Arbeitsschutz Kompakt Nr. 005
Lack- und Lösemittellager
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- Lack- und Lösemittellager werden hinsichtlich aktiver und passiver Lagerung unterschieden.
- Aktive Lagerung liegt vor, wenn in diesem Bereich abgefüllt, gemischt oder umgefüllt, d. h. mit offenen Gebinden umgegangen wird.
- Passive Lagerung liegt vor, wenn das Lager ausschließlich zum Lagern von geschlossenen Gebinden verwendet wird.
- In sogenannten Misch- und Bereitstellungsräumen wird mit offenen bzw. nicht vollständig geschlossenen Gebinden brennbarer Flüssigkeiten umgegangen.
Vor dem Arbeiten:
- Grundsätzlich ausreichende Lüftung (in Bodennähe) und Beleuchtung sicherstellen
- Anforderungen an Brand- und Explosionsschutz gewährleisten, Zündquellen jederzeit vermeiden
- Kleine Mengen können auch in Sicherheitsschränken nach DIN EN 14470-1 gelagert werden
(Feuerwiderstandsklasse 90). - Elektrostatische Ableitfähigkeit der Gebinde und aller Regalelemente durch Erdung und Potentialausgleich sicherstellen
- Falls der Raum selber nicht als Auffangraum geeignet ist, z. B. Auffangwannen unter dem Regal vorsehen
- Angaben der Hersteller in den aktuellen Sicherheitsdatenblättern beachten
- Gefahrstoffkataster aktuell halten und Betriebsanweisungen aushängen
Während der Arbeiten:
- Hinsichtlich erforderlicher Lüftung, Luftmengen, zulässiger Stoffe und Lagermengen sowie Einteilung von Explosionsschutz-Zonen siehe DGUV Information 209-046; bisher BGI 740 (detaillierte Angaben hierzu finden sich in der TRGS 510)
- Besonders beim Umfüllen, Umpumpen o. ä. Tätigkeiten immer auf ausreichende elektrostatische Ableitfähigkeit aller Gebinde achten
- Hierbei außerdem elektrostatisch ableitbares Schuhwerk verwenden
- Hautkontakt zu Beschichtungsstoffen vermeiden, erforderliche persönliche Schutzausrüstungen (Atem-, Gesichts-, Hautschutz) verwenden
- Zugangstüren grundsätzlich verschlossen halten
- Zulässige Lagermengen, ggf. für unterschiedliche Stoffe, beachten
Nach dem Arbeiten:
- Gebinde vollständig verschließen
- Kein Umfüllen in ungeeignete Behälter - v. a. keine Lebensmittelbehälter wie z. B. Flaschen verwenden
- Bei Abfüllung in andere als Original-Gebinde für ausreichende und eindeutige Kennzeichnung sorgen
- Lack- und Lösemittelreste vom Arbeitsplatz entfernen
- Abfälle nur in dafür vorgesehene Behälter entsorgen
- Beim Einlagern vorgesehenen Lagerplatz berücksichtigen (z. B. Prüffallhöhe beachten)
- Elektrostatische Ableitfähigkeit sicherstellen
- Zugangsbeschränkungen zum Lager beachten und sicherstellen
Weitere Informationen:
Stand: 06/2015