Arbeitsschutz Kompakt Nr. 041
Arbeiten an Dickenhobelmaschinen
© BGHM
- Stellteile (EIN - AUS, NOT - AUS)
- Messerwelle
- Greiferrückschlagsicherung
- Absaugung mit Anschlussrichter
- Druckbalken
- Einzugswalze
- Auszugswalze glatt
- Tischwalzen
- Tischhöhenverstellung
- Achsabstand/Mindestlänge Werkstück
- Einstellung Messerüberstand
Vor dem Arbeiten:
- Beschäftigungsbeschränkungen einhalten (siehe DGUV Regel 109-606)
- Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten
- Werkstücke auf Fremdkörper, Risse und lose Äste prüfen
- Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die mindestens so lang sind wie der Achsabstand (10) zwischen Ein- und Auszugswalze.
- Vor Öffnen der oberen Verdeckung Stillstand der Messerwelle abwarten
- Prüfen, ob die Hobelmesser ausreichend scharf sind oder Scharten aufweisen
- Zur Vermeidung von Werkstückrückschlägen ist der Messerüberstand an Maschinen mit kraft-schlüssiger Messerbefestigung sorgfältig und genau einzustellen. Beachten Sie hierzu die Angaben in der Betriebsanleitung der Herstellfirma. (11)
- Greiferrückschlagsicherung (3) regelmäßig prüfen:
- Ist sie leichtgängig?
- Ist sie vollständig?
- Sind die Glieder scharfkantig?
- Ist Durchpendeln unmöglich?
- Vor dem Verstellen der Tischhöhe (9) prüfen, ob Ein- und Ausschubbereich frei von Werkstücken und Holzresten sind
- Beim Bearbeiten der Werkstücke Scher- und Quetschstellen im Ausschubbereich (mechanischer Werkstückvorschub) vermeiden
- Vorschubgeschwindigkeit abhängig von der gewählten Spanabnahme und Werkstückbreite einstellen
- Enganliegende Kleidung tragen
- Sicherheitsschuhe tragen und Gehörschutz benutzen
- Dickenhobelmaschine an Absauganlage (4) anschließen
Während der Arbeiten:
- Nicht bei laufender Messerwelle in die Einschuböffnung sehen (Gefahr von herausfliegenden Teilen)
- Darauf achten, dass die Absaugung mit dem Einschalten der Maschine anläuft
- Beim Zuführen der Werkstücke möglichst seitlich neben der Einschuböffnung stehen
- Bei Maschinen mit starrer Einzugswalze beachten:
- Schmale Werkstücke so zuführen, dass die Einzugswalze möglichst parallel angehoben wird
- Nicht mehr als zwei Werkstücke gleichzeitig bearbeiten
- Nur bei Maschinen mit Gliederdruckbalken dürfen mehr als zwei Werkstücke gleichzeitig zugeführt werden.
Nach dem Arbeiten:
- Maschine und Absaugung ausschalten
- Ein- und Ausschuböffnungen auf Werkstückreste kontrollieren und gegebenenfalls entfernen
- Reinigung und Störungsbeseitigung nur bei ausgeschalteter Maschine durchführen
Weitere Informationen:
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
- BG 96.2 "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien"
- BG 96.18 "TSM Holzbearbeitungsmaschinen – Handhabung und sicheres Arbeiten"
Stand: 05/2019