Arbeitsschutz Kompakt Nr. 055
Arbeiten an der Langbandschleifmaschine
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- Verkleidung des Schleifbandes
- Verkleidung der Umlenkrollen
- Begrenzung des Tischfahrbereichs
- Absauganschluss an den Bandumlenkrollen
- Werkstückanschlag (aus nicht funkenreißendem Material, z. B. Aluminium)
- Einstellung Bandverlauf
- Bandspannung
- Schiebetisch
- Schleifschuh
- Feststelleinrichtung Schleifschuh
- Laufrichtung Schleifband
- Werkstück
- geschlossener Tisch im Schleifbereich
Gefährdungen
Verletzungen/Gefährdungsstufe
- Es besteht ein Verletzungsrisiko durch Berühren freiliegender Kanten und Flächen des Schleifbandes.
- Es kann zu Schnitt- und Schürfverletzungen am Schleifband kommen.
- Defekte Isolationen stromführender Kabel können zu schwersten Verletzungen durch elektrische Durchströmung führen.
- Das Weg- oder Rückschlagen des Werkstücks birgt ebenfalls ein erhöhtes Unfallrisiko. Gesundheitliche Gefährdungen bestehen durch Lärm und Staub, im speziellen durch Eichen- und Buchenstaub.
- Da das Material unter ansteigender Wärmeentwicklung abgespant wird, besteht durch die sich aufstauende Reibungsenergie und die mögliche Entzündung von Holzstaub ein Brandrisiko.
Betreiben
- Maschine nur so verwenden, wie in der Bedienungsanleitung der Herstellfirma vorgesehen
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Langbandschleifmaschinen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht an dieser Maschine beschäftigt werden.
Vor dem Arbeiten:
- Zur Erhöhung der Staubabsaugleistung ist die Tischfläche geschlossen zu halten.
- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind nur bei gesichert abgeschalteter Maschine durchzuführen. Die Maschine ist auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu prüfen:
- Das Schleifband ist auf Beschädigung zu untersuchen.
- Verdeckungen für das Schleifband (1+2) müssen vorhanden und intakt sein.
- Das Schleifband ist im oberen Bereich (1) und an den Umlenkrollen (2) stets zu verdecken.
- Beim Einlegen des Schleifbands ist die Laufrichtung zu beachten und auf zentrierten Lauf zu überprüfen.
- Die Spannung des Schleifbands darf nur bei stillstehender Maschine erfolgen.
- Absaugaggregate (4) müssen angeschlossen und funktionsfähig sein.
- Es ist für ausreichenden Bewegungsfreiraum zu sorgen.
Während der Arbeiten:
- Notwendige PSA (Sicherheitsschuhe/enganliegende Arbeitskleidung/Gehörschutz/Haarnetz) benutzen
- Ringe und sonstiger Schmuck sind vor der Tätigkeit an der Maschine abzulegen.
- Einstell- und Rüstarbeiten sollten nur von unterwiesenen Beschäftigten durchgeführt werden, die mit der Arbeitsweise der Maschine vertraut sind.
- Arbeiten an der Maschine erst aufnehmen, wenn die volle Drehzahl erreicht ist
- Während der Arbeit ist das Schleifband oben und an den Seiten geschlossen zu halten.
- Die sichere Werkstückführung muss während des Schleifvorgangs gewährleistet sein (Werkstückanschlag (5) benutzen).
- Die Begrenzung des Tischfahrbereiches (3) immer so einstellen, dass das Schleifband nicht über die Tischkante übersteht
- Die beim Schleifen entstehenden Holzstäube sind abzusaugen.
- Keine metallischen Gegenstände, Nägel oder Schrauben schleifen (Explosionsgefahr)
Nach dem Arbeiten:
- Nach Beendigung der Arbeit ist die Maschine komplett stillzusetzen.
- Der Arbeitsplatz ist vor dem Verlassen zu reinigen.
Weitere Informationen:
- Betriebssicherheitsverordnung (Link: juris)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Link: juris)
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (Link: DGUV)
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
- DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"
- DGUV Information 209-044 "Holzstaub"
Stand: 05/2019