Arbeitsschutz Kompakt Nr. 030
Arbeiten an einer handbetätigten Pendelkreissägemaschine
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Vor dem Arbeiten:
- Beschäftigungsbeschränkungen einhalten (siehe DGUV Regel 109-606).
- Regelmäßige Unterweisungen anhand der Betriebsanweisung durchführen.
- Auf die richtige Einstellung der Schutzhaube (1) sowie der Sägeblattverkleidung (2) achten: In der Ausgangsstellung darf das Sägeblatt nicht berührt werden können.
- Prüfen, ob das Sägeblatt in der Ausgangsstellung nicht über die Anschlaglineale hinaussteht.
- Darauf achten, dass das Sägeaggregat selbsttätig in die hintere Ausgangsstellung (5) zurückkehrt und in die Festhaltevorrichtung/Einrastklinke (3) einrastet.
- Die Maschine muss an eine Absauganlage angeschlossen sein (6).
- Falls zum Sägen breiter Werkstücke das Sägeblatt über den vorderen Tischrand hinausragt, ist eine Tischverbreiterung anzubringen (4).
- Um das Abkippen langer Werkstücke zu verhindern, ist eine zusätzliche Werkstückauflage zu verwenden.
- Die Durchtrittsöffnung für das Sägeblatt am Werkstückanschlag (8) muss so gering wie möglich gehalten werden, um das Einziehen von Werkstückteilen in die Schneidebene zu verhindern. Bei Bedarf müssen die Werkstückanschläge nachgestellt oder ausgetauscht werden.
- Nur Sägeblätter mit kleinem Spanwinkel (± 5°) verwenden.
- Darauf achten, dass keine verharzten, rissigen oder stumpfen Werkzeuge verwendet werden.
Während der Arbeiten:
- Enganliegende Kleidung tragen.
- Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und ggf. Schutzbrille verwenden.
- Um ein Verklemmen des Sägeblatts zu vermeiden, das Werkstück so gegen den Anschlag legen, dass es im Bereich der Schnittfuge anliegt.
- Sägeaggregat grundsätzlich mit beiden Händen führen.
- Sägeaggregat nach jedem Schnitt in Ausgangsstellung zurückführen und einrasten.
- Beim Verschieben des Werkstücks oder Entnehmen von Abschnitten nie vor das ungesicherte Sägeblatt greifen.
Nach dem Arbeiten:
- Sägeaggregat in Ausgangsstellung zurückführen und einrasten.
- Maschine ausschalten.
- Arbeitsplatz reinigen und herumliegende Abschnitte aufräumen.
Weitere Informationen:
Stand: 04/2024