Arbeitsschutz Kompakt Nr. 045
Maßnahmen gegen Brände in Absaugrohrleitungen
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Absaugrohrleitungen
- Absaugrohrleitungen müssen aus nicht brennbarem Material (z. B. Stahlblech) bestehen. Kunststoffrohre erfüllen die Anforderungen nicht.
- Flexible Rohrleitungsbestandteile (Absaugschläuche) müssen mindestens schwer entflammbar ausgeführt sein (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102).
- Flexible Kunststoffschläuche müssen elektrostatisch ableitfähig sein oder eine eingearbeitete Stahlwendel haben. Diese muss elektrisch leitend mit dem Maschinenabsaugstutzen und dem fest verlegten Absaugrohr einschließlich der Befestigungsklemmschelle verbunden sein.
- Absaugrohrleitungen müssen einen Abstand von 100 mm zu brennbaren Bauteilen haben.
Vermeiden von Ablagerungen
- Rohrleitungen müssen gestreckt geführt, Leitungsübergänge konisch und Leitungsquerschnitte rund sein.
- Der Radius von Leitungskrümmungen sollte mindestens das Dreifache des Leitungsdurchmessers betragen.
- Die Mindest-Luftgeschwindigkeiten in den Förderleitungen dürfen nicht unterschritten werden.
Staub | Späne | Hackschnitzel | |
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Geringe Materialbeladung < 50 g/m³ | 12 m/s | 15 m/s | 18 m/s |
Hohe Materialbeladung < 150 g/m³ | 15 m/s | 18 m/s | 21 m/s |
Förderleitung zwischen Filter und Silo | 18 m/s | 22 m/s | 25 m/s |
Mindest-Fördergeschwindigkeiten in Sammelleitungen für trockenes Material
Vermeiden von Zündquellen
- Am Arbeitsplatz oder in der Nähe von Absaugstellen nicht rauchen und offenes Feuer vermeiden.
- Schweiß-, Trenn- und Schleifarbeiten (an Metallen) an den Leitungen selbst oder im Bereich der angeschlossenen Absaugstellen nur bei abgeschalteter Anlage und bei Beachtung der im Schweißerlaubnisschein vorgesehenen Maßnahmen durchführen.
- Grobe Gegenstände (z. B. Klötze oder Spreißel) oder funkenerzeugende Gegenstände (z. B. Schrauben, Muttern, Bruchstücke von Werkzeugen) vor Eintritt in das Leitungssystem abscheiden (z. B. über einen Magnetabscheider).
- Elektrostatische Aufladungen dadurch vermeiden, dass alle Metallteile der Absaug- und Filteranlagen geerdet werden.
- Drehende Anlagenteile (Ventilatoren, Zellenradschleusen, Förderschnecken) regelmäßig überprüfen und warten.
Brandausbreitung auf benachbarte Leitungsabschnitte verhindern
- Unterbrechung des Förderguttransports in der Rohrleitung
- Stillsetzen des Förderventilators
- Schließen der Verschlussvorrichtung (bei Überbrückung von Brandabschnitten, Durchdringung von Brandschutzwänden)
Brandbekämpfung
Bei erhöhtem Risiko, dass bei der Bearbeitung Funken oder glimmende Teilchen entstehen, empfiehlt sich die Installation einer Funkendetektions- und Löschanlage in der jeweiligen Absaugleitung zwischen Maschine und Filteranlage oder Silo.
Weitere Informationen:
- DGUV Information 209-045 „Absauganlagen und Silos für Holzstaub und –späne“
- DGUV Information 209-200 „Absauganlagen-Konzeption, Planung, Realisierung im Betrieb“
Stand: 04/2024