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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 068

Verarbeiten von Beizen in Betrieben der Holzbranche

In der Holzbearbeitung dient das Beizen der Farbgebung des Holzes unter Einhaltung der natürlichen Struktur und Eigenart. In der Regel werden Beizen auf Basis von Lösemitteln oder Wasser verwendet. Der Auftrag erfolgt üblicherweise mit Pinsel, Schwamm oder Spritzpistole.
Gesundheitsgefahren treten insbesondere beim Verarbeiten von lösemittelhaltigen Beizen und beim Spritzauftrag auf. Durch das Einatmen von Lösemitteldämpfen oder Aerosolen sowie durch Hautkontakt können gesundheitsschädigende Stoffe in den Körper aufgenommen werden. Die Bestandteile mancher Beizen wirken reizend oder ätzend auf Haut, Augen und Atemwege. Bei wasserbasierten Beizen können die enthaltenen Konservierungsstoffe Allergien auslösen.
Brand- und Explosionsgefahr besteht insbesondere beim Verarbeiten von lösemittelhaltigen Beizen sowie beim Spritzauftrag.
Werden öl- oder wachshaltige Beizen verarbeitet, können sich Auftragsmittel wie Lappen, Schwämme u. ä unter bestimmten Umständen selbst entzünden. Die Entzündung erfolgt dabei typischerweise erst nach mehreren Stunden, manchmal sogar erst nach einigen Tagen.

Vor dem Arbeiten:

  • Aktuelle Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Beizen besorgen (z. B. vom Hersteller oder Lieferanten).
  • Gefahrstoffverzeichnis und ggf. Explosionsschutzdokument ergänzen.
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen.
  • Betriebsanweisung anhand der Gefährdungsbeurteilung erstellen.
  • Beschäftigte zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen.
  • Bei bestehender Sensibilisierung gegenüber Konservierungsstoffen sollten die Beschäftigten keine weiteren Tätigkeiten mit diesen Beizen ausführen.
Schutzmaßnahmen veranlassen, Wirksamkeit überprüfen:

Substitution

  • Verwendung von wasserbasierten Beizen statt solchen mit hohem Lösemittelanteil
  • Auftrag mit Streich- statt Sprühverfahren

Technische Schutzmaßnahmen

  • Beim Spritzauftrag von Beizen und beim Verstreichen von lösemittelhaltigen Beizen ist in der Regel eine Absaugung (z. B. Spritzstand) notwendig.
  • Beim Streichauftrag von wasserbasierten Beizen ist i. d. R. eine gute freie Lüftung ausreichend.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Maximal den Schichtbedarf an Beizen am Arbeitsplatz vorhalten.
  • Bei der Lagerung von Beizen Vorgaben der TRGS 510 beachten.
  • Beim Umfüllen in kleinere Gebinde nur bruchfeste und beständige Behältnisse benutzen und wie das Originalgebinde kennzeichnen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
  • Beschäftigungsbeschränkungen umsetzen (z. B. Jugendarbeits-, Mutterschutzgesetz).

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Augenschutz: Erforderlich, wenn eine Gefährdung durch Spritzer bestehen könnte (z. B. beim Spritzauftrag, Mischen oder Umfüllen). Erhöhte Spritzgefahr besteht auch, wenn Aerosole beim Auftrag vom Werkstück zurückprallen könnten. Es wird daher empfohlen, bei Tätigkeiten mit Beizen grundsätzlich eine Korbbrille zu tragen.
  • Atemschutz: Beim Spritzauftrag Atemschutzmaske mit Filter A2P2 (Kennfarbe: braun-weiß) benutzen. Beim Streichauftrag lösemittelhaltiger Beizen muss eine Atemschutzmaske mit Filter A2 (Kennfarbe: braun) getragen werden, wenn trotz Absaugung Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden.
  • Hautschutz: Die geeigneten Schutzhandschuhe sind dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 8.2) zu entnehmen. Als sehr häufig geeignet haben sich Chemikalien-Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk erwiesen. Durchdringungszeit und maximale Tragedauer der Schutzhandschuhe beachten. Beschädigte Schutzhandschuhe sofort ersetzen. Haushalts-, Stoff- oder Lederhandschuhe sind völlig ungeeignet.
  • Schutzkleidung: Erforderlich, wenn Anwendende einer erheblichen Verschmutzung ausgesetzt sind. Bei Spritzverfahren oder ungünstigen Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeiten über Kopf) wird ein Chemikalien-Schutzanzug (Kategorie III, Typ 5/6) benötigt. Für diesen Fall haben sich Einweg-Schutzanzüge mit Kapuze bewährt. Bei Brand- und Explosionsgefahren ist ableitfähige Schutzkleidung und Fußschutz zu benutzen.

Während der Arbeiten:

  • Schutzmaßnahmen anwenden.
  • Bei Brand- und Explosionsgefahr alle Zündquellen fernhalten (z. B. keine offenen Flammen, keine Funken, keine heißen Oberflächen, elektrische Geräte entfernen, statische Elektrizität durch Erden ableiten).
  • Gefäße, Gebinde stets geschlossen halten und nur zur Entnahme öffnen.
  • Keine Nahrungsmittel im Arbeitsbereich aufbewahren oder verzehren.
  • Benetzte, saugfähige Arbeitskleidung sofort ausziehen und wechseln.
  • Bei Verarbeitung von öl- bzw. wachshaltigen Beizen: Maßnahmen zur Verhinderung der Selbstentzündung von Lappen, Schwämmen o. ä. treffen (siehe Arbeitsschutz Kompakt 071 „Verarbeiten von Ölen und Wachsen in der Holzbranche“).

Nach dem Arbeiten:

  • Bearbeitete Werkstücke in Trocknungsräumen oder -bereichen mit guter Belüftung trocknen.
  • Leere Behälter zeitnah aus den Arbeitsbereichen entfernen.
  • Atemschutzmaske gemäß Herstellervorgaben lagern oder Einwegmaske entsorgen.
  • Bei Entsorgung von mit öl- bzw. wachshaltigen Beizen getränkten Lappen, Schwämmen o. ä.: Maßnahmen zur Verhinderung der Selbstentzündung treffen (siehe AsK 071).
  • Hände reinigen, Hautpflege gemäß Hautschutzplan anwenden.

Stand: 07/2024