ohne Schutzabdeckung. 

Reißleineschalter / Notschalt-EinrichtungAbbildung 3: Reißleinenschalter ermöglichen eine großflächige Absicherung und werden bspw. häufig an Förderbändern eingesetzt.

Sowohl die Anzahl als auch die Anordnung der Not-Halt-Geräte ist nicht explizit normiert und ergibt sich aus der jeweiligen Risikobeurteilung. Typische Beispiele sind Bedienstationen, Ein- und Ausgänge und Orte, an denen konstruktionsbedingt mit einer erhöhten Mensch-Maschine-Interaktion zu rechnen ist.

Not-Halt-Geräte müssen für die Bedienperson wie auch für umstehende Personen leicht und ungefährlich zu betätigen sowie konstruktiv gegen unbeabsichtigtes Auslösen und einfache Manipulationsfähigkeit geschützt sein. Ein Schutzkragen sollte nur dann angebracht werden, wenn der Schutz vor unbeabsichtigtem Betätigen seine Verwendung gebietet. Hierbei ist der Schutzkragen so zu gestalten, dass ein Betätigen mit der Handfläche jederzeit möglich ist (Beispiele finden sich in der Stellungnahme des DIN-Normenausschusses Maschinenbau NA 060-48-02 AA).

Sind Not-Halt-Geräte an kabellosen Bedienstationen angebracht, so muss die Maschine oder das dazugehörige Produkt zusätzlich über mindestens ein fest verdrahtetes Not-Halt-Gerät verfügen. Zusätzlich sind Maßnahmen zur Vermeidung einer Verwechslung zwischen aktiven und nicht aktiven Not-Halt-Geräten (bspw. durch Beleuchtung des aktiven Gerätes) zu treffen. Ferner muss ausgeschlossen werden, dass ungewollte Ereignisse (z.B. Abbruch der Verbindung / Stromversorgung, Fehlverhalten) zu einem Zurücksetzen des durch das kabelloses Not-Halt-Gerät eingeleiteten Not-Halt-Zustandes führen.

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