Arbeitsschutz Kompakt Nr. 034
Arbeiten an Abrichthobelmaschinen
© BGHM
Schwingschutz
Brückenschutz
© BGHM
© BGHM
- Aufgabetisch
- Schwenkbarer Hilfsanschlag
- Messerwellenverdeckung hinter dem Anschlag
- Stellteile/Ein-Aus, Not-Halt
- Höhenverstellung des Aufgabetisches
- Absauganschluss
- Schrägstellbarer Fügeanschlag
Vor dem Arbeiten
- Enganliegende Kleidung tragen, Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Beschäftigungsbeschränkungen einhalten (siehe DGUV Regel 109-606).
- Hobelmesser auf ihre Schärfe und Verunreinigungen überprüfen und ggf. austauschen.
- Werkstück auf Fremdkörper, Risse und lose Äste prüfen.
- Spanabnahme über die Höhenverstellung (5) des Aufgabetischs (1) einstellen (erhöhte Rückschlaggefahr bei zu großer Spanabnahme).
- Werkzeugverdeckungen einstellen und die Maschine an die Absauganlage anschließen.
Während der Arbeiten:
- Nicht im Gefahrenbereich hinter dem Maschinenbediener oder der Maschinenbedienerin aufhalten.
- Werkstück mit flach aufliegenden Händen zuführen.
- Bei kurzen Werkstücken, die keine sichere Handauflage zulassen, Zuführhilfen einsetzen.
- Bei Verwendung des Schwingschutz die Zuführlade und beim Einsatz der Schutzbrücke das Schiebeholz benutzen.
- Bei schmalen Werkstücken Hilfsanschlag (2) als zusätzliche Auflagefläche für die Hände verwenden.
- Späne und Abschnitte nicht mit der Hand aus dem Gefahrenbereich entfernen.
- Lange Werkstücke hinter dem Abnahmetische gegen Abkippen sichern, z. B. mit einem Rollenbock.
Zuführlade
Schiebeholz
© BGHM
© BGHM
Nach dem Arbeiten:
- Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten und Messerwelle abdecken.
- Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen Einschalten sichern.
- Bei Messerwechsel schnittfeste Handschuhe tragen.
- Messerwechsel nach Bedienungsanleitung durchführen.
Weitere Informationen:
Stand: 11/2024