Arbeitsschutz Kompakt Nr. 017
Arbeiten mit Senkerodiermaschinen
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Vor dem Arbeiten:
- Bedienung von Elektroerodieranlagen nur von unterwiesenen und beauftragten Personen
- Kein Essen und Trinken am Arbeitsplatz
- Schutzeinrichtungen vor Beginn der Arbeiten auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüfen; Maschine nicht ohne und nicht mit beschädigten Schutzeinrichtungen betreiben
- Die Maschine muss über eine Absaugung verfügen, die die entstehenden Dämpfe, Rauche und Nebel sicher absaugen kann.
- Darüber hinaus muss auch sichergestellt sein, dass sich keine zündfähige Atmosphäre bilden kann.
- Im Bereich der Anlage (mindestens 5 m) sind Rauchen und offenes Feuer verboten.
- Hautschutz für ölhaltige Gefahrstoffe (Dielektrikum) verwenden
- Betriebsanweisung für Dielektrikum erstellen
- Prüfen, ob die Anlage zusätzlich zu den vorgeschriebenen Feuerlöschern mit CO2-Löschanlage ausgestattet werden muss und eventuell erforderliche Vorwarneinrichtung installieren
- Hinweis und Verbot des Aufenthaltes in der Nähe der Erodiermaschine für Personen mit Implantaten (künstliche Gelenke, Herzschrittmacher, etc.)
- Spannungsführende Teile möglichst abdecken
- Regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine Elektrofachkraft
Während der Arbeiten:
- Es ist darauf zu achten, dass die Bearbeitungsstelle entsprechend den Anweisungen der Herstellfirma ausreichend hoch (ca. 40 mm, teilweise wird bis zu 80 mm empfohlen) mit Dielektrikum bedeckt ist, damit Dielektrikum-Metalldämpfe auskondensieren können.
- Schutzbrille tragen
- Nebel nicht einatmen
- Nicht in das Bad oder an spannungsführende Teile greifen
Nach dem Arbeiten:
- Beim Wechseln/Prüfen des Dielektrikums persönliche Schutzausrüstung verwenden (geeignete Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schürze)
- Instandhaltung nur durch beauftragte Personen durchführen lassen
- Hautreinigung und Hautpflege verwenden
- Absaugkanäle in regelmäßigen Abständen reinigen
Weitere Informationen:
- Betriebssicherheitsverordnung (Link: juris)
- VDI-Richtlinie 3402
- TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (Link: BAuA)
- DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" Kapitel 2.26 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" (Link: DGUV)
- DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" (Link: DGUV)
- DGUV Information 209-022 "Hautschutz in Metallbetrieben"
- DIN 8550
- DIN 8590
Stand: 12/2015