Arbeitsschutz Kompakt Nr. 001
Arbeiten an Gesenkbiegepressen
Gesenkbiegepresse
© BGHM
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Allgemeine Voraussetzungen
- Mindestalter (i. d. R.): 18 Jahre
- Arbeiten nur an einer von der Einrichtperson eingerichteten und gegebenenfalls von einer Kontrollperson kontrollierten Presse! (Alternative: selbstkontrollierende Einrichtperson in Absprache mit der Berufsgenossenschaft)
- Ein Fußschalter ist keine Schutzeinrichtung.
- Betriebsanweisung(en) beachten!
- Im Lärmbereich: Gehörschutz benutzen!
- Schnittschutzhandschuhe benutzen!
- Schutzschuhe tragen!
- Nur an Pressen arbeiten, an denen ein Eingreifen von der/den Nicht-Bedienseite/n verhindert ist und die mit verstellbaren Werkstückauflagen und -anschlägen ausgestattet sind. Die Werkstückauflagen und -anschläge entweder ohne Durchgreifen von Hand durch das Werkzeug oder bei ausgeschalteter Steuerung verstellen!
- Vorhandene Schutzeinrichtungen nicht umgehen!
- Werkzeuge strikt nach Angaben der Pressen-Herstellfirma verwenden (Belastbarkeit der Oberwerkzeugklemmung beachten)!
Einrichten
Im Fall von Pressen der Metallbearbeitung wird unter „Einrichten“ jede Veränderung der Betriebsart oder Betätigungsart beziehungsweise jeder Werkzeugwechsel verstanden, die/der eine Anpassung der Schutzmaßnahmen oder die Überprüfung des Sicherheitsabstands der Schutzeinrichtungen oder der sicherheitsrelevanten Einstellungen an Presse oder Werkzeug erforderlich macht.
In der Regel zulässige Schutzeinrichtungen:
1. (Nie umgebaute) Gesenkbiegepressen (GBP), Baujahr < 1975 (Exzenter- und verwandte Pressen) und Baujahr < 1987 (hydraulische Pressen)
- Ein Fußschalter pro BP in Verbindung mit Langsamgang ≤ 10 mm/s
2. Hydraulische GBP Baujahr 1987-2000
alternativ zu 1.:
- Aktive opto-elektronische Schutzeinrichtung (AOPD) | Vertikale berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (BWS) in Verbindung mit einem Fußschalter pro BP
- Horizontale AOPD | Distanzierende BWS in Verbindung mit einem Fußschalter pro BP
- Automatisch wechselnde Schutzmaßnahmen | BWS-Fuß-Kombinationsschaltungen in Verbindung mit einem Fußschalter pro BP
- Laser-basierende AOPD | Mitfahrende Schutzeinrichtung in Verbindung mit einem Fußschalter pro BP (an alten GBP ohne „CE“ als Nachrüstlösung)
- Eine Zweihandschaltung (ZHS) pro BP
- Eine ZHS-Fuß-Kombinationsschaltung pro BP
3. Hydraulische GBP, Baujahr ≥ 2001
- Hubauslösung mit einem 3-stufigem Fußschalter pro BP (Stopp–Start–Stopp/Umsteuern) [in Verbindung mit Langsamgang ≤ 10 mm/s in Abwesenheit von Opto-Elektronik]
- ZHS oder ZHS-Fuß-Kombinationsschaltung ist als alleinige Schutzeinrichtung nicht mehr zulässig.
Weitere Hinweise:
- Mechanische GBP Baujahr ≥ 1975 bedürfen einer Bewertung im Einzelfall (z. B. unter Berücksichtigung der Kupplungsart) oder müssen als „Anhang IV-GBP“ von einer EG-Baumusterprüfbescheinigung begleitet sein.
- Geräte im Pressenumfeld (z. B. Werkzeugwechsler) müssen allseitig abgesichert sein.
- Die Fußauslösung schneller Schließbewegungen ohne eine wirksame Handschutzmaßnahme (vorzugsweise zwangsläufiger BWS-Schutz) ist äußerst unfallträchtig und daher unzulässig!
- Seit 10/2001: keine vorgeschriebene Schaltsperre, kein vorgeschriebener „Testhub“
- Sicherheitsabstand einhalten (Typenschild). Den vorhandenen ZHS-Abstandsring nicht demontieren!
- Die Betriebsart/Betätigungsart muss am Wahlschalter eingestellt und gegen unbefugtes Verstellen gesichert sein.
- Betriebsanweisung(en) erstellen und an der GBP sichtbar anbringen!
- Regelmäßig Unterweisungen durchführen und dokumentieren!
- Wiederkehrende Pressenprüfung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV durchführen (lassen).
- Steuern mit AOPD | BWS-Voraussetzungen: Auflösung ≤ 30 mm, Abschaltzeit 30 s.
Zusatzinformationen:
- DGUV Information 209-008 "Einrichten von Pressen"
- DGUV Information 209-030 "Pressenprüfung" (Link: DGUV)
- DGUV Information 209-019 "Sicherheit bei der Blechbearbeitung"
- Fachbereich AKTUELL FBHM-110 „Handbeschickte Pressen der Metall- Kaltbearbeitung – Checklisten für die sicherheitstechnische Beurteilung“ (Link: DGUV)
Stand: 12/2022