Schiffbau und Offshore
Die hoch qualifizierten Spezialisten der maritimen Industrie sind auf Werften, im Sonderstahlbau, in Zulieferbetrieben, an Bord von Schiffen und auf Offshore-Baustellen tätig. Hierbei bergen die komplexen Aufgabenstellungen bei Bau und Reparatur von Schiffen sowie Offshore-Anlagen eine Vielzahl von Gefährdungen für die Beschäftigten. Eine sorgfältige Beurteilung der Arbeitsbedingungen ("Gefährdungsbeurteilung") sowie die konsequente Umsetzung der hieraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen bilden die Basis für einen ganzheitlichen Ansatz zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Schiffbau
Rückblickend haben sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten auf den deutschen Werften in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich verbessert. Dennoch sind viele Tätigkeiten im Schiffbau im Vergleich zur gesamten Metallbranche immer noch mit deutlich höheren Risiken verbunden. Insbesondere die - abhängig vom Baufortschritt eines Schiffes - stetig wechselnden Bedingungen erfordern eine sorgfältige Planung und Durchführung der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Darüber hinaus bedingt der oftmals hohe Fremdfirmenanteil innerhalb des Wertschöpfungsprozesses einen nicht unerheblichen Aufwand hinsichtlich der Koordinierung der Arbeiten.
Auf Basis des Unfallgeschehens sowie der angezeigten, berufsbedingten Erkrankungen ergeben sich im Werftbereich Gefährdungen insbesondere durch:
- hochgelegene Arbeitsplätze
- Arbeiten in engen Räumen
- Transport großer und/oder schwerer Teile
- Schweißarbeiten
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Erstinbetriebnahme von Maschinen und Anlagen
- Erprobung von Systemen
- Lärm
Offshore-Technik
In der Vergangenheit haben in Deutschland meist Werften Neubau- und Reparaturaufträge im Bereich Offshore-Technik abgewickelt. Aufgrund der 2011 in Deutschland beschlossenen Energiewende wird durch die kommerzielle Offshore-Windenergienutzung in den kommenden Jahren eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze an Land und auf See entstehen.
Die Arbeitsbedingungen bei der Fertigung von Offshore-Strukturen sind weitgehend mit denen im Schiffbau vergleichbar. Entsprechend verfügen sowohl Mitgliedsunternehmen als auch die BGHM über ein fundiertes Know-how zum Schutz der Beschäftigten in diesem Bereich. Die großen Bauteilabmessungen verlangen bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ein besonderes Augenmerk auf:
- hochgelegene Arbeitsplätze
- Arbeiten in engen Räumen
- Transport großer, schwerer Teile
- Gefährdungen beim Schweißen
- Hitzearbeitsplätze
Die Errichtung von Offshore-Strukturen auf See ist eine Sonderform des Stahlbaus unter erschwerten Bedingungen. Aufgrund der wenigen bisher gebauten Windparks ist das Erfahrungswissen hierzu derzeit noch im Aufbau begriffen. Charakteristisch für diese Baustellen ist die Montage großer, schwerer Bauteile unter häufig widrigen Umweltbedingungen. Die Arbeiten werden zudem oftmals unter Absturzgefahr ausgeführt und eine schnelle Hilfe durch Rettungsdienste ist im Notfall nicht gewährleistet. Hieraus resultieren eine sorgfältige Personalauswahl, arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), spezielle Schulungen und Unterweisungen sowie vorbereitete Rettungskonzepte. Eine besondere Bedeutung kommt darüber hinaus der Koordination der beteiligten Schiffs-, Hubschrauberbesatzungen und Montagetrupps zu.
Die BGHM begleitet die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Realisierung der geplanten Offshore-Windparks aktiv.
Serviceleistungen der BGHM
Die BGHM berät im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Werften und im Bereich Offshore-Technik u.a. zu folgenden Themen:
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen („Gefährdungsbeurteilung)
- Auswahl und Umsetzung von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen
- Planung und Koordination
Weiterführende Informationen und Downloads
- ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz (Link: juris)
- ArbZG: Arbeitszeitgesetz (Link: juris)
- ChemG: Chemikaliengesetz (Link: juris)
- ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung (Link: juris)
- BaustellV: Baustellenverordnung (Link: juris)
- GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Link: juris)
- TRGS 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (Link: BAuA)
- TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (Link: BAuA)
- DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- DGUV Information 203-007 "Windenergieanlagen" (Link: DGUV)
- DGUV Information 204-011 "Erste Hilfe - Notfallsituation: Hängetrauma" (Link: DGUV)
- DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen"
- DGUV Information 209-010 "Lichtbogenschweißen"
- DGUV Information 209-013 "Anschläger"
- DGUV Information 209-047 "Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren"
- DGUV Information 211-005
Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes (Diese Schrift ist nicht mehr aktuell und wird im Zuge der Überführung in eine DGUV Information zu gegebener Zeit neu veröffentlicht) - DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (Link: DGUV)
- DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen"
- DGUV Regel 109-603 "Branche Schiffbau"
- DGUV Regel 113-004 "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" (Link: DGUV)
- DGUV Grundsatz 309-001 "Prüfung von Kranen"
- DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" (Link: DGUV)
- Kurzinformationen zum Einsatz von PSA unter den extremen Arbeitsbedingungen an Offshore-Anlagen (Link: DGUV)