Arbeitsschutz Kompakt Nr. 062
Verarbeiten von Leimen und Klebstoffen in der Holzbranche
In Betrieben der Holzbranche werden in der Regel folgende Leime und Klebstoffe verarbeitet:
- Weißleim (formaldehydfreier Dispersionsleim auf Polyvinylacetat (PVAc)-Basis,
- Harnstoff-Formaldehyd-Harz-Leim (UF-Leim),
- Schmelzklebstoffe auf Ethylen-Vinylacetat (EVA)-Basis,
- Schmelzklebstoffe auf Polyurethan (PUR)-Basis,
- Kontaktklebstoffe (lösemittelhaltige 1-Komponenten-Klebstoffe),
- 2-Komponenten-Klebstoffe (PUR-Klebstoffe, Epoxidharz (EP)-Klebstoffe),
- Cyanacrylat-Klebstoffe („Sekundenkleber“).
Der Auftrag erfolgt je nach System im Streich-, Walz- oder Spritzverfahren. Von den verschiedenen Leimen/Klebstoffen und Auftragsverfahren gehen unterschiedliche Gesundheitsgefahren aus. Einen Überblick liefert die Tabelle. Brand- und Explosionsgefahren können insbesondere beim Verarbeiten von lösemittelhaltigen Klebstoffen sowie beim Spritzauftrag bestehen.
Vor dem Arbeiten:
- Aktuelle Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Leime/Klebstoffe besorgen (z. B. vom Hersteller oder Lieferanten).
- Gefahrstoffverzeichnis und ggf. Explosionsschutzdokument ergänzen.
- Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Betriebsanweisung anhand der Gefährdungsbeurteilung erstellen.
- Beschäftigte zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen. Bei bestehender Sensibilisierung
(z. B. gegenüber Formaldehyd, Isocyanaten, Epoxiden) sollten die Beschäftigten keine weiteren Tätigkeiten mit diesen Stoffen ausführen. - Alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen ausführen, die 0,1 % oder mehr monomeres Diisocyanat enthalten, müssen durch den Arbeitgeber nachweislich zur sicheren Handhabung von Diisocyanaten geschult werden. Dies kann z. B. bei Tätigkeiten mit Klebstoff auf PUR-Basis der Fall sein. Die entsprechenden Schulungen müssen von den Herstellern oder Inverkehrbringern angeboten werden. Die verpflichtende Schulung entbindet Arbeitgeber nicht von der regelmäßigen Unterweisungspflicht.
Schutzmaßnahmen veranlassen, Wirksamkeit überprüfen:
Weitere Schutzmaßnahmen:
- Maximal den Schichtbedarf an Leimen/Klebstoffen am Arbeitsplatz vorhalten.
- Bei der Lagerung von Leimen/Klebstoffen Vorgaben der TRGS 510 beachten.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge festlegen und umsetzen.
- Beschäftigungsbeschränkungen umsetzen (z. B. Jugendarbeits-, Mutterschutzgesetz).
Während der Arbeiten:
- Schutzmaßnahmen anwenden.
- Bei Brand- und Explosionsgefahr alle Zündquellen fernhalten (z. B. keine offenen Flammen/ Funken/ heißen Oberflächen, elektrische Geräte entfernen, statische Elektrizität durch Erden ableiten).
- Gefäße/Gebinde stets geschlossen halten und nur zur Entnahme öffnen.
- Keine Nahrungsmittel im Arbeitsbereich aufbewahren oder verzehren.
- Wenn bei Hautkontakt Gesundheitsgefahren bestehen: Benetzte, saugfähige Arbeitskleidung sofort ausziehen und wechseln.
Nach dem Arbeiten:
- Mit Lösemittel getränkte Lappen in feuerfesten Metallbehältern mit selbstschließendem Deckel sammeln und aufbewahren.
- Leere Behälter zeitnah aus den Arbeitsbereichen entfernen.
- Atemschutzmaske gemäß Herstellervorgaben lagern oder Einwegmaske entsorgen.
- Hände reinigen, Hautpflege gemäß Hautschutzplan anwenden.
Weitere Informationen:
- DGUV Information 209-014 „Lackieren und Beschichten“
- DGUV Information 209-042 „Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung“
- DGUV Information 209-046 „Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe“
- DGUV Information 209-082 „Gefahrstoffe im Modell- und Formenbau" (Link: DGUV)
Stand: 07/2024