Arbeitsschutz Kompakt Nr. 012
Verarbeiten von Holzschutzmittel
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Bei Holzschutzmitteln (HSM) wird zwischen wässrigen und lösemittelhaltigen HSM unterschieden.
Verletzungen/Gefährdungsstufe
Es besteht eine Gefährdung durch direkten Kontakt mit dem HSM, sowohl bei Haut- und Augenkontakt als auch bei der Aufnahme in den Körper (Einatmen, Verschlucken). Bei der Verarbeitung von lösemittelhaltigen HSM kann eine Brandgefahr und möglicherweise auch ein Explosionsrisiko bestehen.
Vor dem Arbeiten:
- Sicherheitsdatenblatt durchlesen/Betriebsanweisung beachten
- Hautschutzplan (Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel) beachten
- auf unbedeckte Körperteile Hautschutzmittel auftragen
- bei wässrigen HSM: wasserunlösliche Hautschutzmittel verwenden (Wasser-in-Öl-Emulsionen)
- bei lösemittelhaltigen HSM: wasserlösliche Hautschutzmittel verwenden (Öl-in-Wasser-Emulsionen)
- Prüfen, ob das gewählte Verfahren für das HSM zulässig ist (z. B. können wässrige HSM Chrom enthalten; sie dürfen nur im Kesseldruckverfahren verwendet werden; in Trogtränkanlagen sind nur chromatfreie HSM einzusetzen)
- Beschäftigungsbeschränkungen beachten (Jugendliche, werdende Mütter)
- Geeignete PSA bereitstellen
- Maßnahmen für Erste Hilfe bereitstellen
- bei der Verarbeitung von lösemittelhaltigen HSM ausreichende Anzahl von Feuerlöschern und Löschdecken bereithalten und Wartung und Prüfung der Absauganlagen organisieren
Während der Arbeiten:
- Nicht essen, trinken, rauchen
- Keine Nahrungsmittel am Verarbeitungsort aufbewahren
- Hautkontakt vermeiden
- Bei der Verarbeitung von lösemittelhaltigen HSM können sich Lösemitteldämpfe am Boden anreichern und in tiefer liegende Bereiche kriechen, es besteht Entzündungsgefahr. Zündquellen vermeiden (offene Flammen, glimmende Zigaretten, heiße Oberflächen), Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen und Schweiß-/Flexarbeiten nur nach schriftlicher Erlaubnis durchführen
- Bei der Verarbeitung lösemittelhaltiger HSM im Verarbeitungsraum höchstens Bedarf einer Arbeitsschicht bereitstellen
- Beim Umfüllen in kleinere Gebinde nur bruchfeste und beständige Behältnisse benutzen und diese wie das Originalgebinde kennzeichnen
- Beim Anmischen der Holzschutzmittellösung und beim Einbringen der Hölzer generell Schutzbrille (z. B. dichtschließende Schutzbrille, Gestellbrille) tragen
- Beim Umgang mit Holzschutzmitteln und frisch behandelten Hölzern Handschutz (z. B. Nitril, Polychlorpropen) tragen.
- Beim Arbeiten an Tränkanlagen und beim Umsetzen frisch behandelter Hölzer von Hand Spritzschutzschürzen tragen
- Auf ausreichende Lüftung am Verarbeitungsort achten (z. B. Absauganlage), bei nicht ausreichender Lüftung Atemschutz benutzen z. B.:
- beim Umgang mit lösemittelhaltigen Produkten, wenn keine ausreichende Lüftung möglich ist (Kombinationsfilter A2-P2)
- bei der Entnahme von frisch imprägniertem Holz aus Kesseldruckanlagen (P2 oder FFP2)
- Benetzte Arbeitskleidung sofort ausziehen
Nach dem Arbeiten:
- Verschmutzte Haut mit geeigneten Hautreinigungsmitteln waschen
- Hautpflegemittel verwenden
- Verschmutzte Arbeitskleidung getrennt von der Straßenkleidung aufbewahren und regelmäßig reinigen
Weitere Informationen:
- DGUV Information 209-043 "Holzschutzmittel – Handhabung und sicheres Arbeiten"
- DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
- TRGS 618 "Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel" (Ausgabe 12/1997) (Link: BAuA)
- Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de)
Stand: 09/2015