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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 046

Arbeiten an Betonstahl-Biegemaschinen

Grafik eine Betonstahl-Biegemaschine
© BGHM

Vor dem Arbeiten:

  • Die Fußschalter (1) müssen funktionstüchtig sein.
  • Die Abdeckungen (2) und Schutzhauben (3) müssen ordnungsgemäß an der Maschine montiert sein.
  • Die Maschine und ihr elektrischer Anschluss dürfen keine Beschädigungen aufweisen.
  • Im Arbeitsbereich der Beschäftigten dürfen keine Sturz- und Stolpergefahren bestehen.
  • Die Materialzufuhr und der Materialabtransport (5) müssen funktionstüchtig und frei von Gefährdungen sein.
  • Die Maschine muss für das zu bearbeitende Material geeignet sein (z. B. Länge, Durchmesser, Härte).
  • Sämtliche technischen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft sein (z. B. Haltevorrichtungen, Spannelemente).
  • PSA gegen herabfallende Teile (Sicherheitsschuhe), Lärm (Gehörschutz) und Schnittverletzungen (Handschuhe) muss vorhanden sein.
  • Es muss eng anliegende Kleidung getragen werden, um die Möglichkeiten des Erfasstwerdens zu reduzieren.
  • Bei eventueller Unterstützung durch weitere Beschäftigte muss die Bedienperson sicherstellen, dass sie zur Arbeit an dieser Maschine unterwiesen wurden und dass ihnen die erforderliche PSA zur Verfügung gestellt wird.

Während der Arbeiten:

  • Niemand darf sich im Gefahrenbereich, dem Schwenkbereich des Materials, aufhalten.
  • Nicht in den Gefahrenbereich eingreifen, das heißt:  – Das Material während des Biegevorgangs nicht berühren und nicht in den Schwenkbereich eingreifen – Möglichst Haltevorrichtungen oder Spannvorrichtungen zur Fixierung des zu verarbeitenden Materials benutzen – Wenn die Lage des Drahtstabes bis zum Biegevorgang händisch fixiert werden muss, den sich bewegenden Teil des Materials nicht berühren und die Hände so weit wie möglich von den Gegenhaltern (4) entfernt halten – Das Material muss sich vom Körper der Bedienperson weg bewegen.
  • Es muss PSA benutzt werden (z. B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Handschuhe).
  • Die Bedienperson ist für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich und achtet auf sie.
  • Bei einer Störung:  – Hauptschalter (6) ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern – Arbeitsbereich sichern und bei Bedarf Unterstützung anfordern

Nach dem Arbeiten:

  • Die Maschine darf nur bei abgeschaltetem Hauptschalter gereinigt werden.
  • Maschine, Materialtransportweg und Umfeld müssen sauber und mängelfrei hinterlassen werden; Mängel müssen beseitigt werden.

Stand: 08/2016