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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 023

Arbeiten auf Kleingerüsten

Fahrbares Kleingerüst
© BGHM

Kleingerüste bieten eine Alternative zur Steh- oder Anlegeleiter. Sie mindern die Unfallgefahr und bieten der arbeitenden Person einen besseren Stand. Für umfangreiche Arbeiten in geringer Höhe sollte deshalb immer der Einsatz von schnell montierbaren Kleingerüsten erwogen werden.

Begriffsbestimmungen

Kleingerüste sind fahrbare Arbeitsbühnen, die aus vorgefertigten Bauteilen bestehen und freistehend benutzt werden können. Die Standhöhe ist konstruktiv auf höchstens 2 m begrenzt..

Kennzeichnung

Kleingerüste müssen von der Herstellerfirma deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss umfassen:

  • zulässige Tragfähigkeit
  • Typ
  • Herstellerkennzeichen

Vor dem Arbeiten (Aufbau):

  •  Für Kleingerüste muss die Herstellerfirma eine Aufbau- und Verwendungsanleitung zur Verfügung stellen. Diese muss alle für die bestimmungsgemäße Verwendung erforderlichen Angaben, einschließlich der zulässigen Belastung und der Eigenlasten, enthalten.
  • Kleingerüste dürfen nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- und abgebaut werden. Diese müssen außerdem anhand der Betriebsanweisung sowie der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers für diese Arbeiten unterwiesen sein.
  • Das Kleingerüst muss nach der Montage und vor der Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Dies ist zu dokumentieren.
  • Vor dem Einbau sind alle Teile auf ihre einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Es dürfen nur unbeschädigte Originalteile verwendet werden.
  • Bei Kleingerüsten ist ein dreiteiliger Seitenschutz erforderlich, der aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett besteht.

Während der Arbeiten (Verwendung):

  • Kleingerüste dürfen nur entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung verwendet werden. Die Anleitung muss am Verwendungsort zur Verfügung stehen.
  • Die zulässige Belastung ist zu beachten.
  • Kleingerüste müssen über sichere Zugänge oder Aufstiege erreichbar sein.
  • Das Verfahren ist nur langsam in Längsrichtung oder über Eck zulässig. Zum Verfahren sind die vorhandenen Spindelteller so knapp wie möglich zu lüften. Jeglicher Anprall ist zu vermeiden. Vor dem Verfahren sind lose Teile gegen Herabfallen zu sichern. Beim Verfahren darf sich niemand auf dem Gerüst aufhalten. 
  • Nach dem Verfahren sind die Lenkrollen durch Niederdrücken des Bremshebels zu arretieren.
  • Die Durchstiegsklappen müssen außer beim Durchsteigen immer geschlossen sein.
  • Das Übersteigen von Kleingerüsten und das Springen auf Belagflächen sind verboten.
  • Horizontal- und Vertikallasten, die ein Umkippen bewirken können, sind zu vermeiden (z. B. durch Stemmen gegen angrenzende Objekte).
  • Es ist verboten, die Höhe der Belagfläche durch Leitern, Kästen oder andere Vorrichtungen zu vergrößern.
  • Kleingerüste sind nicht dafür konstruiert, angehoben oder angehängt zu werden.

Weitere Informationen:

Stand: 08/2024