Seite drucken / PDF erstellen

Drücken Sie Strg und P. Im Druckerdialog können Sie nun auswählen, ob Sie die Information drucken möchten oder als PDF auf Ihrem Rechner speichern wollen.

Icon Drucken

Arbeitsschutz Kompakt Nr. 001

Arbeiten an Gesenkbiegepressen

Grafische Darstellung einer Gesenkbiegepresse
Gesenkbiegepresse
© BGHM

Allgemeine Voraussetzungen

  • Mindestalter (i. d. R.): 18 Jahre
  • Arbeiten nur an einer von der Einrichtperson eingerichteten und gegebenenfalls von einer Kontrollperson kontrollierten Presse! (Alternative:  selbstkontrollierende Einrichtperson in Absprache mit der Berufsgenossenschaft)
  • Ein Fußschalter ist keine Schutzeinrichtung.
  • Betriebsanweisung(en) beachten!
  • Im Lärmbereich: Gehörschutz benutzen!
  • Schnittschutzhandschuhe benutzen!
  • Schutzschuhe tragen!
  • Nur an Pressen arbeiten, an denen ein Eingreifen von der/den Nicht-Bedienseite/n verhindert ist und die mit verstellbaren Werkstückauflagen und -anschlägen ausgestattet sind. Die Werkstückauflagen und -anschläge entweder ohne Durchgreifen von Hand durch das Werkzeug oder bei ausgeschalteter Steuerung verstellen!
  • Vorhandene Schutzeinrichtungen nicht umgehen!
  • Werkzeuge strikt nach Angaben der Pressen-Herstellfirma verwenden (Belastbarkeit der Oberwerkzeugklemmung beachten)!

Einrichten

Im Fall von Pressen der Metallbearbeitung wird unter „Einrichten“ jede Veränderung der Betriebsart oder Betätigungsart beziehungsweise jeder Werkzeugwechsel verstanden, die/der eine Anpassung der Schutzmaßnahmen oder die Überprüfung des Sicherheitsabstands der Schutzeinrichtungen oder der sicherheitsrelevanten Einstellungen an Presse oder Werkzeug erforderlich macht.

In der Regel zulässige Schutzeinrichtungen:

1. (Nie umgebaute) Gesenkbiegepressen (GBP), Baujahr < 1975 (Exzenter- und verwandte Pressen) und Baujahr < 1987 (hydraulische Pressen)

  • Ein Fußschalter pro BP in Verbindung mit Langsamgang ≤ 10 mm/s

2. Hydraulische GBP Baujahr 1987-2000

alternativ zu 1.:

  • Aktive opto-elektronische Schutzeinrichtung (AOPD) | Vertikale berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (BWS) in Verbindung mit einem Fußschalter pro BP
  • Horizontale AOPD | Distanzierende BWS in Verbindung mit einem Fußschalter pro BP
  • Automatisch wechselnde Schutzmaßnahmen | BWS-Fuß-Kombinationsschaltungen in Verbindung mit einem Fußschalter pro BP
  • Laser-basierende AOPD | Mitfahrende Schutzeinrichtung in Verbindung mit einem Fußschalter pro BP (an alten GBP ohne „CE“ als Nachrüstlösung)
  • Eine Zweihandschaltung (ZHS) pro BP
  • Eine ZHS-Fuß-Kombinationsschaltung pro BP

3. Hydraulische GBP, Baujahr ≥ 2001

  • Hubauslösung mit einem 3-stufigem Fußschalter pro BP (Stopp–Start–Stopp/Umsteuern) [in Verbindung mit Langsamgang ≤ 10 mm/s in Abwesenheit von Opto-Elektronik]
  • ZHS oder ZHS-Fuß-Kombinationsschaltung ist als alleinige Schutzeinrichtung nicht mehr zulässig.

Weitere Hinweise:

  • Mechanische GBP Baujahr ≥ 1975 bedürfen einer Bewertung im Einzelfall (z. B. unter Berücksichtigung der Kupplungsart) oder müssen als „Anhang IV-GBP“ von einer EG-Baumusterprüfbescheinigung begleitet sein.
  • Geräte im Pressenumfeld (z. B. Werkzeugwechsler) müssen allseitig abgesichert sein.
  • Die Fußauslösung schneller Schließbewegungen ohne eine wirksame Handschutzmaßnahme (vorzugsweise zwangsläufiger BWS-Schutz) ist äußerst unfallträchtig und daher unzulässig!
  • Seit 10/2001: keine vorgeschriebene Schaltsperre, kein vorgeschriebener „Testhub“
  • Sicherheitsabstand einhalten (Typenschild). Den vorhandenen ZHS-Abstandsring nicht demontieren!
  • Die Betriebsart/Betätigungsart muss am Wahlschalter eingestellt und gegen unbefugtes Verstellen gesichert sein. 
  • Betriebsanweisung(en) erstellen und an der GBP sichtbar anbringen!
  • Regelmäßig Unterweisungen durchführen und dokumentieren!
  • Wiederkehrende Pressenprüfung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV durchführen (lassen).
  • Steuern mit AOPD | BWS-Voraussetzungen: Auflösung ≤ 30 mm, Abschaltzeit 30 s.

Zusatzinformationen:

Stand: 12/2022