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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 067

Rollenbremsprüfstände

Rollenbremsenprüfungstand mit Darstellung des Gefahrbereichs
© BGHM

Gefährdungen

Einzugs- und Quetschgefahren

durch sich drehende Prüfstandsrollen und Fahrzeugräder

Bei Rollenprüfständen in Verbindung mit Arbeitsgruben bestehen zusätzliche Gefährdungen durch rotierende Antriebsteile, z. B. die Kardanwelle.

Hineintreten, Stolpern und Stürzen

durch Bodenöffnung in den Rollensätzen und durch über die Fahrbahnebene hinausragende Bauteile des Prüfstands.

Betreiben

Die Rollenprüfstände müssen bestimmungsgemäß entsprechend den Angaben in der Bedienungsanleitung der Herstellfirma verwendet werden.

Anforderungen

  • Rollenbremsprüfstände müssen so beschaffen sein, dass ein unabsichtliches Anlaufen verhindert ist.
  • Über Fahrbahnebene hinausragende Einbauöffnungen müssen mit gelb/schwarzer Sicherheits- kennzeichnung versehen sein.
  • Bei laufenden Fahrzeugmotoren in geschlossenen Räumen muss für ausreichenden Luftaustausch gesorgt werden. 
  • Der Prüfstand darf nur von unterwiesenem Personal benutzt werden.
  • Im Gefahrbereich dürfen sich keine Personen aufhalten.

Nach Prüfablauf:

  • Die Anlage muss ausgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden (abschließbarer Hauptschalter). 
  • Die Bodenöffnungen müssen abgedeckt werden (z. B.: schwenk- oder klappbare Verdeckungen).

Hinweise zu besonderen Arbeitsgängen:

Rollenbremsprüfstände in Verbindung mit Arbeitsgruben

  • Rollenbremsprüfstände in Verbindung mit Arbeitsgruben sind so zu sichern, dass der Prüfstand nicht anläuft, wenn sich Personen im Gefahrbereich befinden.

    Dies wird erreicht durch z. B.:
    • Schaltmatten oder Schaltplatten
    • berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen
  • Der Gefahrbereich erstreckt sich in der Arbeitsgrube über mindestens 2,5 m von der Mitte des Rollensatzes in Richtung aufsteigender Gelenkwelle und 1,5 m in Gegenrichtung (Abb. 2).
  • Bei besonders langen Fahrzeugen, Fahrzeugen mit Allradantrieb oder bei beidseitig befahrbaren Rollenprüfständen ist der Gefahrenbereich größer.
    Die Schutzeinrichtung ist entsprechend größer auszulegen.

Hinweis

Neue Rollenbremsprüfstände in Verbindung mit Arbeitsgruben müssen mit Schutzeinrichtung eingebaut werden.

Bestehende Prüfstände sind nachzurüsten.

Weitere Informationen:

Stand: 01/2017