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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 007

Lackieren mit Spritzpistolen

Grafische Darstellung zweier Spritzpistolen.
© BGHM
  1. Der Auftrag mit Spritzlackierung erfordert eine Vernebelung des Lacks. Dies kann mit Hilfe zusätzlicher, unter Druck stehender Medien (meist Druckluft) oder durch Förderung unter hohem Druck (Airless-Verfahren) geschehen. Andere Verfahren (z. B. elektrostatisches Sprühen) werden hier nicht betrachtet.
  2. Auch zur Bildung des Sprühnebels wird Druckluft verwendet. Bei Becher-Spritzpistolen wird der Lack aus dem auf der Pistole befestigten Becher von der vorbeiströmenden Druckluft mitgerissen.

Vor dem Arbeiten:

  • Spritzpistolen müssen der Norm DIN EN 1953 entsprechen. Viele Pistolen haben eine „ATEX“-Kennzeichnung.
  • Spritzpistolen für Airless-Verfahren erfordern Schutzbügel (siehe Bild oben links), da der Lack unter hohem Druck steht.
  • Bei Spritzständen und Spritzkabinen (nach DIN EN 12215) muss die Spritzpistole bei unzureichender Abluft aus Sicherheitsgründen automatisch deaktiviert sein.
  • Spritzpistolen und ihre Bestandteile (z. B. Abzugsbügel) müssen vor ihrem Einsatz durch Sichtkontrolle auf Beschädigungen, Undichtigkeiten usw. geprüft werden.
  • Spritzlackierung erfordert grundsätzlich die Benutzung von Atemschutz-Ausrüstung (siehe auch DGUV Regel 109-013).
  • Hautkontakt zu Beschichtungsstoffen ist zu vermeiden, erforderliche persönliche Schutzausrüstung (Gesichts-, Hautschutz) ist zu benutzen (siehe 3-stufiger Hautschutzplan).
  • Aktuelle Sicherheitsdatenblätter von Beschichtungsmitteln und Reinigern sind zu beschaffen.
  • Es sollte Gehörschutz benutzt werden (siehe DGUV Information 209-014).

Während der Arbeiten:

  • Nur mit wirksamer Absaugung arbeiten.
  • Spritzpistole nicht gegen Zündquellen (z. B. heiße Oberflächen), Personen oder Körperteile richten. Insbesondere Airless-Spritzpistolen können Lacke durch hohen Druck in menschliches Gewebe injizieren und schwerste Verletzungen verursachen.
  • Gefäße, Gebinde, Behälter für Lacke und Lösemittel stets geschlossen oder abgedeckt halten.
  • Nitrolacke nicht wechselweise mit Öllacken, Kunstharzlacken, Epoxidharzlacken, PUR-Lacken verarbeiten.
  • Spritzarbeiten so durchführen, dass Schadstoffkonzentration und Overspray möglichst gering sind.
  • Hinweise des Spritzpistolenherstellers beachten (Einstellung Zerstäuberdruck, Formluft usw.).
  • Bei erhitzten Lacken (z. B. hoher Feststoffanteil) auf zusätzliche Gefährdung durch Verbrennen achten; Herstellerangaben unbedingt berücksichtigen.

Nach dem Arbeiten:

  • Spritzpistolen müssen nach ihrem Einsatz gründlich gereinigt werden.
  • Die Verwendung wasserbasierter Lacke erfordert häufig den Einsatz noch aggressiverer Reinigungsmittel als bei lösemittelhaltigen Lacken.
  • Bevorzugt in dafür vorgesehenen Reinigungsanlagen reinigen, in denen Pistolen inkl. Zubehör (z. T. mit angeschlossenen Schläuchen möglich) automatisch und in geschlossenem Raum mit Absaugung behandelt werden.
  • Bei allen Reinigungsarbeiten mit Lösemitteln und anderen Wirkstoffen sind unbedingt Schutzhandschuhe zu benutzen – dabei Herstellerangaben hinsichtlich Durchbruchzeit beachten.
  • Erforderlichenfalls zusätzlich Atemschutz benutzen.
  • Verschleißteile wie, z. B. Dichtungen, regelmäßig wechseln (Herstellerangaben beachten).

Weitere Informationen:

Stand: 08/2019