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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 025

Baustelleneinsatz im Ausland

Drei Männer mit Schutzhelmen und Bauplan vor einer Weltkugel
© BGHM

Baustellen im Ausland sind die gefährlichsten Arbeitsplätze für die Beschäftigten der Holz- und Metallbranche. Die Tätigkeiten auf diesen Baustellen werden durch eine weiter voranschreitende Globalisierung zunehmen. Die BGHM hat sich das Ziel gesetzt, umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen,
um die Beschäftigten vor Wegeunfällen, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Ausland zu schützen.
Für die Auslandsentsendung haben neben Arbeitsschutzthemen auch die Themen Versicherungsschutz und medizinische Versorgung eine hohe Bedeutung. In Ergänzung zu dieser Ausgabe Arbeitsschutz Kompakt finden Sie hier weitere ausführliche Hilfestellungen und Informationen zum Thema.

Vor dem Arbeiten:

Kernaufgaben der Unternehmen im Vorfeld der Auslandsentsendung sind eine umfassende Durchführungsplanung des Arbeitsauftrags, eine fundierte Gefährdungsbeurteilung, die geeignete Auswahl und Vorbereitung der Beschäftigten sowie eine geeignete Reiseplanung, eine medizinische Vorbereitung und ein Notfallplan. Hier sind besonders die direkten Führungskräfte gefordert, die aufgrund der hohen Gefährdung im Ausland ihre Fürsorgepflicht für die Beschäftigten sehr ernst nehmen müssen.
Im Regelfall ist die Aufnahme des Punktes Arbeitsschutz in die Angebotserstellung hilfreich. Je nach Entsendeland kann es wichtig sein, den Beschäftigten auch Vorgaben und/oder Hilfestellungen für Transfers (z.B. zwischen Flughafen, Hotel, Firma und Baustelle) sowie für die Freizeit zu geben. Daneben ist auch der Versicherungsschutz nicht nur bezüglich möglicher Unfälle und Krankheiten zu prüfen.
Gute Praxis kann hier ein Reisegenehmigungsverfahren sein, in dem alle Aspekte der Entsendung fundiert berücksichtigt werden.

Gefährdungsbeurteilung

Ergänzend zu den üblichen Gefährdungen auf Baustellen müssen meist regionale Besonderheiten betrachtet werden:

  • rechtliche Unterschiede zum Herkunftsland
    • niedrigeres Schutzniveau
    • höheres Schutzniveau
    • andere Zuständigkeiten
  • Soziale und kulturelle Besonderheiten (mit Einfluss auf
    das Arbeitsschutzverhalten)
    • Religion, Ethnien, Staatsform
  • zusätzliche/andere Gefährdungen
    • Straßen-/Baustellenverkehr
    • Kriminalität/Unruhen/Kriege/Terroranschläge
    • erschwerte Kommunikation durch Sprachbarrieren
    • ungewohnte Arbeits(platz)-Verhältnisse
    • ungewohnte Arbeitsorganisation/Arbeitszeiten
    • Arbeitsfreie Zeit (Aufenthalt, Aktivitäten, Transfers)
    • ungeeignete Kleidung, fehlende/ungeeignete PSA
    • Hygienestandards/ Ernährungsgewohnheiten
    • Klima/Flora/Fauna

Auswahl der Beschäftigten

Herangezogen werden können nur Beschäftigte, von denen ein sicheres Verhalten vor Ort zu erwarten ist. Eine gezielte Unterweisung vermittelt ihnen die Gefährdungssituation und lässt sie kritische Situation selbst erkennen. Sie sind in der Lage, für Ihre Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort durchzuführen und wissen, welches Verhalten bei der Abweichung von Sicherheitsstandards erwartet wird. Für die Führungskräfte muss klar sein, dass ihre Fürsorgepflicht im vollen Umfang auch im Ausland gilt.

Medizinische Vorbereitung

Im Regelfall organisiert der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin die medizinischen Aspekte der Auslandsaufenthalte und steht den Beschäftigten für die arbeitsmedizinische Vorsorge, für evtl. Impfungen, für eine Beratung und für Rückfragen zur Verfügung. Gerade bei anstehenden Impfungen sind ausreichende
Vorlaufzeiten einzuplanen.

Notfallplan

Eine schnelle Rettung/Evakuierung der Beschäftigten, eine geeignete ärztliche (Erst-)Versorgung und funktionierende Kommunikationswege sind die wichtigsten Aspekte für den Notfallplan.

Während der Arbeiten:

Der Handlungsspielraum für die Beschäftigten ist zu definieren, ihnen muss klar sein, wann Rücksprache mit den Vorgesetzten gehalten werden muss. Die Vorgesetzten müssen unbedingt immer erreichbar sein. Selbstschutz der Beschäftigten hat dabei immer die höchste Priorität, in kritischen Situationen bedeutet
dies im Zweifelsfall die Unterbrechung bzw. den Abbruch des Auftrags.

Nach dem Arbeiten:

Eine geeignete Nachbereitung ist von entscheidender Bedeutung. Nur mit den Erfahrungen der Entsendeten kann die bestehende Organisation und die Gefährdungsbeurteilung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und erfolgreich angepasst werden. Daher muss das Nachgespräch mit den Entsendeten ein fester
Bestandteil des Entsendungsprozesses sein. Ebenso sollte ein Erfahrungskatalog mit Informationen der Rückkehrenden für zukünftige Entsendungen erstellt und zugänglich gemacht werden.

Weitere Informationen:

Stand: 01/2016