Lärmmessungen am Arbeitsplatz

Lärmmessgerät
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Gefährdungsbeurteilung und Fachkunde

Wir kennen Geräusche und Lärm als lästig oder gefährdend und müssen diese physikalische Größe als Zahlenwert erfassen. Nicht einfach, denn es gibt einen (unhandlichen) logarithmischen Maßstab und verschiedene Kenngrößen.

Gefordert ist immer eine fachkundige Durchführung der Messung.

Die Kenngröße für den "Lärm" ist der gemittelte Schalldruckpegel. Weitere Zusatzinformationen zu den Randbedingungen und zur Charakteristik der Geräusche sind Basiswerte zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung. Mit diesen Daten können z. B. Tages-Lärmexpositionspegel bestimmt werden. Weiterhin ist es wichtig, die auftretenden Spitzenpegel und mögliche Hauptschallquellen zu erfassen und im Bericht zu dokumentieren.

Eine umfassende Dokumentation mit Vorschlägen zur Lärmminderung ist der Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung und in Maßnahmen zur Prävention. Nicht immer sind Messungen erforderlich.

Für Lärmmessungen am Arbeitsplatz legt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung folgendes fest: "Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Dazu hat er die auftretenden Expositionen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten."

Der Arbeitgeber kann sich die notwendigen Informationen auch beim Hersteller oder Inverkehrbringer von Arbeitsmitteln oder bei anderen zugänglichen Quellen beschaffen (z. B. Angaben in der Betriebsanleitung). Erst wenn sich die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte nicht sicher ermitteln lässt, hat der Arbeitgeber den Umfang der Exposition durch Messungen festzustellen.

Die "Technische Regel Lärm und Vibrationen" (TRLV) Lärm gibt im Teil 2 "Messung von Lärm" Konkretisierungen und Hilfestellungen zur verordnungsgerechten Messung.

DIN-Normen

Die Norm DIN EN ISO 9612 "Akustik - Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz - Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 (Ingenieurverfahren)" legt das Verfahren fest, um die Lärmbelastung von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu erfassen und den Tages-Lärmexpositionspegel zu berechnen. Weiterhin legt der Anwendungsbereich dieser Norm fest, dass diese Internationale Norm nicht dafür vorgesehen ist, die Verdeckung von Sprache durch Lärm sowie Wirkungen von Infraschall, Ultraschall und extra-aurale Wirkungen von Lärm, umgangssprachlich auch "Lärm-Stress" genannt, zu beurteilen.

Ausführliche Erläuterungen zur "Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz" enthält auch die IFA-LSA 01-400, als weitere Praxishilfe zur Umsetzung der Inhalte der Verordnung in die Praxis.

Die Bestimmung von Schalldruckpegeln unterhalb der Gehörgefährdung wird in der DIN 45645 Teil 2 behandelt. Als Kenngröße zur Beurteilung der Lästigkeit und Störwirkung von Geräuschen (extra-aurale Wirkung) wird dort der sog. Beurteilungspegel herangezogen. Siehe auch ASR A3.7 und Fachbereich AKTUELL FBHM-018 "Extra-aurale Lärmwirkungen – Nicht das Innenohr betreffende Lärmwirkungen".

Aktuelle Informationen zum Stand der Normungsarbeiten finden sich z. B. unter www.beuth.de oder NALS im Internet.

Weiterführende Informationen und Downloads