Seite drucken / PDF erstellen

Drücken Sie Strg und P. Im Druckerdialog können Sie nun auswählen, ob Sie die Information drucken möchten oder als PDF auf Ihrem Rechner speichern wollen.

Icon Drucken

Arbeitsschutz Kompakt Nr. 062

Verarbeiten von Leimen und Klebstoffen in der Holzbranche

In Betrieben der Holzbranche werden in der Regel folgende Leime und Klebstoffe verarbeitet:

  • Weißleim (formaldehydfreier Dispersionsleim auf Polyvinylacetat (PVAc)-Basis,
  • Harnstoff-Formaldehyd-Harz-Leim (UF-Leim),
  • Schmelzklebstoffe auf Ethylen-Vinylacetat (EVA)-Basis,
  • Schmelzklebstoffe auf Polyurethan (PUR)-Basis,
  • Kontaktklebstoffe (lösemittelhaltige 1-Komponenten-Klebstoffe),
  • 2-Komponenten-Klebstoffe (PUR-Klebstoffe, Epoxidharz (EP)-Klebstoffe),
  • Cyanacrylat-Klebstoffe („Sekundenkleber“).

Der Auftrag erfolgt je nach System im Streich-, Walz- oder Spritzverfahren. Von den verschiedenen Leimen/Klebstoffen und Auftragsverfahren gehen unterschiedliche Gesundheitsgefahren aus. Einen Überblick liefert die Tabelle. Brand- und Explosionsgefahren können insbesondere beim Verarbeiten von lösemittelhaltigen Klebstoffen sowie beim Spritzauftrag bestehen.

Vor dem Arbeiten:

  • Aktuelle Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Leime/Klebstoffe besorgen (z. B. vom Hersteller oder Lieferanten).
  • Gefahrstoffverzeichnis und ggf. Explosionsschutzdokument ergänzen.
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen.
  • Betriebsanweisung anhand der Gefährdungsbeurteilung erstellen.
  • Beschäftigte zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen. Bei bestehender Sensibilisierung
    (z. B. gegenüber Formaldehyd, Isocyanaten, Epoxiden) sollten die Beschäftigten keine weiteren Tätigkeiten mit diesen Stoffen ausführen.
  • Alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen ausführen, die 0,1 % oder mehr monomeres Diisocyanat enthalten, müssen durch den Arbeitgeber nachweislich zur sicheren Hand­habung von Diisocyanaten geschult werden. Dies kann z. B. bei Tätigkeiten mit Klebstoff auf PUR-Basis der Fall sein. Die entsprechenden Schulungen müssen von den Herstellern oder Inverkehrbringern angeboten werden. Die verpflichtende Schulung entbindet Arbeitgeber nicht von der regelmäßigen Unterweisungspflicht.

Schutzmaßnahmen veranlassen, Wirksamkeit überprüfen:

Tabelle Leim-/ Klebstoffsystem: Schutzmaßnahmen veranlassen, Wirksamkeit überprüfen

Weitere Schutzmaßnahmen:

  • Maximal den Schichtbedarf an Leimen/Klebstoffen am Arbeitsplatz vorhalten.
  • Bei der Lagerung von Leimen/Klebstoffen Vorgaben der TRGS 510 beachten.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge festlegen und umsetzen.
  • Beschäftigungsbeschränkungen umsetzen (z. B. Jugendarbeits-, Mutterschutzgesetz).

Während der Arbeiten:

  • Schutzmaßnahmen anwenden.
  • Bei Brand- und Explosionsgefahr alle Zündquellen fernhalten (z. B. keine offenen Flammen/ Funken/ heißen Oberflächen, elektrische Geräte entfernen, statische Elektrizität durch Erden ableiten).
  • Gefäße/Gebinde stets geschlossen halten und nur zur Entnahme öffnen.
  • Keine Nahrungsmittel im Arbeitsbereich aufbewahren oder verzehren.
  • Wenn bei Hautkontakt Gesundheitsgefahren bestehen: Benetzte, saugfähige Arbeitskleidung sofort ausziehen und wechseln.

Nach dem Arbeiten:

  • Mit Lösemittel getränkte Lappen in feuerfesten Metallbehältern mit selbstschließendem Deckel sammeln und aufbewahren.
  • Leere Behälter zeitnah aus den Arbeitsbereichen entfernen.
  • Atemschutzmaske gemäß Herstellervorgaben lagern oder Einwegmaske entsorgen.
  • Hände reinigen, Hautpflege gemäß Hautschutzplan anwenden.

Weitere Informationen:

 

Stand: 07/2024