Arbeitsschutz Kompakt Nr. 054
Arbeiten in Silos
© BGHM
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Vor dem Arbeiten:
- Erlaubnisschein erstellen und Sicherheitsmaßnahmen festlegen.
- Aufsichtführende, sichernde und einfahrende Personen benennen und über die im Erlaubnisschein vorgegebenen Maßnahmen und Verhaltensweisen unterweisen.
- Beschickungseinrichtungen stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern.
- Abreinigung einer auf dem oder im Silo angebrachten Filteranlage durch Betätigen des Hauptschalters für die gesamte Absauganlage verhindern.
- Vorhandene Auflockerungseinrichtungen (z. B. Druckluftkanonen) abschalten und entlüften.
- Antrieb der Austrageinrichtung ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern (5).
- Füllstand des Silos, Zustand (4) und Verteilung der Späne abklären.
- Wenn notwendig, möglichst vollständiges Entleeren des Silos über die Austrageinrichtung. Gegebenenfalls Löscheinrichtung in Bereitschaft setzen.
- Durch Freimessen sicherstellen, dass sich keine gesundheitsschädlichen Gase (CO2, CO) im Silo befinden.
- Glimmnester im Spänematerial ausschließen (Wärmebildkamera).
- Siloeinfahreinrichtung, Personenaufnahmemittel (Siloeinfahrhose (6)) und Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutzmaske, Helm, Schutzbrille) auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktionsfähigkeit überprüfen.
Während der Arbeiten:
- Nur die im Erlaubnisschein benannten Personen dürfen zu den Arbeiten im Inneren des Silos herangezogen werden.
- Die im Erlaubnisschein aufgeführten Schutzmaßnahmen einhalten (DGUV Information 209-083, Anhang 3).
- Tätigkeiten im Inneren des Silos nur unter ständiger Aufsicht einer zweiten Person (Sicherungsposten) durchführen.
- In nicht vollständig entleerte Silos nur von oben und nur bis zur Oberkante des Füllgutes einfahren.
- Nie unterhalb von gestautem Füllgut aufhalten (3).
- Zum Einfahren in das Silo immer Siloeinfahreinrichtung mit Siloeinfahrhose verwenden.
- Die sichernde/bedienende Person der Siloeinfahreinrichtung (1) darf während der Arbeiten im Silo die Einfahreinrichtung nicht verlassen und die Verbindung zwischen Einfahreinrichtung und Siloeinfahrhose nicht lösen.
- Die eingefahrene Person muss so lange mit der Siloeinfahrhose verbunden bleiben, bis sie wieder ausgefahren ist.
- Die Seilverbindung zwischen Siloeinfahrhose und Einfahreinrichtung muss gespannt gehalten werden (2).
- Nur für Zone 22 zugelassene, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Handleuchte) in Schutzart IP 54 oder höher verwenden.
- Beim Einfahren in Silos Persönliche Schutzausrüstung tragen, besonders Atemschutz (Vollmaske mit mindestens Partikelfilter P2 oder fremdbelüftete Vollmaske).
- Stauungen im Füllgut, sogenannte Späne-Brücken, nur von oben oder von den dafür vorgesehenen Podesten oder Öffnungen beseitigen. Zum Beseitigen Hilfsmittel wie z. B. Druckluftlanzen oder Druckluftbohrer verwenden.
- Staubaufwirbelung so weit wie möglich vermeiden.
Nach dem Arbeiten:
- Alle Zugänge und Öffnungen wieder schließen.
- Ausgeschaltete Anlagenteile wieder einschalten.
Weitere Informationen:
Stand: 04/2024